Mit ihrem gemeinsamen Jahresbericht legen die Geschäftsprüfungskommissionen und die Geschäftsprüfungsdelegation Rechenschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2011 ab und informieren dabei auch über Befunde, die noch nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. Diese betreffen Meldepflichtverletzungen gemäss Börsengesetz, eine Plakatkampagne der Invalidenversicherung, die Neufestsetzung der Labortarife, der Beizug externer Experten in der Bundesverwaltung und das Vorgehen des Staatsschutzes im Fall des sogenannten «Rütli-Bombers».

 

Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) haben am 27. Januar 2012 ihren gemeinsamen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 verabschiedet. Im Bericht finden sich auch verschiedene Informationen, die bisher nicht veröffentlicht wurden, so etwa über die Untersuchung zu den Meldepflichtverletzungen gemäss Börsengesetz oder über die Plakatkampagne der Invalidenversicherung «Behinderte integrieren statt ihnen mit Vorurteilen begegnen».

Weiter enthält der Jahresbericht bisher unveröffentlichte Informationen über die Fortsetzung der Arbeiten der GPK zu früher veröffentlichten Berichten, so etwa zur Neufestsetzung der Labortarife und zum Verhalten der Bundesbehörden in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen. Der Jahresbericht informiert ebenfalls über die Ergebnisse von Nachkontrollen zu früheren Inspektionen, so etwa zum Bundespersonalgesetz, Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGOs, Rüstungsbeschaffung im VBS, Stiftungsaufsicht und Beizug von externen Experten in der Bundesverwaltung.

Die GPDel informiert im Jahresbericht erstmals über ihre Arbeiten in der Angelegenheit des sogenannten «Rütli-Bombers». Der Bericht enthält auch Informationen aus der Nachkontrolle der GPDel zu ihrer Inspektion über das Staatsschutzinformationssystem ISIS. Daraus geht beispielsweise hervor wie die von der GPDel empfohlene Verwendungssperre für jene ISIS-Daten, deren Kontrolle unter Aufsicht eines externen Datenschutzbeauftragten nachgeholt werden muss, umgesetzt wurde. Weiter wird im Bericht die Neuauflage des Fahndungsprogrammes «Fotopasskontrolle» beschrieben. Es wird auch dargelegt, wie das Einsichtsgesuch einer Bürgerin, das bereits im ISIS-Bericht von 2010 thematisiert worden war, im Anschluss an ein Gerichtsverfahren und auf Intervention der parlamentarischen Oberaufsicht doch noch gesetzeskonform behandelt werden konnte.

Am 27. Januar 2012 haben die beiden GPK überdies Weisungen über ihre Massnahmen zum Geheimnisschutz erlassen. Diese Weisungen richten sich an die beiden GPK und ihre Mitglieder. Sie dienen dem Zweck, die Untersuchungen der GPK unter der erforderlichen Geheimhaltung vertraulicher Informationen durchzuführen. Der Erlass der Weisungen entspricht einer Vorgabe des Parlamentsgesetzes, das seit November des letzten Jahres den GPK mehr Rechte einräumt und im Gegenzug dazu die Regelung der Schutzmassnahmen bezüglich vertraulicher Informationen vorschreibt.

 

Bern, 31. Januar 2012 Parlamentsdienste