Asylgesetz. Änderung. Vorlage 1 - Differenzen
​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will von der Einführung von Nothilfe für alle Asylsuchenden absehen und beantragt ihrem Rat, sich dem Vorschlag des Ständerates anzuschliessen und somit bei der Sozialhilfe zu bleiben. Sie schlägt jedoch vor, einige der Bestimmungen restriktiver zu fassen.

​Nach der Verabschiedung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes (10.052 s ) in der Herbstsession hat die Kommission die verbleibenden Differenzen in der Vorlage 1, die auf dem Weg der ordentlichen Gesetzgebung behandelt wird, beraten.

Mit 15 gegen 9 Stimmen beschloss die Kommission, auf die vom Nationalrat ursprünglich vorgesehene Einführung von Nothilfe für alle Personen im Asylverfahren zu Gunsten einer Konkretisierung des Sozialhilferegimes zu verzichten. So beantragt die Kommission, im Gesetz explizit festzuschreiben, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden und dass an Bezügerinnen und Bezüger von Nothilfe nach Möglichkeit nur noch Sachleistungen abgegeben werden. Ein Antrag, der festlegen wollte, dass die Sozialhilfe beim Grundbedarf mindestens 40 Prozent unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegt, wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Weitere Anträge, die verlangten, bei der unveränderten Version des Ständerates zu verbleiben resp. die Sozialhilfe für Asylsuchende auf dem gegenwärtigen Niveau gemäss dem geltenden Recht zu belassen, wurden mit jeweils 17 gegen 8 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat zudem eine Reihe von Differenzen im Bereich der Ausgestaltung der Asylverfahren und der ausländerrechtlichen Aufenthaltsbestimmungen beraten:

 

  1. Mit 14 gegen 8 Stimmen schloss sie sich dem Beschluss des Ständerates an, wonach der Bund kantonale Haftanstalten für den Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft nicht nur teilweise, sondern vollständig finanzieren kann.
  2. Mit 11 gegen 11 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie, dass der Vollzug der Weg- oder Ausweisung in Mitgliedländer der EU und EFTA sowie in als sicher beurteilte Drittstaaten nicht in jedem Fall, sondern lediglich „in der Regel“ als zumutbar gelten soll.
  3. Mit 15 gegen 10 Stimmen hält sie am Beschluss des Nationalrates fest, wonach eine vorläufige Aufnahme zusätzlich auch bei einem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten sowie im Falle der Einreichung eines Asylgesuchs im Ausland erlischt.
  4. Mit 12 gegen 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie gemäss Beschluss des Ständerates, die Frist bis zu einer Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer bei 5 Jahren zu belassen.
  5. Mit 13 gegen 10 Stimmen und bei einer Enthaltung hält die Kommission schliesslich am Beschluss des Nationalrates fest, wonach vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ihre Familie frühestens nach fünf anstatt nach drei Jahren nachziehen können.

Der Nationalrat wird die verbleibenden Differenzen zum Ständerat voraussichtlich in der Wintersession 2012 beraten.

An ihrer Sitzung führte die Kommission ausserdem ihre Beratungen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022 n Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision) fort. Sie wird die Beratungen an ihrer Sitzung vom 17./18. Januar fortsetzen. Über die Resultate wird sie nach Abschluss ihrer Beratungen informieren.

Die Kommission tagte am 18./19. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Ueli Leuenberger
(G, GE) in Bern. 

 

Bern, 19. Oktober 2012  Parlamentsdienste