Ja zum indirekten Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative
Gleich dem Bundesrat und dem Nationalrat unterstützt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates das Ziel, bis 2015 die CO2-Emissionen von neu in den Verkehr gesetzten Personenwagen auf 130 g/km zu senken. Die Erträge aus den Sanktionen hingegen will die Kommission nicht der Bevölkerung verteilen, sondern dem Infrastrukturfonds zur Verfügung stellen.

10.017 Für menschenfreundlichere Fahrzeuge. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

Einstimmig ist die Kommission auf den indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» eingetreten, den in der vergangenen Session bereits der Nationalrat angenommen hatte. Ohne Gegenstimme unterstützt die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Grundsatz, im Gleichschritt mit der EU den durchschnittlichen CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen bis 2015 auf 130 g/km zu reduzieren. Die einzige Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates hat die Kommission bei der Verwendung des Ertrags aus der Sanktion, welche der Hersteller, der Importeur beziehungsweise eine Emissionsgemeinschaft beim Überschreiten der individuellen Zielvorgabe zu entrichten hat, beschlossen. Mit 8 gegen 4 Stimmen beantragt die Kommission, den Ertrag nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen, der Bevölkerung via Krankenkasse zu verteilen – wie es bereits heute mit den Erträgen aus der CO2-Abgabe passiert –, sondern dem Infrastrukturfonds zuzuweisen. Auf der einen Seite hält die Kommission eine Verteilung an die Bevölkerung als wenig wirkungsvoll im Hinblick auf das Ziel, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Auf der anderen Seite erachtet sie es als gerechtfertigt, den Ertrag dieser Sanktionen in anderer Form dem Bereich der Verursacher, d. h. dem Strassenverkehr, wieder zukommen zu lassen und damit Investitionen in das Strassennetz zu unterstützen. Mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission in der Gesamtabstimmung diese Änderungen des CO2-Gesetzes angenommen.

Massnahmen zur Regulierung des Grossraubtierbestands

Nachdem sich der Nationalrat in der Herbstsession 2010 eingehend mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zu den Grossraubtieren und dem Herdenschutz befasste, war es nun an der UREK-S, die vom Nationalrat überwiesenen Vorstösse zu beraten. Die Kommission hatte insgesamt über fünf Motionen zu befinden. Die Motionen 10.3008, 09.3812 und 09.3951 fordern eine Änderung von Artikel 4 der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01). Die Kommission beantragt, diese drei Motionen mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen in abgeänderter Form anzunehmen. Sie anerkennt, dass die Nutztierhalter in den letzten Jahren vermehrt Schäden durch Grossraubtiere, vornehmlich durch den Wolf, hinnehmen mussten. Deshalb will sie die Nutztierhalter darin unterstützen, dass eine Regulierung des Grossraubtierbestands vorgenommen werden kann, wenn Wolf, Luchs oder Bär nachweislich grosse Schäden verursachen. Die Kommission lehnt jedoch die indirekte Forderung der Jäger auf Entschädigung ab, wenn diese Einbussen bei der Jagd hinnehmen müssen, da die Jäger keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Tiere hätten. Eine Minderheit der Kommission will diese drei Motionen dagegen in unveränderter Form annehmen. Eine weitere Motion (10.3605), die vom Bundesrat verlangt, ein Grossraubtiermanagement zu erarbeiten, das mit den internationalen Abkommen kompatibel ist, wurde von der Kommission unverändert mit 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die zuletzt beratene Motion 10.3242 verlangt, dass der Bund die Kosten für die Herdenschutzmassnahmen trägt, ein Monitoring für Herdenschutzhunde einführt und die Frage der Haftung klärt. Die Kommission sah auch hier einen Handlungsbedarf, sie nahm die Motion jedoch, wenngleich einstimmig, in abgeänderter Form an. Der Bundesrat wird mit der abgeänderten Motion beauftragt, in einem Bericht „Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen“ aufzuzeigen und dabei auch der Haftungsproblematik Rechnung zu tragen. Unverändert bleibt die Forderung nach Einführung eines Monitorings für Herdenschutzhunde.

10.062 n Globale Umwelt. Rahmenkredit

Dieser fünfte Rahmenkredit in der Höhe von 148,93 Millionen Franken dient der Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) und stellt die kontinuierliche Weiterführung des internationalen umweltpolitischen Engagements der Schweiz sicher. An der letztjährigen Klimakonferenz in Kopenhagen versprach die internationale Gebergemeinschaft, so auch die Schweiz, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um damit in den Entwicklungs- und Transitionsländern Massnahmen zum Klimaschutz zu finanzieren. Die Geberländer hielten im „Copenhagen Accord“ fest, dass dafür ab 2020 zusätzlich bis zu 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr nötig seien. Der finanzielle Zusatzaufwand erklärt auch die Erhöhung des Rahmenkredits um beinahe 40 Millionen Franken im Vergleich zum Kredit, der 2007 gewährt wurde. Nachdem der Nationalrat diesen Kredit in der Wintersession genehmigt hatte, stimmte nun die UREK des Ständerates dem Bundesbeschluss mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Des Weiteren hat die Kommission mit 8 gegen 5 Stimmen der Standesinitiative des Kantons St. Gallens «Bauen ausserhalb der Bauzone» (08.314) Folge gegeben.

 

Die Kommission hat am 10. und 11. Januar 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 12. Januar 2011 Parlamentsdienste