Zuteilung von Organen zur Transplantation
Die SGK stimmte dem Bundesbeschluss über die Vereinbarung mit Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen einstimmig zu. Sie beschloss weiter eine Kommissionsinitiative zur so genannten „Legal Quote“ sowie eine Kommissionsmotion betreffend die Einführung der DRG und lehnte eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer nationalen öffentlichen Krankenkasse ab.

Die Kommission hat die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation (10.065 n) genehmigt. Der entsprechende Bundesbeschluss wurde einstimmig angenommen. Die Vereinbarung stellt Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Zuteilung von Organen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleich. Liechtenstein verpflichtet sich im Gegenzug, in seinen Spitälern die in der Schweiz geltenden Massnahmen zu Erkennung von potenziellen Organspendern einzuführen und sich anteilmässig an der Finanzierung der Organzuteilung zu beteiligen.

Auf Antrag ihrer Subkommission „BVG“ hat die SGK-NR ohne Gegenstimme eine Kommissionsinitiative zum Thema „Legal Quote“ mit folgenden Wortlaut beschlossen: „Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG werden folgende  Bestimmungen das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge betreffend geändert: 1. Die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer werden neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite dürfen nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden. 2. Die Legal Quote basiert auf der ertragsbasierten Methode und ist so festzulegen, dass die Aufteilung zwischen Versicherern und Versicherten stets gleich berechnet wird. 3. Die Höhe der Legal Quote wird überprüft und allenfalls in ihrer Höhe angepasst.“ Für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung der ständerätlichen SGK.

Die Kommission hat weiter die Pa. Iv. Fraktion S. Schaffung einer nationalen öffentlichen Krankenkasse (09.504) vorgeprüft, die in die gleiche Richtung zielt wie die angekündigte Volksinitiative. Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, Folge zu geben.

Mit 11 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Genf. Für einen Elternurlaub (08.330) Folge zu geben. Der Kanton Genf will erreichen, dass Kantone, die dies wünschen, einen über die paritätischen Beiträge der kantonalen Mutterschaftsversicherung finanzierten Elternurlaub einführen können. Der Ständerat hatte diese Initiative in der Frühjahrsession 2010 keine Folge geben. Eine Minderheit der SGK-NR beantragt ebenfalls, keine Folge zu geben.

Schliesslich beschloss die SGK-NR mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion, mit der der Bundesrat beauftragt wird, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird.

Die Kommission tagte vom 13. bis 15. Oktober 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Über folgende von der Kommission behandelten Geschäfte wurde separat an einer Medienkonferenz informiert: 10.032 6. IV-Revision. Erstes Massnahmenpaket, 04.439 Pa.Iv. Fraktion C. Betäubungsmittelgesetz. Revision und 07.419 Pa. Iv. Hochreutener. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik.

 

Bern, 15. Oktober 2010 Parlamentsdienste