Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zur Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht über die Nachkontrolle zur Inspektion «Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung»
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ist nur teilweise überzeugt von der Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 2012 zu ihrem Bericht vom 25. November 2011 über die Nachkontrolle zur Inspektion «Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung». Aufgrund der Bedeutung, welche die GPK-N gewissen von ihr untersuchten Aspekten der personalpolitischen Steuerung und des Vertrauensarbeitszeitmodells beimisst, hat sie beschlossen, zu diesen Themen drei Postulate und zwei Motionen einzureichen. Zudem beantragt sie der für die Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) zuständigen Legislativkommission, die Verwirkungsfrist der Ferien- und Ausgleichstage zu verlängern.

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme befasst sich die GPK-N mit der Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 2012 (BBl 2012 4165) zu ihrem Nachkontrollbericht vom 25. November 2011 (BBl 2012 4121) zur Inspektion über die personalpolitische Steuerung und über die Erreichung der Zielvorgaben des BPG. In diesem Nachkontrollbericht ergänzte sie die sechs Empfehlungen, die sie im Rahmen der Inspektion vom 23. Oktober 2009 (BBl 2010 2875) abgegeben hatte, mit sieben weiteren Empfehlungen. Die GPK-N begrüsst die Anstrengungen, die der Bundesrat seit dieser Inspektion im personalpolitischen Bereich unternommen hat. Indes ist sie der Meinung, dass gewisse von ihm abgelehnte Massnahmen in nächster Zeit umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund hat sie beschlossen, fünf parlamentarische Vorstösse einzureichen und der mit der laufenden BPG-Revision betrauten Legislativkommission eine Gesetzesänderung zu beantragen.

Da die Empfehlung 5 vom 23. Oktober 2009 «Prozess- und Leistungsanalyse/Stärkung der zentralen Steuerung der Bundespersonalpolitik» nicht umgesetzt worden ist, hat die GPK-N beschlossen, dazu ein Postulat und eine Motion einzureichen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, anhand einer Prozess- und Leistungsanalyse das Optimierungspotenzial bei den HR-Prozessen in den Departementen festzustellen; mit der Motion wird er beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik die Stellung des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) gestärkt wird.

In ihrem Nachkontrollbericht vom 25. November 2011 ersuchte die GPK-N den Bundesrat insbesondere, zu prüfen, ob sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit (VAZ) funktions- anstatt lohnklassenabhängig anwenden liesse (Empfehlung 1 vom 25. November 2011). Für die Kommission ist es wichtig, dass diese Möglichkeit vertieft geprüft wird, weshalb sie den Bundesrat in einem Postulat damit beauftragt.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der VAZ ersuchte die GPK-N den Bundesrat, ihr aufzuzeigen, wie er in Bereichen, wo die Arbeitsbelastung wesentlich zunimmt, ohne Angaben über die geleistete Arbeitszeit ein adäquates Ressourcenmanagement betreiben kann (Empfehlung 2 vom 25. November 2011). Da die Ausführungen des Bundesrates die GPK-N nicht überzeugen, beauftragt sie ihn mit einem Postulat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er das Ressourcenmanagement der Verwaltung im Personalbereich handhabt und dabei insbesondere die Arbeitsleistungen der Personen mit VAZ berücksichtigt.

Weiter ersuchte die GPK-N den Bundesrat, ein Kontrollkonzept zu erarbeiten, mit dem sich die Einhaltung der Arbeitszeiten gewährleisten lässt (Empfehlung 5 vom 25. November 2011). Der Bund als Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Kontrollsysteme einzurichten, welche die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen sichern und überprüfbar machen. Angesichts der Bedeutung, die dem Bundesrat als oberstem Führungsorgan der Bundesverwaltung zukommt, ist es in den Augen der Kommission unabdingbar, dass er diese Pflicht angemessen erfüllt. Die GPK-N beauftragt deshalb den Bundesrat mit einer Motion, ein adäquates Kontrollkonzept zu erarbeiten und einzuführen.

In der Empfehlung 4 vom 25. November 2011 lud die GPK-N den Bundesrat u.a. ein, die Verwirkungsfristen der Ferien- bzw. Ausgleichstage des Bundespersonals an die in der Privatwirtschaft geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) anzugleichen. Nach Auffassung der Kommission kann mit der Verwirkung innerhalb des laufenden Kalenderjahres, wie sie die Bundespersonalverordnung (BPV) grundsätzlich vorsieht, der Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend gewährleistet werden; auch wird damit den Fällen nicht genügend Rechnung getragen, in denen die Angestellten wegen über längere Zeit anhaltender hoher Arbeitsbelastung ihre freien Tage nicht vor Ablauf der Verwirkungsfrist beziehen können. Die Kommission hat deshalb beschlossen, der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) im Rahmen der laufenden Revision des BPG eine entsprechende Gesetzesänderung zu beantragen.

Die Kommission hat am 19. Juni 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt.

 

Bern, 21. Juni 2012  Parlamentsdienste