Die GPK begrüssen die im Brief der UBS an die GPK vom 4. Juni 2010 zum Ausdruck gebrachte grundsätzliche Bereitschaft der UBS, die Empfehlung 19 der GPK umzusetzen. Das im Brief angeregte Treffen zwischen UBS, GPK und Bundesrat, um u.a. ein gemeinsames Verständnis der Empfehlung 19 zu erarbeiten, lehnen die GPK vor dem Hintergrund ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Unabhängigkeit ab.

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) haben heute zum zweiten Mal den Brief der UBS vom 4. Juni 2010 an die GPK beraten. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse ihrer Inspektion „Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA“ vom 30. Mai 2010 haben es die GPK begrüsst, dass die UBS den von den GPK geleisteten Beitrag zur Schaffung von Transparenz anerkennt, die Empfehlung 19 beider GPK ernst nimmt und im Grundsatz auch bereit ist, diese umzusetzen.

Die GPK waren sich schon bei der Abfassung ihres Berichts bewusst, dass ihre Schlussfolgerungen, insbesondere die Empfehlung 19, in ihrer Umsetzung rechtliche und unternehmenspolitische Fragen aufwerfen werden. In dieser Empfehlung 19 wurden der Bundesrat und die UBS am 31. Mai 2010 u.a. aufgefordert, die bankinternen Vorgänge rund um die Finanzkrise und das grenzüberschreitende Geschäft der UBS in den USA durch eine unabhängige Instanz aufarbeiten zu lassen sowie Transparenz bezüglich des Verzichts des UBS-Verwaltungsrates auf straf- und zivilrechtliche Verfahren zu schaffen. Die GPK sind jedoch klar der Auffassung, dass diese Empfehlung in einem überwiegenden öffentlichen Interesse steht und dass es deshalb richtig war, diese in den Bericht aufzunehmen. Aus Sicht der GPK sind rechtliche und unternehmungspolitische Fragen bei der Umsetzung der Empfehlung durch UBS und durch den Bundesrat zweckmässig zu beantworten.

Die Anfrage der UBS bei der GPK, ein Treffen zwischen der UBS, einer Delegation des Bundesrates und der GPK durchzuführen, wurde in den GPK eingehend diskutiert. Beide Kommissionen gelangten jedoch einstimmig zum Schluss, dass die Empfehlung 19 genügend klar formuliert ist, damit ihre Umsetzung angegangen werden kann. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Unabhängigkeit ist es nicht Aufgabe der GPK, nach Abschluss einer Inspektion bei der konkreten Umsetzung ihrer Empfehlungen aktiv mitzuwirken. Selbstverständlich werden die GPK die Umsetzung ihrer Empfehlungen und Vorstösse begleiten.

Dementsprechend haben die GPK beschlossen, dem Antrag der UBS keine Folge zu geben. In ihrem heute versandten Antwortschreiben an die UBS laden die GPK die Bank ein, das Gespräch mit dem Bundesrat zu führen, damit die Empfehlung 19 möglichst schnell umgesetzt werden kann, und bringen ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass dies sowohl einem politischen wie auch einem wichtigen gesellschaftlichen Interesse entspricht.

 

Bern, 16. Juni 2010  Parlamentsdienste