Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) führte die Detailberatung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012 – 2015 (11.020 s) fort (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2011). Die Botschaft steuert die finanzielle Kulturförderung des Bundes für die kommenden 4 Jahre. Unbestritten waren die Entscheide bezüglich des Zahlungsrahmens für die Schweizer Nationalphonothek und des Schweizerischen Nationalmuseums, folgte die Kommission doch den Beschlüssen des Ständerates und damit der bundesrätlichen Vorlage. Hingegen löste der Zahlungsrahmen für die Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur angeregte Debatten aus. Die Kommission folgte schlussendlich den Beschlüssen des Ständerates. Minderheiten wurden für Beiträge zuhanden des Sportmuseum Basel, der Fahrenden, des Projekts Succès Livre, des Alpinen Museums, der Sozialversicherung für Kulturschaffende sowie zugunsten der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen eingereicht. Bei der Beratung des Zahlungsrahmens für die Stiftung Pro Helvetia folgte die Mehrheit ebenfalls dem Vorschlag des Bundesrates. Eine Minderheit beantragt eine Aufstockung von 8.6 Millionen, wie sie vom Ständerat beschlossen wurde, welche aber an der Ausgabenbremse scheiterte. Eine weitere Minderheit beantragt, dass 4% dieses Zahlungsrahmens der Volkskultur zugutekomme. In den Gesamtabstimmungen wurden alle Bundesbeschlüsse mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit angenommen.
Die WBK-N reicht auch eine Kommissionsmotion ein, die den Bundesrat beauftragt, das Filmgesetz so anzupassen, dass Experten, die bei der Vergabe der Filmförderung mitwirken, während der gesamten Dauer ihres Mandates keine Finanzhilfen für eigene Projekte beantragen dürfen. Der Nationalrat berät die Kulturbotschaft 2012 - 2015 in der kommenden Herbstsession.
Entgegen der Haltung des Bundesrates beschloss der Nationalrat am 28.9. 2010, Volk und Ständen die Volksinitiative „jugend+musik“ (09.095) zur Annahme zu empfehlen. Die ständerätliche WBK (vgl. Medienmitteilung vom 22. 2. 2011) und der Ständerat stimmten danach einem direkten Gegenvorschlag zu und empfahlen die Initiative abzulehnen. An der heutigen Sitzung stimmte die WBK-N dem direkten Gegenvorschlag des Ständerates nicht zu, präsentiert jedoch ihrerseits einen direkten Gegenentwurf, wonach der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter festlegen soll. Dieser Text soll die Initiative ersetzen, weshalb die Kommission nur den Gegenentwurf zur Annahme empfiehlt und die Initiative ablehnt. Eine Minderheit will jedoch beide Texte zur Annahme empfehlen, solange der Ständerat dem nationalrätlichen Gegenentwurf nicht zugestimmt hat. Zwei weitere Minderheiten wollen andere Texte für den Gegenentwurf einbringen. Die eine klammert die Schule aus, die andere dazu auch die Begabtenförderung. Die Vorlage wird in der Wintersession vom neu gewählten Parlament erneut beraten.
Die Arbeit an der parlamentarischen Initiative Amherd. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (07.402 n) wurde im Juni 2009 bis zum Vorliegen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes ausgesetzt (10.087). Da die Beratungen des erwähnten Gesetzes fast abgeschlossen sind, beurteilte die WBK-N die Anliegen der Initiantin erneut, dies im Licht des neuen Gesetzes sowie unter Berücksichtigung von Stellungnahmen betroffener Organisationen. Sie kam zum Schluss, dass nach wie vor eine mangelnde Verfassungsgrundlage Bund und Kantone hindere, einen verbesserten und effizienteren Jugendschutz umzusetzen. Sie beschloss deshalb mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Subkommission mit den erforderlichen Abklärungen zu beauftragen, um der Kommission vor der Wintersession einen konkreten Auftrag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Nationalrat Neirynck beantragt mit der parlamentarischen Initiative Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung (10.488) eine Streichung der Prüfungs- und Diplomerteilungsgebühren im Medizinalberufegesetz (Art. 13 Abs. 1 Bst. c). Die Kommission gab der Initiative mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge, besteht doch aus Sicht der Mehrheit der WBK-N bei den vom Bund praktizierten Gebühren eine Ungleichbehandlung von Studierenden der universitären Medizinalberufe.
Mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die WBK-N hingegen der parlamentarischen Initiative Zisyadis. Jugend und Ernährungserziehung (10.539) keine Folge zu geben. Der Initiant verlangt von Bund und Kantonen die Förderung der Ernährungserziehung und die Vermittlung von Alltagskompetenzen, insbesondere im Rahmen der obligatorischen Schule. Die WBK-N befürwortet zwar diese Anliegen. Eine Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Ausarbeitung der Bildungs- und Lernziele in den Aufgabenbereich der Kantone falle. Zudem sei bei den heutigen Lehrplänen in den meisten Kantonen keine Abwertung der Hauswirtschaft feststellbar. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Auch der parlamentarischen Initiative Kaufmann. Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern (10.532) gab die WBK-N mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge. Der Initiant verlangt eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG; Art.11 Abs.1), damit die dort vorgesehenen Massnahmen keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bildungsanbietern mehr zulassen. Beim heutigen Artikel 11 handelt es sich um eine wettbewerbsfördernde Bestimmung, welche „ungerechtfertigte“ Wettbewerbsverzerrungen vermeiden will. Die Kommission anerkennt zwar die Problematik, wie bspw. im Bereich der höheren beruflichen Weiterbildung, wo subventionierte und private Anbieter aufeinandertreffen. Sie ist allerdings der Auffassung, dass der aktuelle Artikel 11 den Kantonen ermögliche, gezieltere und auf die aktuellen Bedürfnisse zugeschnittene Finanzhilfen zu tätigen.
Ferner prüfte die Kommission die Standesinitiative des Kantons Bern Mediengewalt. Umfassender Schutz von Kindern und Jugendlichen (10.313). Die Kommission teilt die Sorge des Kantons Bern in Bezug auf das mediale Umfeld, in dem sich Jugendliche bewegen, ist sich aber den Grenzen des Machbaren bewusst. Sie ist der Ansicht, dass ein nationales Gesetz oder eine Zertifizierungsstelle im globalen Medium Internet wenig Wirkung hätte und beschloss mit 12 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die WBK-N beriet auch die verbleibenden Differenzen beim Humanforschungsgesetz (09.079). Mit 11 zu 10 Stimmen beschloss sie, ihrem Rat die Streichung der vom Ständerat eingefügten Ombudsstellen (Art. 54a und 54b) zu beantragen. Eine Minderheit möchte daran festhalten. Bei der Haftungsfrage (Art. 19 Abs. 2) hielt die WBK-N mit 13 zu 9 Stimmen an der bundesrätlichen Version fest. Damit soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, betreffend die Verjährungsfristen für Ersatzansprüche im Falle eines Schadens für einzelne Forschungsbereiche eine längere Frist als drei Jahre festzulegen. Eine Minderheit ist gegen diese Klausel. Auch hielt die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen an dem vom Nationalrat eingefügten Artikel fest, der den Einbezug urteilsunfähiger Personen in das Einwilligungsverfahren regelt (Art. 20a). Zudem hält die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen an ihrem vom Ständerat widerrufenen Beschluss fest, dass eine Bewilligung der Ethikkommission innert zwei Monaten nach Einreichung des Gesuchs vorzuliegen hat, wobei der Bundesrat kürzere Obergrenzen festlegen kann. (Art. 44, Abs. 2).
Die Kommission liess sich auch von der Direktorin der Schweizerischen Nationalbibliothek und vom Direktor des Bundesamtes für Sport die Leistungsaufträge der beiden FLAG-Ämter für die Jahre 2012-2015 vorstellen. Die WBK-N unterstützt beide Aufträge.
Die Kommission tagte am 8. und 9. September 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.
Bern, 9. September 2011 Parlamentsdienste