Die Bundesverfassung ermächtigt den Bundesrat, in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne Grundlage in einem Bundgesetz zu erlassen und Ausgaben ohne vorgängige Bewilligung durch die Bundesversammlung zu tätigen. Die Wahrnehmung dieser Kompetenzen durch den Bundesrat hat in verschiedenen Fällen zu Kritik Anlass gegeben (z.B. Swissair-Grounding 2001, Finanzkrise 2008, Aktenvernichtung im Fall Tinner 2008-2009). Der Nationalrat hat deshalb in der Herbstsession eine Vorlage verabschiedet, die im Wesentlichen folgende Neuerungen vorsieht: „Notverordnungen“ sollen befristet und möglichst rasch in ordentliches Recht überführt werden. Wenn der Bundesrat „Notverfügungen“ erlassen will, soll er vorgängig die Geschäftsprüfungsdelegation konsultierten. Schliesslich soll ein Viertel der Mitglieder eines Rates die Einberufung einer ausserordentlichen Session der Bundesversammlung verlangen können, wenn der Bundesrat eine Ausgabe von über 500 Millionen Franken bloss mit Zustimmung der Finanzdelegation beschlossen hat.
Die SPK des Ständerates sieht den Handlungsbedarf, will aber in gewissen Fällen dem Bundesrat etwas mehr Handlungsspielraum zugestehen. Es ist ihr wichtig, dass ein Gleichgewicht zwischen der Handlungsfähigkeit des Staates und der Einhaltung der rechtlichen Zuständigkeitsordnung besteht. So erachtet sie es als notwendig, dass der Bundesrat ein Jahr Zeit hat, um einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage für eine aufgrund von Artikel 185 Absatz 3 BV erlassene Verordnung auszuarbeiten. Die vom Nationalrat vorgesehene Frist von sechs Monaten erscheinen der Kommission zu kurz, um ein ordentliches Verfahren zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes durchzuführen. Die Kommission beurteilt auch das Konsultationsrecht beim Erlass von Verfügungen als problematisch. Sie teilt die Bedenken, welche ihr von der Geschäftsprüfungskommission übermittelt worden sind, wonach die Geschäftsprüfungsdelegation als solche Verfügungen kontrollierende Instanz nicht schon bei der Erarbeitung einbezogen werden soll. Allerdings ist sie der Auffassung, dass die Delegation möglichst rasch, nämlich 24 Stunden nach Erlass einer Verfügung informiert werden soll. Die SPK hat deshalb gemäss Antrag der Geschäftsprüfungskommission und des Bundesrates die Konsultationspflicht gestrichen.
Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission den Beschluss der SPK des Nationalrates ab, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andy Tschümperlin (10.427 Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung) Folge zu geben. Die Initiative fordert, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer so zu ändern, dass Schweizerinnen und Schweizern beim Nachzug ihrer ausländischen Familienangehörigen aus Nicht-EU/EFTA-Ländern nicht schlechter gestellt werden als EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Familienangehörige aus Drittstaaten. Während z.B. ein in der Schweiz wohnhafter, mit einer Brasilianerin verheirateter Deutscher Anspruch darauf hat, dass seine brasilianischen Schwiegereltern in die Schweiz nachkommen können, bleibt einem Schweizer in derselben Situation dieses Recht verwehrt. Zwei Urteile des Bundesgerichts aus der jüngsten Vergangenheit haben in solchen Fällen anerkannt, dass eine Diskriminierung vorliegt.
Die Kommission sieht keine Notwendigkeit, diese Bundesgerichtsurteile durch eine Gesetzesänderung nachzuvollziehen. Der bestehende Handlungsspielraum der schweizerischen Behörden für die Gewährung oder Nichtgewährung eines Familiennachzugs soll bestehen bleiben. Dies ist insbesondere auch von Bedeutung, damit Scheinehen zwischen Schweizerinnen und Schweizern mit Personen aus Drittstaaten nicht attraktiver werden.
Mit 10 zu 1 Stimmen lehnt die Kommission eine parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ab, welche eine schnellere parlamentarische Behandlung von Anträgen für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) fordert (10.424 Pa.Iv. Fraktion V. Behandlungspriorität für Vorstösse zur Einsetzung einer PUK). Die SPK des Nationalrates hatte dieser Initiative mit 16 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Die Initiative ist eine Reaktion auf die Diskussion über die Einsetzung einer PUK „Finanzkrise/UBS“ in der Frühlingssession 2010. Das Büro des Ständerates hatte damals seinen Entscheid auf die Sommersession verschoben.
Die SPK des Ständerates stellt fest, dass sich der umstrittene Entscheid des Büros des Ständerates im Nachhinein deutlich als richtig erwiesen hat: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vom 30. Mai 2010 zum Thema der geforderten PUK hat gezeigt, dass die Einsetzung einer PUK übereilt gewesen wäre. Die Einsetzung einer PUK erfordert politische Mehrheiten in beiden Räten: Ist eine solche Mehrheit in einem Rat nicht gegeben, so werden neue Verfahrensbestimmungen und Fristen an diesem Umstand nichts ändern können. Es besteht also kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Die Kommission tagte am 29. Oktober 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR).
Bern, 29. Oktober 2010 Parlamentsdienste