Die Kommission nutzte dieses Treffen mit Hochkommissar António Guterres, um sich vertieft mit den aktuellen Herausforderungen und Hauptaufgaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats zu beschäftigen. Dabei präsentierte Hochkommissar Guterres der Kommission in ausführlicher Weise die wichtigsten Herausforderungen für das UNHCR (Finanzierung des Einsatzes in Syrien, Zunahme der weltweiten Krisen, Druck auf die humanitäre Hilfe, fragile Asylsituation und Koordinationsherausforderungen der humanitären Organisationen). Das UNHCR stellte anschliessend der Kommission sein jüngstes Engagement im Zusammenhang mit den laufenden Operationen des UNHCR in Syrien und in Mali vor. Im Zusammenhang mit der syrischen Krise, erörterte die Kommission ebenfalls die verschiedenen Aspekte des Beitrags und humanitären Einsatzes der Schweiz in der Region mit Bundesrat Didier Burkhalter.
Im Rahmen ihres Aufenthalts im internationalen Genf, hat sich die Kommission mit dem Genfer Regierungsrat über die Herausforderungen der Unternehmensbesteuerungsreform und dessen Konsequenzen für die Kantone ausgetauscht.
Die Kommission hat sich ferner mit dem Schweizer Aussennetz auseinandergesetzt und mit 10 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten einer Kommissionsmotion zugestimmt, die den Bundesrat einlädt, die Schweizer Botschaft in Guatemala nicht zu schliessen. Angesichts der laufenden Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Zentralamerika, der hiesigen menschenrechtlichen Situation, der vielen vor Ort tätigen Entwicklungshilfeorganisationen sowie der Eröffnung einer guatemaltekischen Botschaft in Bern, stimmte die Kommission diesem Antrag zu.
In Rahmen der Diskussion zum Aussennetz hat sich die Kommission ebenfalls mit einer Petition gegen die Schliessung des Generalkonsulats in Toronto befasst. Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der Petition keine Folge zu leisten. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Entscheid vertretbar ist, da die bestehenden Dienstleistungen einerseits durch die verbleibenden diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz weiterhin erbracht werden können und, andererseits, die Möglichkeit einer Umwandlung des Generalkonsulats in ein Honorarkonsulat besteht.
Bern, 20. November 2012 Parlamentsdienste