1. Internationale Aktualitäten: Einsatz der Schweiz in Haiti
Das verheerende Erdbeben, welches Haiti am 12. Januar heimgesucht hat, stand im Mittelpunkt der Diskussion über die internationalen Aktualitäten. Toni Frisch, Delegierter für humanitäre Hilfe und Chef vom Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH), hat der Kommission den gesamten Ablauf des schweizerischen Einsatzes vertieft dargelegt sowie die aktuelle humanitäre Lage in Haiti eingehend erläutert. Hauptdiskussionspunkt bildete insbesondere der Entscheid auf den Einsatz der Rettungskette zu verzichten, welcher in der Öffentlichkeit zum Teil auf Unverständnis stiess. Schliesslich wurde auch das weitere womöglich mehrjährige Engagement der Schweiz in der Nothilfe, der Überlebenshilfe, dem Wiederaufbau und auch der Prävention von Naturkatastrophen in Haiti erörtert. Nach der reichhaltigen und sehr informativen Diskussion hat die Kommission dem Schweizer Einsatz ihren gebührenden Dank ausgesprochen und würdigte vollumfänglich den Einsatz des SKH.
2. 09.052 ns Aussenpolitischer Bericht 2009 und Bericht der Parlamentarierdelegation beim Europarat (09.014 ns)
Nach einer ersten eingehenden Diskussionsrunde an ihrer Sitzung vom 2./3. November 2009, nahm die APK-N an der heutigen Sitzung die Beratung des Aussenpolitischen Berichts 2009 wieder auf. Die Kommission verwarf einen Rückweisungsantrag mit 18 zu 8 Stimmen. Dieser Rückweisungsantrag verlangte eine Überarbeitung des Berichts, insbesondere die Neutralität als tragende Säule der schweizerischen Aussenpolitik zu bestätigen, den EU-Beitritt nicht als Option aufzuführen und im Allgemeinen die Wahrung der Schweizer Souveränität zu zementieren.
Anschliessend richtete die Kommission in der Hauptdebatte ihr Augenmerk auf die Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union. In einer eingehenden Diskussion erörterte die Kommission besonders die institutionellen Beziehungen, den halb-autonomen Nachvollzug des europäischen Rechts durch die Schweiz sowie die Vor- und Nachteile eines Rahmenabkommens. In einem zweiten Teil der Hauptdebatte, wendete sich die Kommission den Fragen der globalen Gouvernanz zu. Die APK-N war sich einig, dass die institutionelle Problematik der Gouvernanz insbesondere im Zusammenhang mit den Interessenvertretungen der Schweiz gegenüber der G20 von grosser Bedeutung und prioritär zu handhaben ist.
Die Kommission nahm schliesslich vom Aussenpolitischen Bericht 2009 sowie vom Bericht der Parlamentarierdelegation beim Europarat Kenntnis.
3. 09.476 n Pa.Iv. Reimann Lukas. Entwicklungshilfe stärker an Einhaltung der Menschenrechte knüpfen. Vorprüfung
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Einhaltung der Menschenrechte als Grundvoraussetzung für Entwicklungshilfeprojekte und andere Auslandzahlungen eingefordert wird. Die APK-N hat im Rahmen der Vorprüfung mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit betrachtet den Ansatz der parlamentarischen Initiative als ungeeignet, um die Einhaltung der Menschenrechte in Entwicklungsländern zu fördern. Sie ist der Auffassung, dass Armutsbekämpfung und Menschenrechtsförderung basierend auf einem integrierten Ansatz im Feld zu betreiben sind. Wenn die Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung für die Entwicklungszusammenarbeit gelten soll, kommt dies praktisch einer Abschaffung der Entwicklungshilfe gleich. Armut ist nämlich der Nährboden für Regimes, welche die Menschenrechte nicht respektieren. Der Abbruch der Entwicklungszusammenarbeit würde gerade jene Bevölkerungskreise treffen, welche unter schlechten Menschenrechtsstandards leben. Die Kommissionsmehrheit unterstützt daher den gegenwärtigen Ansatz der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die Menschenrechte durch konkrete Programme und Projekte zugunsten der jeweiligen Bevölkerung zu fördern. Weiter befürwortet sie ein differenziertes Vorgehen, wenn es in einem Partnerland zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, vom Abbruch der Zusammenarbeit mit der Regierung und ihre Weiterführung mit der Zivilgesellschaft bis zum vollständigen Abbruch als ultima ratio. Zudem kritisiert die Kommissionsmehrheit die Einseitigkeit der Initiative, weil diese einzig die Entwicklungszusammenarbeit und nicht die Gesamtheit der Beziehungen mit den Partnerländern ins Visier nimmt.
