Radio und Fernsehgebühren
Die Kommission diskutierte den Bericht des Bundesrates über Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen und favorisiert ein System mit geräteunabhängigen Abgaben für alle Haushalte und alle Betriebe.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates hat am 17. Februar 2009 mittels eines Postulates einen Bericht des Bundesrates über die Frage der Gebührenpflicht im Zusammenhang mit dem technischen Wandel im Gerätebereich und über das heutige Inkasso-System der Radio- und Fernsehgebühren über die Billag AG sowie Alternativen dazu verlangt. Der Bundesrat hat am 21. Januar 2010 den Bericht des Bundesrates zu den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, Überprüfung von Erhebung und Inkassoveröffentlicht und die KVF hat ihn eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen. Ausgehend vom heutigen System der Empfangsgebühr und mit Blick auf ausländische Beispiele zeigt der Bericht verschiedene alternative Modelle auf. Es sind dies: Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, Abgabe pro Kopf und Betrieb, Allgemeine Abgabe pro Haushalt und pro Betrieb, unabhängig von Empfangsgeräten und allgemeine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit Abmeldemöglichkeit, abhängig von Empfangsgeräten. Der Bundesrat bevorzugt die geräteunabhängige Abgabe. Er führt aus, dass auf diese Weise die angesichts der technologischen Entwicklung nicht mehr zu bewältigenden Abgrenzungsprobleme und die damit verbundenen Kontrollen vermieden werden können. Auch für die Kommission war der technologische Wandel, dass nicht mehr nur Geräte für Radiohören und Fernsehen alleine diese Signale empfangen können, sondern, dass eine Vielfalt von Geräten diesen Konsum erlauben, das überzeugende Argument, dass eine geräteunabhängige Gebühr in einer Gesetzesrevision weiterverfolgt werden soll. Die KVF hat deshalb eine Kommissionsmotion (10.3014) mit 15 zu 7 Stimmen angenommen, die den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Abgabe sollen grundsätzlich alle Betriebe und Haushalte entrichten. Der Bundesrat soll aber auch Vorschläge für Ausnahmen von der Gebührenpflicht unterbreiten, z.B. aus sozialpolitischen Gründen oder für bestimmte Betriebe.

Zum Inkassosystem der Billag AG hörte die Kommission deren Verwaltungsratspräsidenten, Werner Marti, an. Der Bundesrat hat im Bericht alternative Möglichkeiten für die Durchführung des Inkassos geprüft, aber  aus Kosten- und Effizienzgründen einer zentralen Lösung der Vorzug gegeben. Die Kommission teilt diese Auffassung und begrüsst insbesondere, die von Werner Marti dargelegten Anstrengungen der Billag, während des zurzeit laufenden Vertrags Effizienzsteigerungen vorzunehmen. Dazu gehört z.B. die Umstellung von vierteljährlichen Rechnungen auf Jahresrechnung.

Im Zusammenhang mit Radio- und Fernsehgebühren hatte die Kommission die Initiative von Nationalrätin Natalie Rickli Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament (09.411) vorzuprüfen. Sie verlangt, dass die Kompetenz für die Gebührenerhebung für die SRG vom Bundesrat an die Bundesversammlung übertragen werde. Die Initiantin ist der Meinung, dass die Gebühren damit tiefer ausfallen würden und den Interessen der Konsumenten besser Rechnung getragen werden könnte. Die Kommission gab der Initiative mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge. Die Mehrheit der Kommission sah im Vorschlag einen Eingriff in die Programmgestaltung der SRG und erachtet die heutigen Gremien der SRG, in denen die Bevölkerung vertreten ist, als genügend. Weiter wird argumentiert, dass die SRG einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der vier Landesteile und das Funktionieren unseres demokratischen Systems leiste. Die Minderheit der Kommission sieht die Kompetenz für die Festlegung der Gebühren beim Parlament, da dieses die Volksmeinung besser vertrete und damit besser qualifiziert sei, über die Gebührenhöhe zu urteilen.

Schliesslich führte die Kommission mit der Verwaltung eine Aussprache über Erfahrungen mit den Konzessionsvergaben gemäss Radio- und Fernsehgesetz.

 

Bern, 23. Februar 2010 Parlamentsdienste