Römer Statut
Die Kommission für Rechtsfragen hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit der Vorlage zur Umsetzung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes befasst. Sie beantragt ihrem Rat, in verschiedenen wichtigen Punkten an seinem Beschluss festzuhalten.

Die Kommission hat die Differenzen geprüft, welche nach der Behandlung dieser Vorlage im Ständerat verblieben waren (08.034 Internationaler Strafgerichtshof. Umsetzung des Römer Statuts). Mit dieser Revision sollen im Strafgesetzbuch neben dem Völkermord auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen sowie die Kriegsverbrechen detaillierter definiert werden, welche im geltenden Militärstrafgesetz nur Gegenstand einer Pauschalbestimmung bilden.

Die Kommission beantragt ihrem Rat, in verschiedenen wichtigen Punkten an seiner Position festzuhalten:

       Mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie, die Regel der rückwirkenden Unverjährbarkeit nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuwenden (Art. 101 Abs. 3 StGB): Die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verjährten Verbrechen sollen somit verjährt bleiben.

       Gemäss dem Beschluss des Ständerats soll die öffentliche Aufforderung zum Völkermord auch dann in der Schweiz strafbar sein, wenn die Aufforderung im Ausland erfolgte und der Völkermord nicht die Schweizer Bevölkerung betrifft (Art. 259 Abs. 1bis StGB). Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, an der Version des Bundesrates festzuhalten. Demnach soll diese Aufforderung nur dann in der Schweiz strafbar sein, wenn der Völkermord ganz oder teilweise in der Schweiz begangen werden soll. Die Minderheit der Kommission sprach sich aufgrund der Schwere der Straftat für die Version des Ständerates aus.

       Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, die Regelung abzulehnen, wonach Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen oder zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in Fällen „von geringerer Schwere“ strafbar sind (Art. 260bis
Abs. 1 Bst. i und j StGB). Die Minderheit will aus praktischen Gründen an dieser Regelung festhalten.

       Mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, in allen Fällen von Völkermord an der Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren festzuhalten (Art. 264 StGB). Die Minderheit sprach sich für die vom Ständerat eingeführte Differenzierung aus, wonach für bestimmte als Völkermord geltende Straftaten (Geburtenverhinderung innerhalb einer Gruppe, gewaltsame Überführung von Kindern einer Gruppe in eine andere) eine Mindeststrafe von 5 Jahren vorzusehen ist, sofern es sich dabei um Straftaten „von geringerer Schwere“ handelt.

 

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht

Vor dem Hintergrund der Abstimmungsempfehlung des Nationalrates zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ sowie der Annahme des direkten Gegenvorschlages hat die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, alle die Corporate Governance betreffenden Bestimmungen der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts von der Vorlage zu entkoppeln und vorerst nicht weiter zu behandeln.

Die Kommission hat die Detailberatung der Bestimmungen zu den Kapitalstrukturen der Aktiengesellschaft geführt. Ihre Mehrheit beantragt einen Grossteil der vorgeschlagenen Änderungen in der Fassung des Ständerates zur Annahme. Mit 13 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen beantragt die Kommissionsmehrheit jedoch, dass bei börsenkotierten Gesellschaften der Ausgabebetrag für den Bezug neuer Aktien auch bereits dann wesentlich tiefer als ihr wirklicher Wert festgesetzt werden darf, wenn die Generalversammlung mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte diesem zustimmt. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission weiter, den vom Ständerat beschlossenen Zusatz in Artikel 671 Absatz 2 E OR wieder zu streichen, gemäss dem die gesetzliche Kapitalreserve auch zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden darf, soweit die gesetzlichen Reserven die Hälfte des Aktienkapitals übersteigen.

Weiter hat die Kommission den die Modernisierung der Generalversammlung der Aktiengesellschaft betreffenden Teil der Vorlage des Bundesrates beraten. Die Mehrheit schliesst sich dabei den Anträgen des Ständerates bzw. des Bundesrates an.

 

09.086 n Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage

Die Kommission hat interessierte Kreise zu den Vorlagen des Bundesrates angehört. Sie wird an einer nächsten Sitzung über Eintreten beschliessen.

Schliesslich genehmigte die Kommission ohne Gegenstimme das Abkommen mit Serbien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität (09.070).

Die Kommission hat am 25. 26. März 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf getagt.

 

Bern, 26. März 2010 Parlamentsdienste