Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Die GPK-N hält in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Bericht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit an ihren Feststellungen sowie an den drei Empfehlungen und dem Postulat fest, die sie in ihrem Bericht formuliert hatte.

Die GPK-N hat heute eine Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Januar 2012 zu ihrem Bericht vom 21. Oktober 2011 über die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen veröffentlicht. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Stellungnahme des Bundesrates nicht zufriedenstellend ist.

Die GPK-N widerspricht zunächst der Kritik des Bundesrates an den Schlussfolgerungen ihres Berichts in Sachen Lohndruck. Gemäss Bundesrat sollen die wissenschaftlichen Grundlagen der GPK-N (Studie Teil 1 und Teil 2 des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen und Bericht und erläuternder Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle) unzureichend sein, um verlässliche Aussagen zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Löhne zuzulassen. Ohne Angabe von Gründen kritisiert der Bundesrat zudem die Methodik dieses renommierten Forschungsinstituts, dies obwohl er selbst bei einem anderen Institut eine Studie mit ähnlichen Vorgaben in Auftrag gegeben hat.

Bei der strategischen und operativen Steuerung, die Gegenstand der ersten Empfehlung der GPK-N ist, hält der Bundesrat eine Änderung seiner Praxis nicht für notwendig. Die Evaluation der PVK zeigte jedoch, dass die Steuerung auf lückenhaften Daten beruht und die Prioritätensetzung umstritten ist. Die GPK-N erinnert hier beispielsweise daran, dass die Hälfte der vom Bund finanzierten Kontrollen bei den entsandten Arbeitnehmenden durchgeführt wird, obwohl diese weniger als 0,15 Prozent des Beschäftigungsvolumens in der Schweiz ausmachen. Zum Vergleich: Allein die Grenzgängerinnen und Grenzgänger machen im Tessin 24 Prozent und im Jurabogen und in der Genferseeregion fast 10 Prozent der Erwerbstätigen aus.

Mit der zweiten Empfehlung forderte die GPK-N eine Harmonisierung der Prozesse bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen, weil u. a. die in diesem Bereich bestehenden Instrumente nicht immer verwendet werden und verschiedene paritätische oder tripartite Kommissionen zugeben, dass sie über keine Kriterien bzw. keine Methode zur Erkennung von Lohnunterbietungen verfügen. Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, dass den kantonalen tripartiten Kommissionen bei der Einführung der flankierenden Massnahmen Informationen und Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Massnahmen scheinen jedoch unzureichend und/oder gewissen Umsetzungsakteuren nicht bekannt zu sein, weshalb aus Sicht der GPK-N in dieser Sache weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Als Drittes empfahl die GPK-N dem Bundesrat und dem SECO, sich bei ihrer Kommunikation zu den Auswirkungen der flankierenden Massnahmen auf verlässliche Daten zu stützen. In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, die Analyse der PVK stütze sich nicht auf SECO-Daten. Bei den von der PVK eingehend untersuchten Daten handelt es sich aber eben gerade hauptsächlich um solche, die vom SECO erhoben wurden. Da diese Daten die Grundlage für die Kommunikation des Bundesrates und des SECO zur Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen bilden, zeigt sich klar, dass die beiden die ihnen vorliegenden Daten weder in Bezug auf ihre Aufschlüsselung noch auf ihre Struktur genauer analysieren.

Mit dem Postulat 11.4055, das der Nationalrat am 3. Mai 2012 überwiesen hat, lud die GPK-N den Bundesrat ein, die rechtlichen Lücken im Bereich der Normalarbeitsverträge zu schliessen. Das Schweizer Recht sieht hier nämlich keine Möglichkeit der Sanktionierung von Arbeitgebern vor. Der Bundesrat begnügte sich mit der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision, die vorsieht, dass einem fehlbaren Arbeitgeber, sei er nun in- oder ausländisch, eine Busse von bis zu 5 000 Franken auferlegt werden kann. In den Augen der GPK-N hat diese Revision eine zu wenig abschreckende Wirkung, weil die Nichteinhaltung eines Normalarbeitsvertrags immer noch profitabler wäre als rechtskonformes Verhalten.

 

Auch in allen anderen Punkten hält die GPK-N an der Position fest, die sie bereits in ihrem Bericht vom 21. Oktober 2011 vertrat. Sie kommt zum Schluss, dass der Bundesrat ihren Feststellungen ungenügend Rechnung trägt und weiterhin Handlungsbedarf besteht. Deshalb ersucht sie den Bundesrat, bis zum 6. August 2012 eine ausführliche Stellungnahme vorzulegen.

 

Die Kommission hat am 8. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt.

 

Bern, 9. Mai 2012 Parlamentsdienste