Parlamentarische Initiative zu den Beschäftigungszeiten in Tankstellenshops
Nach dem Willen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) sollen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, künftig Personal rund um die Uhr und auch sonntags beschäftigen dürfen. Bisher war dies nur für den Verkauf von Treibstoff und Gastronomieprodukten zulässig. Die Kommission verabschiedet einen entsprechenden Vorentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

09.462n Pa.Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

Die Kommission hat mit 12 zu 6 Stimmen einen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 09.462 ausgearbeiteten Vorentwurf für eine Änderung des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab und beantragt Nichteintreten. Der Vorentwurf geht in Kürze in die Vernehmlassung.

Mit der beantragten Änderung des Arbeitsgesetzes sollen Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen die Möglichkeit erhalten, die ganze Nacht und auch sonntags bewilligungsfrei Personal zu beschäftigen, sofern sie ein Warensortiment führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt ist.

Nach geltendem Recht ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Tankstellenshops nur während der regulären Tages- und Abendarbeitszeiten und für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr bis 1 Uhr in der Nacht und am Sonntag bewilligungsfrei. Dies hat zur Folge, dass Tankstellen ihr Personal, das für den Verkauf von Treibstoff und Gastronomieprodukten ohnehin anwesend ist, in der Nacht und am Sonntag nicht für die Veräusserung der übrigen Shopartikel beschäftigen dürfen. Die betroffenen Betriebe müssen unter Umständen einen Teil ihrer Verkaufsfläche absperren.

Dieses Problem möchte die Kommissionsmehrheit mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung beheben. Indem zudem die Voraussetzung des «starken Reiseverkehrs» entfällt, sollen künftig auch Tankstellenshops an stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen von den erweiterten Beschäftigungszeiten Gebrauch machen können. Die Kommissionsminderheit lehnt eine Lockerung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots ab.

10.472n Pa.Iv. de Buman. Mindestens fünf Wochen Ferien für Personen über 50

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Einhaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 10.472 keine Folge zu geben. Dies, nachdem sie die Initiative am 23. November 2010 im Rahmen ihrer Beratungen zur Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» (10.057) ein erstes Mal beraten und sich damals mit 13 zu 12 Stimmen für Folge geben ausgesprochen hatte. Nun schloss sich die Nationalratskommission dem Beschluss der Ständeratskommission an, die am 25. Januar 2011 entschieden hatte, der Initiative keine Folge zu geben.

08.325s Kt.Iv. NE. Direkte Besteuerung natürlicher Personen. Erhebung an der Quelle

Die Neuenburger Standesinitiative verlangt, die Gesetzgebung so zu ändern, dass eine direkte Quellenbesteuerung natürlicher Personen möglich ist. Die Kommission beantragt mit 14 zu 8 Stimmen, der Neuenburger Standesinitiative, gegen die sich der Ständerat bereits in der vergangenen Session ausgesprochen hat, ebenfalls keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass gemäss einer im Auftrag der WAK-S durchgeführten Umfrage die Mehrheit der Kantone der Auffassung ist, die Quellenbesteuerung würde das heutige System verkomplizieren und sei deshalb nicht umsetzbar.

08.324s Kt.Iv. ZH. Steuersystemreform. Easy Swiss Tax
10.309s Kt.Iv. BS. Vereinfachung des Steuersystems

Die Zürcher Standesinitiative verlangt, die eidgenössische Steuergesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel so zu ändern, dass die Besteuerung von natürlichen Personen grundlegend vereinfacht werden kann. Insbesondere sollen Gemeinden und Kantone bei der Einkommensbesteuerung individuelle Einheitssteuertarife und fixe Einheitsabzüge einführen sowie heutige Vermögens- und Ertragsbesteuerungen durch eine Soll-Kapitalrendite-Besteuerung ersetzen.

