Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Mineralölsteuer- und Umweltschutzgesetzes, welche sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorentwurf sieht strengere Kriterien für die Steuererleichterung von Biotreibstoffen in der Schweiz vor. Zudem soll der Bundesrat verpflichtet werden, bei Bedarf Zulassungsbeschränkungen für biogene Treib- und Brennstoffe einzuführen.

Der von der Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen» (09.499 UREK-N) erarbeitete Vorentwurf zielt darauf ab, die negativen, auch indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend zu berücksichtigen und möglichst zu vermeiden.

Mit der Vorlage werden die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können, erweitert und verschärft. So ist neu nachzuweisen, dass für die Rohstoffproduktion keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder grosser biologischer Vielfalt stattfand. Das schliesst eine Waldrodung oder Trockenlegung von Feuchtgebieten aus, genauso wie der Anbau in Schutzgebieten. Zudem darf der Anbau von Rohstoffen nur auf rechtmässig erworbenen Flächen erfolgen. Schliesslich wird auch der Aspekt der Ernährungssicherheit neu im Gesetz aufgenommen. Sollten sich dazu internationale Standards durchsetzen, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, gestützt auf diese Standards die Sicherstellung der Ernährungssicherheit als Voraussetzung für die Steuererleichterung festzuschreiben.

Gegenwärtig sind biogene Treibstoffe ohne Steuererleichterung auf dem Schweizer Markt nicht konkurrenzfähig. Sollten künftig aber erhebliche Mengen von Treib- und Brennstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in der Schweiz gehandelt werden, welche die Kriterien für die Steuererleichterung nicht erfüllen, so muss der Bundesrat eine Zulassungspflicht einführen. Mit der Kompetenzdelegation an den Bundesrat gewährt die Vorlage Handlungsspielraum, um bei unerwünschten Entwicklungen angemessen reagieren zu können.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 10. März 2011 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission abgerufen werden .

Bern, 25. November 2010 Parlamentsdienste