Parlamentarische Initiative 07.494 n
Die Kommission verabschiedete einstimmig ihre Parlamentarische Initiative 07.494 n, mit welcher das parlamentarische Instrumentarium für die Steuerung der verselbstständigten Einheiten massvoll erweitert werden soll. Sie will festhalten an der bisherigen Regelung für die Bewilligung dringlicher Kredite und lehnt eine von der SPK vorgeschlagene Delegation für ausserordentliche Lagen (DAL) ab. Zustimmend äussert sie sich in einem Mitbericht zur Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (10.026 n). Vorgestellt wurden ihr die Jahresberichte der Finanzdelegation und der EFK. Zur Kenntnisnahme empfiehlt sie den Evaluationsbericht FLAG (09.088 s). Zu wenig Diskussionen gab die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (09.077 s) Anlass.

Definitive Verabschiedung der Parlamentarischen Initiative 07.494 n

Einstimmig verabschiedet hat die Kommission den Bericht und die Anträge zur Parlamentarischen Initiative 07.494 n. Die Initiative sieht einen massvollen Ausbau der parlamentarischen Einflussnahme auf die strategischen Ziele bei den verselbständigten Einheiten des Bundes (z.B. SBB und RUAG) vor. Der Bundesrat hat die verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele zu führen. Das Parlament soll dem Bundesrat einen Auftrag zur Festlegung künftiger oder Änderung bestehender strategischer Ziele geben können. Der Bundesrat darf davon abweichen, wenn er dafür wichtige Gründe anführen kann. Er hat eine solche Abweichung aber zu begründen. Schliesslich soll die Berichterstattung vereinheitlicht und besser auf die parlamentarischen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Die Kommission befasste sich mit den Mitberichten der Staatspolitischen des Nationalrates (SPK-N) und den Geschäftsprüfungskommissionen. Die zuständige ad-hoc-Subkommission hatte deren Anträge vorgeprüft und Antrag an die Kommission gestellt. Die SPK-N regte an, auf eine vorgesehene Änderung des Artikels 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes zu verzichten. Diesem Antrag ist die Kommission gefolgt, weil ihr Anliegen auch mit dem bestehenden Gesetzestext erfüllt werden kann: der Bundesrat muss schon heute wichtige Gründe ins Feld führen können, damit er von einem Auftrag des Parlamentes abweichen kann.

Delegation für ausserordentliche Lagen abgelehnt (Pa.Iv. 09.402 der SPK-N

Die SPK des Nationalrates hat die Finanzkommission zu einer Stellungnahme zu ihren Vorschlägen (vgl. den Bericht im BBl 2010 1563) eingeladen. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die FK, nicht einzutreten, da sie keinen Handlungsbedarf sieht. Sie hat sich dennoch im Sinne von Eventualanträgen mit einzelnen Vorschlägen befasst, wobei sie sich auf die Fragen beschränkt hat, welche den Bereich der finanziellen Oberaufsicht betreffen. Die SPK schlägt eine Delegation für ausserordentliche Lagen (DAL; Art. 55a (neu) Parlamentsgesetz) vor, die vom Bundesrat zu konsultieren oder zu informieren ist, wenn er Verfügungen zur Wahrung der Interessen des Landes oder zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit erlässt (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV). Die Finanzkommission lehnt diese DAL mit 22 zu 1 Stimmen ab. Ebenso abgelehnt wird mit 14 zu 3 Stimmen (6 Enthaltungen) die Streichung des sogenannt dringlichen Vorschusses im Finanzhaushaltgesetz (vgl. Art. 28 Abs. 1 FHG). Dieser gibt dem Bundesrat das Recht, auch ohne Zustimmung der Finanzdelegation einen Kredit zu bewilligen, wenn deren Einbezug nicht möglich ist. Die Kommission ist ebenfalls mit grosser Mehrheit für die Beibehaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen bei der Bewilligung dringlicher Verpflichtungskredite durch die Finanzdelegation nach Artikel 28 FHG (13 zu 0 bei 7 Enthaltungen) oder Aufwände oder Investitionen nach Art. 34 FHG (16 zu 1 bei 6 Enthaltungen). In den Abstimmungen standen sich am Schluss jeweils die Vorschläge der Mehrheit der SPK und die geltende Regelung gegenüber. Sollte ihrem Antrag, keine Änderungen vorzunehmen, nicht gefolgt werden, unterstützt sie als Eventualantrag klar die Mehrheit der SPK.

Mitbericht zur Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über familienergänzende Kinderbetreuung (10.026)

In einem weiteren Mitbericht an die SGK äussert sich die FK zur Vorlage 10.026 n. Die zuständige Subkommission EDI konnte feststellen, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten das Impulsprogramm nun seine Wirkung entfaltet und sich als wirksames Instrument erweist. Die Mehrheit der Subkommission beantragte mit 4 zu 3 Stimmen, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Eine Minderheit (3 Stimmen) der Subkommission wollte den Betrag auf die ursprünglich vom Bundesrat in seinem Gesetzesvorentwurf vorgeschlagene Summe von 140 Millionen Franken aufstocken. In der Kommission wurde dann ein Antrag auf Nichteintreten gestellt. Der Antrag stellte die Berechtigung der Förderung nicht grundsätzlich in Frage, lehnte die Vorlage aber ab, weil diese Förderung hauptsächlich Sache der Kantone und Gemeinden sei. Der Antrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. Die Kommission folgte dann mit 17 zu 7 Stimmen dem Antrag der Mehrheit der Subkommission und damit demjenigen des Bundesrates.

Weitere Geschäfte

Fragen stellen konnten die Mitglieder zum Jahresbericht 2009 der Finanzdelegation. Die Kommission verdankte ihre grosse Arbeit. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellte die wichtigsten Kapitel des Jahresberichts 2009 der EFK, der an den Bundesrat und die FinDel geht, vor. Die Finanzkommission konnte sich wiederum davon überzeugen, dass die EFK einen wichtigen Beitrag zur Finanzoberaufsicht leistet und spricht der EFK dafür ihren besten Dank aus. Die Kommission beantragt dem Nationalrat Kenntnisnahme des Evaluationsberichts FLAG (09.088 s). Insgesamt werden die Erfahrungen mit FLAG von Seiten der Kommission positiv gewürdigt. In der Diskussion wurde kritisch hinterfragt, wie weit das Parlament selbst seine Zuständigkeiten wahrnehmen kann und will. Zustimmung fand zudem die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (09.077s). Ein Minderheitsantrag zu Artikel 41 FHG wurde eingereicht.

Für die Traktanden Perspektiven des Bundeshaushaltes sowie die Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, fand am 29. März eine Pressekonferenz statt.

Die Finanzkommission tagte am 29./30. März 2010 unter der Leitung ihrer Präsidentin, NR Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Hans-Rudolf Merz, der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Finanzverwaltung sowie der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

 

Bern, 31. März 2010 Parlamentsdienste