Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Im Gegensatz zur 100-prozentigen Inlandkompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken, wie sie der Ständerat in der Frühlingssession beschlossen hat, unterstützt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates den Vorschlag des Bundesrates, die Hälfte im Ausland kompensiert zu dürfen. Keine Mehrheit fanden die Begrenzung der Gesamtleistung aller Kraftwerke auf zusammen 500 MW und eine „Lex Chavalon“.

08.072 s CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Mit 16 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Kommission auf die Revision des CO2-Gesetzes bezüglich der Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken eingetreten. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Der am meisten diskutierte Punkt in der Detailberatung war wie bereits im Ständerat die Frage der Kompensation. Aber im Gegensatz zu diesem, der vor zwei Wochen entschieden hatte, dass künftige fossil-thermische Kraftwerke ihre CO2-Emissionen zu 100 Prozent im Inland kompensieren müssen, unterstützt die Kommission die weniger strenge Regelung des Bundesrates, der eine 50-prozentige Kompensation im Ausland ermöglichen möchte. Eine Minderheit hält am Vorschlag des Ständerates fest, eine weitere will grundsätzlich höchstens 30 Prozent durch Massnahmen im Ausland kompensieren lassen, aber dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, im Falle eines Engpasses in der Stromversorgung den Auslandanteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Eine dritte Minderheit schlägt als Kompromiss zur Radikallösung des Ständerates vor, 30 Prozent im Ausland kompensieren zu lassen, jedoch mit dem Faktor 2. Hingegen ist die Kommission dem Vorschlag des Ständerates gefolgt, dass der Bundesrat Investitionen in erneuerbare Energien, allerdings neu nur jene im Inland, als Kompensationsmassnahmen anrechnen lassen kann.

Überdies lehnt die Kommission mit 18 gegen 6 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Begrenzung der Gesamtleistung ab, währenddem eine Minderheit gemäss Beschluss Ständerat eine Obergrenze von zusammen 500 MW für alle Kraftwerke befürwortet. Und auch im Unterschied zum Ständerat spricht sich die Kommission mit 13 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die so genannte Lex Chavalon aus. Diese würde vorsehen, dass ein Kraftwerk, welches am Standort eines ehemaligen Kraftwerkes gebaut werden soll, nicht den vom Bundesrat festgelegten Gesamtwirkungsgrad erfüllen muss. Eine Minderheit will an dieser Übergangsbestimmung festhalten.

Ausserdem hat die Kommission entschieden, die eben beratenen und im geltenden CO2-Gesetz einzuführenden Bestimmungen zur Abgabebefreiung fossil-thermischer Kraftwerke auch in die Totalrevision des CO2-Gesetzes zu überführen, welches 2013 in Kraft treten soll.

09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

In der fortgeführten Detailberatung der Totalrevision des CO2-Gesetzes hat die Kommission beschlossen, an der CO2-Abgabe auf Brennstoffe festzuhalten. Gleich dem Bundesrat schlägt die Kommission eine Bandbreite des Abgabesatzes zwischen 36 und 120 Franken je Tonne CO2 vor. Eine Minderheit beantragt eine Spanne von 60 bis 180 Franken vor, eine zweite einen fixen Abgabesatz von 12 Franken.

Allerdings will die Kommission die Festlegung des Abgabesatzes nicht an die vom Bundesrat in konkreten Zahlen genannten Zielerreichungen binden, sondern an das allgemeiner formulierte Reduktionsziel. Dabei soll der Bundesrat auch die Lenkungswirkung der Brennstoffpreise berücksichtigen. Des Weiteren hat die Kommission den Zusatz eingefügt, dass dann, wenn der Abgabesatz 60 Franken übersteigt, dieser der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegt. Eine Minderheit verlangt, dass die Bundesversammlung den Abgabesatz unabhängig von seiner Höhe zu genehmigen hat.

08.445 s Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen (UREK-S)

Die Kommission ist bei der Änderung der im Energiegesetz vorgesehenen Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in allen Punkten dem Ständerat gefolgt. Sie betont, dass es auch mit der geänderten Vorlage keine Warteliste für geplante Projekte mehr geben wird. Eine Kommissionsminderheit will bezüglich der Entlastung von Energiegrossverbrauchern an der neuen, vom Nationalrat beschlossenen Regelung festhalten.

08.446 s Pa. Iv. Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (UREK-S)

Die Kommission stimmte dem Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 8 Stimmen zu. Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative schuf die UREK-S im vergangenen Jahr mit dem Entwurf die Voraussetzungen, damit der erfolgreiche FLS ein zweites Mal für weitere zehn Jahre verlängert werden kann. Der Fonds wurde zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft 1991 gegründet und ist ein von der Bundesverwaltung losgelöstes Instrument. Er unterstützt Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften. Die UREK-N würdigte den nachhaltigen Erfolg des Fonds und stimmte der Weiterführung sowie der Finanzierung des FLS mit 50 Millionen Franken bis 2021 zu. Eine Minderheit beantragt, unter Berücksichtigung der knappen Finanzmittel des Bundes, den Beitrag an den Fonds in den Verwaltungsstellen zu kompensieren, welche ähnliche Aufgaben wie der FLS wahrnehmen.

09.061 s Energiegesetz. Änderung

Die Kommission beantragt einstimmig, der im Juni 2009 vom Bundesrat unterbreiteten Teilrevision des Energiegesetzes zuzustimmen. Mit dieser Revision werden mehrere Anliegen des Aktionsplans „Energieeffizienz“ im Gebäudebereich umgesetzt, einem aufgrund seines grossen Energiesparpotenzials zentralen Bereich. Die Vorlage, die der Ständerat bereits angenommen hat, soll u. a. einen gesamtschweizerisch einheitlichen Gebäudeenergieausweis gewährleisten.

 

Die Kommission hat am 22. und 23. März 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

 

Bern, 24. März 2010 Parlamentsdienste