Die Kommissionsminderheit will der parlamentarischen Initiative Folge geben, weil aus ihrer Sicht die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit die Menschenrechtssituation in den begünstigten Ländern ungenügend berücksichtigt. Das Gerede von der good governance sei eher ein Vorwand, um die Entwicklungshilfe ungeachtet der Verletzung der Menschenrechte durch die Regierungen dieser Länder fortführen zu können.
4. 09.090 n Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
In Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA hat die EU Sicherheitsvorschriften im Warenverkehr mit Nicht-Mitgliedstaaten erlassen und sämtliche Wareneinfuhren und –ausfuhren ab 2011 einer Vorabanmeldepflicht unterstellt ("24-Stunden-Regel"). Das abgeschlossene Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG dank der anerkannten Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards keine Vorabanmeldung geben wird. Die Kommission hat das Abkommen einstimmig genehmigt. Sie begrüsst die Tatsache, dass damit grosse Nachteile für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern vermieden werden. Fragezeichen setzt sie hinter die beschränkte Mitbestimmung im Zusammenhang mit der Übernahme von EU-Recht sowie den administrativen Aufwand der Unternehmen im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten.
5. Verhandlungsmandat zu einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA). Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG
Seit 2004 findet die multilateralen Rüstungskooperation in Europa vor allem im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) statt. Die Kommission hat mit 15 Stimmen zu 7 beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, auf Verhandlungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit mit der EVA zu verzichten.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat sich besorgt geäussert über die Implikationen einer solchen Zusammenarbeit. Dadurch würde die Schweiz mit der EU in Sachen Verteidigung enger zusammenarbeiten und sich ferner im Europäischen militärischen System integrieren. Dies sei problematisch vor dem Hintergrund der militärischen Auslandsinterventionen der EU zur Krisenbewältigung. Die Kommissionsmehrheit ist auch nicht überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit der EVA für die Armee und die Rüstungsindustrie in der Schweiz von Nutzen wäre.
Die Kommissionsminderheit begrüsst die Absicht des Bundesrates, eine Vereinbarung mit der EU betreffend die Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur auszuhandeln. Sie teilt die Bedenken der Mehrheit nicht. Sie verspricht sich von dieser Zusammenarbeit einen verbesserten Zugang der Schweiz zur europäischen Rüstungskooperation sowie eine Qualität- und Kostenoptimierung.
6. Verhandlungsmandat zu einem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zum Emissionshandel. Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG
Das anvisierte Abkommen soll die Anbindung des schweizerischen Emissionshandelssystems an jenes der EU regeln. Die Kommission unterstützt mit 15 zu 8 Stimmen die Leitlinien des Verhandlungsmandates. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist eine Verknüpfung des schweizerischen mit dem europäischen Emissionshandel sinnvoll, damit die ins Emissionshandelssystem eingebundenen schweizerischen Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt haben. Dabei sei wichtig, dass die innenpolitische Zielsetzung bezüglich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen dadurch nicht gefährdet wird. Ferner möchte die Kommissionsmehrheit, dass die Schweiz bei der Übernahme von Unionsrecht über eine angemessene Mitsprache verfügt. Die Kommissionsminderheit lehnt Verhandlungen mit der EU ab, weil das auszuhandelnde Abkommen eine Übernahme von EU-Recht ohne Gegenrecht für die Schweiz beinhaltet.
7. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum UBS-Amtshilfeabkommen
Die Kommission hat sich von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über die aktuelle und allgemein bekannte Faktenlage im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum UBS-Amtshilfeabkommen informieren lassen.
Die Kommission hat am 25. / 26. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder Bär (FDP-Liberale/BE) und im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.
Bern, 26. Januar 2010 Parlamentsdienste