Aussenpolitischer Bericht 2010
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat den Aussenpolitischen Bericht 2010 des Bundesrates, den Bericht 2009 der Parlamentarierdelegation beim Europarat sowie den Bericht Konditionalität (02.3591, Po. Leuthard) beraten und zur Kenntnis genommen. Weiter hat die APK-S die Unterzeichnung eines Protokolls des Europarates zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verabschiedet.

1. 10.111 sn  Aussenpolitischer Bericht 2010
10.023 sn Bericht der Parlamentarierdelegation beim Europarat

Der Aussenpolitische Bericht 2010 gibt einen Gesamtüberblick über die Schweizer Aussenpolitik. Der Bericht zeigt auf, wie die Schweiz im vernetzten internationalen Umfeld Einfluss nehmen kann und welche Instrumente ihr dafür zur Verfügung stehen. Ferner legt er Rechenschaft über die wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten zwischen Mitte 2009 und Mitte 2010 ab.
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat vertritt im Auftrag der Bundesversammlung die Schweiz in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Sie erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten im Rahmen des Letzteren.

In der Hauptdebatte richtete die Kommission ihr Augenmerk auf die bilateralen Beziehungen der Schweiz. In einer eingehenden Diskussion erörterte die Kommission besonders die diesbezüglichen Problemfelder vor dem Hintergrund der sich abspielenden Veränderungen in den globalen Kräfteverhältnissen und der internationalen Finanzsituation. Die Kommission bemängelte, dass insgesamt der Bericht zwar die verschiedenen Herausforderungen und Entwicklungstendenzen der Schweizer Aussenpolitik ausgiebig darlegt, jedoch strategische Überlegungen und Zielrichtungen vermissen lässt. In den Augen der Kommission fehlt zuweilen eine Analyse der aktuellen Brennpunkte der Schweizer Aussenpolitik. Die APK-S ist sich einig, dass die Einflussmöglichkeiten der Schweiz im internationalen Umfeld zunehmend eingeschränkt werden.

In der gleichen Debatte beriet die Kommission den Bericht des Bundesrates zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik in Erfüllung des Postulats Leuthard 02.3591 vom 3. Oktober 2002. Die APK-S nahm schliesslich von den drei Berichten Kenntnis.

 

2. 10. 096 s Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden. Zusatzprotokoll

Die APK-S hat über die Unterzeichnung des Protokolls Nr. 3 des Europarats zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beraten und in diesem Zusammenhang einen Vertreter der Kantone angehört. Das neue Instrument schafft die völkerrechtliche Grundlage für die Einrichtung von „Verbünden für euroregionale Zusammenarbeit“ (VEZ), welche die grenzüberschreitende oder interterritoriale Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden der Mitgliedsländer regeln. Das Protokoll ist zusätzlich zu den bestehenden Instrumenten zu betrachten und die Teilnahme daran freiwillig. Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat beantragte Unterzeichnung des Protokolls und hat den entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig verabschiedet.

 

3. Aussennetz des EDA

Die APK-S hatte bereits an verschiedene Sitzungen Diskussionen zum Thema Personalmanagement und Aussennetz des EDA geführt. Sie hatte entschieden, diese Thematik fortlaufend zu verfolgen, um sich an der strategischen Ausrichtung des zukünftigen Aussennetzes zu beteiligen. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission nun auch mit dem Bericht des Bundesrates zur Auslandschweizerpolitik befasst, welcher in Erfüllung des Postulats Lombardi (04.3571. Die fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt) erstellt wurde. Im Rahmen dieser Diskussion hat die APK-S den Präsidenten der Auslandschweizer-Organisation ASO, Herrn Jacques-Simon Eggly, angehört. Die Kommission nahm von den vom Departement geplanten Massnahmen im Rahmen der konsularischen Dienstleistungen Kenntnis. Die Kommission will, dass den Auslandschweizern gute konsularische Dienstleistungen angeboten werden; diese können aber mit besserer Technologie und mobilen Einsätzen effizienter erbracht werden. Zudem begrüsst die APK-S den Ausbau des Honorarkonsulatennetzes, um die persönliche Präsenz einer Schweizer Vertretung vor Ort ohne professionelles Personal zu gewährleisten.

 

4. Tunesien

Die Kommission liess sich über verschiedene internationale Aktualitäten informieren. Hauptdiskussionspunkt bildete die politische Lage in Tunesien. Im Zusammenhang mit allfälligen Vermögenswerten, die zu den gestürzten tunesischen Machthabern in Verbindung stehen, vertrat die Kommission die Ansicht, dass der Bundesrat die Interessen der Schweiz beachten, aber auch auf die Interessen der Bevölkerung Tunesiens Rücksicht nehmen muss. Vorsorglich sollte der Bundesrat die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen treffen, damit in Ruhe über die rechtmässigen Inhaber allfälliger Vermögenswerte die notwendigen Abklärungen getroffen werden können. Mit der FINMA verfügt der Bundesrat über die nötigen Instrumente, um rechtzeitig zu handeln.

 

5. Italien

Die gegenwärtigen Unstimmigkeiten in den Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien insbesondere im Steuerbereich (italienische „Black-List“), aber auch bezüglich der Behandlung schweizerischer Unternehmen in Italien kamen ebenfalls zur Sprache. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bundesrat seine bisherige wohlwollende Haltung überprüfen und eine konsequentere Position einnehmen sollte.

 

Die APK-S hat am 17. / 18. Januar 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Eugen David (CEg/SG) und in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf sowie Bundesrat Didier Burkhalter und Staatssekretär Peter Maurer in Bern getagt.

 

 Bern, 18. Januar 2011 Parlamentsdienste