Die baselstädtische Standesinitiative verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden mit dem Ziel, mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu schaffen. Dabei sollen insbesondere die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge auf das unbedingt Notwendige reduziert werden.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung (Kt.Iv. ZH) bzw. mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung (Kt.Iv. BS), den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben, und folgt damit dem Beschluss des Ständerates. Die Kommission befürwortet zwar eine Vereinfachung des Steuersystems, erinnert aber daran, dass der Bundesrat mit zwei Motionen (07.3607 Mo. Pfisterer. Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen und 08.3854 Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen) beauftragt wurde, diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten. Deshalb erachtet die Kommission die beiden Initiativen nicht als notwendig. Der baselstädtischen Initiative fehlt es in den Augen der Kommissionsmehrheit an hinreichend konkreten Vorschlägen. Die Zürcher Initiative enthält diese zwar, allerdings hat die Kommissionsmehrheit Vorbehalte gegen die Einführung der individuellen Einheitssteuertarife und gegen die Soll-Kapitalrendite-Besteuerung auf dem Vermögen.

09.456s Pa.Iv. Niederberger. Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen

Die parlamentarische Initiative von SR Niederberger verlangt, dass der steuerbare Gewinn aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen in den betroffenen Bundesgesetzen (DBG, StHG und VStG) bis auf 1000 Franken freizustellen ist (heute wird ab einem Gewinn von 50 Franken besteuert). Die WAK-S hat der Initiative am 22. Juni 2010 einstimmig Folge gegeben. Die WAK-N hat diesem Beschluss einstimmig zugestimmt.

10.430n Pa.Iv. Kiener Nellen. Weissgeld-Finanzplatz Schweiz dank Steuernachweis

Gemäss der Initiative sollen alle Finanzintermediäre verpflichtet werden, von ihren Kundinnen und Kunden eine schriftliche und offizielle Bestätigung einzuholen, dass die anvertrauten Vermögenswerte den zuständigen Steuerbehörden am Wohnsitz bekannt und korrekt versteuert sind. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Finanzintermediäre verpflichtet, auch für alle Vermögenswerte aus schon bestehenden Verträgen ("Altgeld") eine Bestätigung der korrekten Versteuerung einzufordern bzw. im Falle der Nichterfüllung die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Mehrheit ist das Initiativanliegen nicht umsetzbar und steht im Widerspruch zur Stossrichtung des Bundesrates, der die Privatsphäre schützen will. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt eine Abgeltungssteuer, wie sie derzeit mit Deutschland und Grossbritannien diskutiert wird. Nach Meinung der Minderheit könnte der Finanzplatz Schweiz mit der Umsetzung des Initiativanliegens seinen Ruf wiederherstellen und seine wahren Vorzüge geltend machen.

10.408n Pa.Iv. Heer. Deutsche Amtsträger fallen nicht unter das Bankkundengeheimnis

Die Initiative verlangt, dass Bankbeziehungen von deutschen Amtsträgern nicht dem  Bankkundengeheimnis unterstellt werden. Dasselbe soll für deutsche Parteien und Gewerkschaften sowie deren Organe gelten.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folgen zu geben. In ihren Augen ist diese Initiative in erster Linie deshalb unannehmbar, weil sie den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Darüber hinaus könnte sie von den deutschen Behörden als Provokation aufgefasst werden.

Anhörung zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Frankenkurses

Angesichts der gegenwärtigen Stärke des Schweizerfrankens hat sich die Kommission im Rahmen eines Hearings genauer über die Auswirkungen des hohen Frankenkurses auf die schweizerische Volkswirtschaft sowie die zu erwartende Entwicklung ins Bild gesetzt. Eingeladen waren die folgenden Vertreter der Wirtschaftsverbände: Rudolf Minsch, Chefökonom von Economiesuisse, Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Hans Hess, Präsident von Swissmem, zusammen mit Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor von Swissmem, sowie Jürg Schmid, Direktor von Schweiz Tourismus. Im Anschluss ans Hearing führte die Kommission eine Diskussion mit Bundesrat Johann Schneider-Amman, Vorsteher des EVD, und Thomas Jordan, Vizepräsident des Direktoriums der Nationalbank. Die Kommission wird die Entwicklung des Frankenkurses weiterhin aufmerksam beobachten und die Thematik wieder aufgreifen.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 14. und 15. Februar 2011 in Bern getagt.

 

Bern, 15. Februar 2011 Parlamentsdienste