Nachfolgeuntersuchung zu den sogenannten „Holenweger-Papieren“
Die Geschäftsprüfungsdelegation konnte im Laufe der seit 2008 getätigten Abklärungen keine Fakten finden, welche die Existenz eines Plans zur Absetzung oder Destabilisierung des damaligen Bundesanwaltes Valentin Roschacher unter Mitwirkung von Vertretern der Bundesbehörden bestätigt hätten. Sie stellt deshalb ihre diesbezüglichen Abklärungen, welche sie im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) durchführte, ein und schliesst dieses Dossier.

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hatte die Weiterführung der von der GPK-N am 5. September 2007 beschlossenen Untersuchung zu den sogenannten „Holenweger-Papieren“ am 24. Juni 2008 im Auftrag der GPK-N übernommen, weil die Abklärungen der zuständigen Subkommission der GPK-N durch wiederholte Indiskretionen beeinträchtigt worden waren. Bei den sogenannten „Holenweger-Papieren“ handelt es sich um einen H-Plan und Flipcharts von Oskar Holenweger, gegen den zu diesem Zeitpunkt ein Strafverfahren beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) hängig war. Die Bundesanwaltschaft hatte die GPK-N im August 2007 auf die Existenz dieser Papiere aufmerksam gemacht. Die am 5. September 2007 beschlossene Untersuchung ging der Frage nach, ob ein Plan zur Absetzung oder Destabilisierung des damaligen Bundesanwaltes Valentin Roschacher unter Mitwirkung von Vertretern der Bundesbehörden existiert hatte. Der Einsatz und die Führung der Vertrauensperson Ramos durch die Bundeskriminalpolizei (BKP) im Rahmen der polizeilichen Vorabklärungen war hingegen nicht Gegenstand der Untersuchung.

 

Seit der Übernahme der Abklärungen zu den sogenannten „Holenweger-Papieren“ durch die GPDel hat sich diese an zahlreichen Sitzungen mit diesem Dossier befasst. Sie hörte Personen an und forderte alle relevanten Dokumente ein. Die GPDel war insbesondere im Besitz aller Dokumente, die durch die deutsche Polizei bei der Festnahme von Oskar Holenweger im März 2007 sichergestellt wurden. Für ihre Abklärungen standen der GPDel ebenfalls der am 28. November 2007 veröffentlichte Zwischenbericht der in einer Anfangsphase mit der Untersuchung beauftragten Subkommission zur Verfügung, sowie deren Abklärungen im Jahr 2008, insbesondere das Protokoll der Anhörung des früheren Vorstehers EJPD, alt Bundesrat Christoph Blocher. Wegen personellen Engpässen und der daraus resultierenden neuen Priorisierung der GPDel-Geschäfte wurden die Arbeiten der GPDel in diesem Dossier im Jahr 2010 verzögert.

Trotz Anfrage der GPDel war der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher nicht bereit, an einer Anhörung der GPDel teilzunehmen. Oskar Holenweger stand der GPDel während dem laufenden Strafverfahren ebenfalls nicht für eine Anhörung zur Verfügung. Da die GPDel seine Anhörung als wichtig erachtete, lud sie Oskar Holenweger im Oktober 2011 erneut ein, nachdem bekannt wurde, dass die Bundesanwaltschaft auf einen Weiterzug des Freispruchs von Oskar Holenweger an das Bundesgericht verzichtete. Oskar Holenweger war nicht bereit, vor der GPDel zu erscheinen, und verwies auf seine Medienmitteilung vom 11. September 2007.

 

Die GPDel hat, wie auch schon die Subkommission EJPD/BK der GPK-N, durch ihre Abklärungen die Hypothese der Existenz eines Plans zur Absetzung oder Destabilisierung des damaligen Bundesanwaltes Valentin Roschacher unter Mitwirkung von Vertretern der Bundesbehörden nicht erhärten können. Oskar Holenweger hatte in seiner Medienmitteilung vom 11. September 2007 seine Papiere bloss als persönliche Orientierungshilfen bezeichnet.

 

Zur Frage des Informationsgehalts der sogenannten Holenweger-Papiere hält die GPDel fest, dass dieser nicht zwingend oder nicht bloss aus Indiskretionen von Vertretern der Bundesbehörden im Rahmen eines Plans stammen muss. Einerseits lassen die Beschriftungen der Papiere Interpretationsspielraum zu. Andererseits ergaben die Abklärungen der GPDel, dass Oskar Holenweger über die Akteneinsicht seiner Anwälte beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) und der dabei erfolgten Pannen Zugang zu Informationen erlangte, welche den Holenweger-Papieren zugrunde liegen könnten. In diesem Zusammenhang ist auch relevant, dass alle Verfahren i.S. Amtsgeheimnisverletzungen, welche im weiteren Sinn den Untersuchungsgegenstand betrafen, mangels Beweisen durch die Bundesanwaltschaft eingestellt wurden. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass Oskar Holenweger ebenfalls über Kontakte zu den Medien in den Besitz gewisser Informationen gelangte.

 

Die GPDel ging im Rahmen ihrer Abklärungen auch der Frage nach, ob den Vertretern der Bundesanwaltschaft im Nachgang zu ihrer Information der GPK-N im August/September 2007 Nachteile erwuchsen. Hierzu musste die GPDel feststellen, dass tatsächlich Druck auf die beiden stellvertretenden Bundesanwälte ausgeübt wurde, was zumindest in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 156 Absatz 3 Parlamentsgesetz stand. Allerdings muss ebenfalls festgehalten werden, dass die Information der GPK-N durch die Bundesanwaltschaft zumindest in Teilen missverständlich war – wie dies schon die Subkommission EJPD/BK in ihrem Zwischenbericht schrieb – und auch blosse Mutmassungen der Bundesanwaltschaft beinhaltete, welche nicht explizit als solche deklariert wurden und zum Teil auch nicht Gegenstand von vorgängigen Abklärungen der Strafverfolgungsbehörden gewesen waren. Die GPDel hat in der Folge auf eine Vertiefung dieser Sachverhalte verzichtet, da die betroffenen Personen unterdessen nicht mehr den Bundesbehörden angehören.

 

Da die GPDel die Hypothese eines Plans unter Einbezug von Vertretern der Bundesbehörden nicht erhärten konnte und sie der Ansicht ist, dass weitere Abklärungen mit grösster Wahrscheinlichkeit keine weiteren relevanten Erkenntnisse hervorbringen würden, hat sie die Untersuchung per 9. November 2011 eingestellt.

 

Bern, 25. November 2011, Parlamentsdienste