Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) befassen sich seit einiger Zeit mit dem BFM. Im Fokus standen dabei seine Organisationsstruktur und dessen ständige Veränderung sowie deren Auswirkungen insbesondere auf die Personalsituation.
Auf der Basis der Ergebnisse der vom EJPD bei Prof. Hans A. Wüthrich der Universität der Bundeswehr München in Auftrag gegebenen Evaluation der letzten Reorganisation hat die GPK-N beschlossen, keine eigene Untersuchung der verschiedenen in der Vergangenheit liegenden Anpassungen der Organisationsstruktur im BFM durchzuführen. Sie wird die weitere Entwicklung aber eng verfolgen.
Die Kommission unterstützt den Bundesrat und die Bundesverwaltung grundsätzlich darin, wesentliche Verbesserungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch über Strukturveränderungen anzustreben. Sie ist sich bewusst, dass selbst bei notwendigen Reorganisationen gewisse negative Begleiterscheinungen nicht ausgeschlossen werden können. Die verschiedenen in der Vergangenheit vorgenommenen Anpassungen im Aufbau des BFM wirkten sich aber regelmässig in besonderem Masse negativ auf die Mitarbeitenden und ihre Arbeitszufriedenheit aus und umgesetzte Neustrukturierungen mussten nachträglich oft wieder korrigiert werden. Auch der per 1. September 2010 operativ gewordene Umbau des BFM erwies sich im Nachhinein als zu wenig durchdacht, so dass in Bezug auf denjenigen Direktionsbereich, der für den Vollzug der Asylgesetzgebung zuständig ist, bereits eine weitere Organisationsentwicklung eingeleitet werden musste.
Die GPK-N geht davon aus, dass das EJPD diese Organisationsentwicklung und die allgemeine Situation im Amt in nächster Zeit eng begleiten wird. Sie ist klar der Ansicht, dass der Fokus dieser neuesten Anpassung der Strukturen im BFM einerseits auf eine tatsächliche Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt im betroffenen Bereich andererseits aber auch auf eine Normalisierung der Personalzufriedenheit und die Verhinderung weiteren Know-How-Verlustes gerichtet sein muss.
Die Kommission hat deshalb ihre zuständige Subkommission damit beauftragt, diesen Prozess im Sinne der begleitenden Oberaufsicht eng zu begleiten, und das EJPD dazu angehalten, dieser regelmässig Bericht zu erstatten.
Die GPK-N hat am 8. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger in Bern getagt.
Bern, 11. Mai 2012 Parlamentsdienste