Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Die Gerichtskommission hat ihr Vorgehen zur Vorbereitung der Wahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft festgelegt. – In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht schlägt die Kommission Herrn Markus Metz zur Wahl als Präsidenten und Herrn Michael Beusch zur Wahl als Vizepräsidenten des Gerichts für die Jahre 2011 und 2012 vor.

In der Frühjahrsession 2010 haben die Räte das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) verabschiedet, welches am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Es sieht unter anderem vor, dass die Vereinigte Bundesversammlung den Bundesanwalt/ die Bundesanwältin und die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen wählt und eine unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft geschaffen wird. Auch sie wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Für die Vorbereitung all dieser Wahlen ist die Gerichtskommission (GK) zuständig.

Mit der Vorbereitung der Wahl des Bundesanwalts/ der Bundesanwältin und der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen wird sich die GK erstmals im Jahr 2011 zu befassen haben. Die Mitglieder der neuen Aufsichtsbehörde sollen jedoch bereits in der Herbstsession 2010 gewählt werden, damit sie die notwendigen Vorarbeiten an die Hand nehmen können und die Aufsichtsbehörde am 1. Januar 2011 ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Die Aufsichtsbehörde umfasst sieben Mitglieder und setzt sich zusammen aus je einem Richter oder einer Richterin des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwälten oder Anwältinnen und drei Fachpersonen, die weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein dürfen.

Die GK beschloss, die Stellen der Aufsichtsbehörde nicht öffentlich auszuschreiben. Sie wird stattdessen das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und den schweizerischen Anwaltsverband konsultieren sowie mit der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft (SGK), der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) und den Rechtsfakultäten der schweizerischen Universitäten Kontakt aufnehmen, um den Kreis potentieller Kandidatinnen und Kandidaten für die Einsitznahme in der Aufsichtsbehörde auszuloten. Mit diesen Vorarbeiten wird eine spezielle 5-köpfige Subkommission beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, der GK Personen vorzuschlagen, welche die Plenarkommission Ende August 2010 anhören wird. Nach den Anhörungen in der GK wird diese einen Wahlvorschlag zuhanden der Fraktionen und der Bundesversammlung verabschieden, damit die Wahl der Aufsichtsbehörde in der Herbstsession 2010 erfolgen kann.

Ferner befasste sich die GK mit ihrem Wahlvorschlag für das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichts für die Jahre 2011/ 2012. Sie schlägt der Vereinigten Bundesversammlung den heutigen Vizepräsidenten Markus Metz zur Wahl als Präsidenten und den Richter Michael Beusch zur Wahl als Vizepräsidenten vor. Herr Metz und Herr Beusch werden auch vom Bundesverwaltungsgericht, das gleichfalls über ein Wahlvorschlagsrecht verfügt, zur Wahl vorgeschlagen. Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl am 16. Juni 2010 vornehmen.

Die Gerichtskommission tagte am 20. April 2010 unter dem Vorsitz von Reto Wehrli (CVP/SZ) in Bern.

 

Bern, 21. April 2010 Parlamentsdienste