Die Kommission behandelte die Differenzen bei den zwei als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ (10.443) ausgearbeiteten Vorlagen zur Revision des Obligationenrechts und weiterer Bundesgesetze. Die Vorlage 2 unterscheidet sich von der Vorlage 1 darin, dass sie – zusätzlich zu den Bestimmungen der Vorlage 1 – aktien- und steuerrechtliche Bestimmungen für den Anteil von Vergütungen enthält, welcher drei Millionen übersteigt (sog. „sehr hohe Vergütungen“). Mit 13 zu 13 Stimmen und Stichentscheid des Vize-Präsidenten hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, am Beschluss des Nationalrates, nicht auf die Vorlage 2 einzutreten, festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, darauf einzutreten. Bei Vorlage 1 ist sie grossenteils dem Ständerat gefolgt. An den Differenzen festgehalten hat sie in folgenden Punkten:
im Vergütungsreglement festgelegte Elemente (Art. 731d Abs. 2 E-OR), mit 13 zu 12 Stimmen;
Festlegung des maximal zulässigen Verhältnisses zwischen Grundvergütung und zusätzlicher Vergütung (Art. 731d Abs. 3 E-OR), mit 17 zu 7 Stimmen;
Recht einer Aktionärsminderheit, eine Änderung des Vergütungsreglements zu beantragen (Art. 731j Abs. 2 E-OR), mit 14 zu 6 Stimmen;
Regelung der unzulässigen Vergütungen (Art. 731m E-OR), mit 16 zu 7 Stimmen.
Es wurden verschiedene Minderheitsanträge eingereicht.
08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht)
Die Kommission hat die Differenzen geprüft, die nach der Beratung der Vorlage im Ständerat in der Herbstsession 2011 verblieben sind. Bis auf eine Ausnahme (Art. 963a Abs. 2 Ziff. 2) beantragt sie ihrem Rat, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Die Beschlüsse sind meist knapp zustande gekommen und es wurden zu jeder Differenz (mit Ausnahme von Art. 963a Abs. 2 Ziff. 2) Minderheiten eingereicht.
10.505 Pa.Iv. RK-NR. Richterverordnung. Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter
Die Kommission hat einstimmig eine Änderung der Richterverordnung angenommen. Mit dieser Änderung soll die Lohnentwicklung der Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sowie der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichts an diejenige des Bundespersonals angeglichen werden. Ferner soll für alle ordentlichen Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöht werden. Diese Regel gilt bereits für das Bundesgericht.
10.521 Pa.Iv. Schmid-Federer. Straftatbestand digitaler Hausfriedensbruch
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Gemäss Artikel 143bis StGB ist «unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem» strafbar, wenn es sich um ein «besonders gesichertes» System handelt. Die Kommission möchte die Strafbarkeit nicht erweitern. Sie hält somit an den Beschlüssen fest, die bei der Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität (10.058) gefasst wurden.
«Trojaner»-Software
Nachdem in den Medien verschiedentlich über den Einsatz von sogenannten «Trojanern», d. h. von Software zur Überwachung des elektronischen Verkehrs, berichtet worden war, hat die Kommission Informationen über den Einsatz von «Trojanern» in der Schweiz erhalten. Die zuständigen Stellen haben tatsächlich Zugriff auf solche Programme gehabt und diese unter der alten Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege in einzelnen Untersuchungen zu terroristischen Straftaten angewendet. Der genaue Geltungsbereich der Bestimmungen in der neuen, am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Strafprozessordnung wird unterschiedlich ausgelegt. Inwiefern diese «Trojaner» auch in Zukunft eingesetzt werden dürfen, wird im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs geprüft werden. Die Kommission wird das Thema an ihrer nächsten Sitzung wieder behandeln.
11.3314 Mo. Ständerat (Savary). Pornografie im Internet. Vorbeugend handeln
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, ihrem Rat die Annahme dieser Motion zu beantragen. Dabei folgt sie dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag des Bundesrates.
Die Kommission hat am 13. Und 14. Oktober 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (Vizepräsident, SVP, GE) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.
Bern, 14. Oktober 2011 Parlamentsdienste