Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten. Bundesgesetz
​Die WAK-N spricht sich für einen allgemeinen Steuerabzug für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten bis zu 12‘000.- CHF aus.

1. 11.023 s Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Behandlung. Bundesgesetz

Die Mehrheit der WAK-N empfiehlt ihrem Rat, bei der Vorlage über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten dem Ständerat zu folgen, womit künftig für berufliche Aus- und Weiterbildung ein allgemeiner Abzug bis zu maximal 12'000 CHF pro Jahr geltend gemacht werden kann. Bei einer Obergrenze von 12‘000 CHF dürften schätzungsweise 90-92% aller Bildungsgänge vollumfänglich abziehbar sein, wobei für den Bund mit ca. 10 Mio. und für die Kantone mit ca. 50 Mio. CHF Mindereinnahmen gegenüber heute zu rechnen ist. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es sich dabei um eine austarierte Lösung handelt, welche eine gerechte Besteuerung garantiert, ohne zu starke Mitnahmeeffekte zu generieren. Sie sprach sich deshalb sowohl gegen einen Maximalbetrag von 6‘000 CHF (mit 17 zu 6 Stimmen) als auch gegen eine Aufhebung der Obergrenze (mit 14 zu 9 Stimmen) aus. Um sicherzustellen, dass Aus- und Weiterbildungen, welche von Arbeitgebern finanziert werden, keine Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen von Arbeitnehmenden haben und von den Arbeitgebern in jedem Fall als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden können, befürwortet die Kommission zudem mit 17 zu 6 Stimmen entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. 

2. 09.462 n Pa.Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

Der Ständerat hat sich in der Herbstsession für die vom Bundesrat vorgeschlagene Version ausgesprochen, wonach die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops ausserhalb von Autobahnen auf jene Shops zu beschränken ist, die «an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» liegen, und sich nicht der Formulierung des Nationalrates («an Hauptverkehrsstrassen») angeschlossen. Die Kommission beantragt ihrem Rat nun mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die Formulierung des Ständerates, die auf einen gängigen Begriff zurückgreift, dem undefinierten und schwierig umzusetzenden Konzept des Nationalrates vorzuziehen.

3. 12.3637 s Mo. Lombardi. Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten

Die vom Ständerat in der Herbstsession angenommene Motion Lombardi fordert eine Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Die Motion verlangt, dass die Geschäfte mindestens von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Kommission hat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sowie die Sozialpartner zu konsultieren. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist es wichtig, die betroffenen Kreise und namentlich die Kantone zum Motionsanliegen anzuhören, da die Umsetzung dieses Vorstosses einen beträchtlichen Autonomieverlust für die Kantone zur Folge hätte. Die Kommission wird ihre Beratungen im Februar 2013 nach Vorliegen der Stellungnahmen wiederaufnehmen.

4. 09.503 n Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

Die Kommission hat nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, dem Rat den ursprünglichen Entwurf zu unterbreiten. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit verlangt, dass der Bundesrat innerhalb der nächsten fünf Jahre für die Kompensation der Mindereinnahmen sorgt, die aus der Revision resultieren.

Nachdem die Eidgenössischen Räte im Rahmen der „Too-big-to-fail“-Vorlage bereits die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beschlossen haben, soll mit dieser Vorlage nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert und somit der erste Punkt der vorliegenden parlamentarischen Initiative umgesetzt werden.

5. 12.485 n Pa.Iv. WAK-NR. MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Verlängerung

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung heisst die Kommission eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gut, gemäss welcher der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 verlängert wird. Dadurch soll verhindert werden, dass die Hotellerie vor dem Inkrafttreten der MWSTG-Reform Teil B zwischenzeitlich auf den Normalsatz umstellen müsste und damit einer grossen administrativen Belastung ausgesetzt würde. Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten auf die Vorlage, welche von den Räten in der Frühjahrssession 2013 behandelt wird.

6. 03.445 n Pa.Iv. Lustenberger. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium

Ein Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen wurde von der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Dieser sieht vor, dass neu bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch die Ausbildung von Lernenden als Kriterium berücksichtigt wird. Die Kommission will damit das duale Bildungssystem stärken, wobei nach Auffassung einer Minderheit kein Handlungsbedarf besteht. Ein Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage wird demnächst eröffnet.

7. 11.498 n Pa.Iv. Carobbio Guscetti. Besteuerung von Grundstücken im Ausland und der damit erzielten Einkünfte. Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zur Verhinderung einer Inkohärenz zwischen StHG und DBG

Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Steuerbefreiung von Grundstücken und Betriebsstätten im Ausland im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) aufgehoben wird, damit es mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) übereinstimmt, welches eine solche Befreiung nicht explizit vorsieht. Gleichzeitig soll dadurch eine allfällige doppelte Nichtbesteuerung von Betriebsstätten und Grundstücken in jenen Ländern, mit denen die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, bekämpft werden. Eine Mehrheit der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, da auf Betriebsstätten und Grundstücken im Ausland in den meisten Kantonen ebenfalls keine Steuern erhoben werden, so dass der vermeintliche Widerspruch zwischen dem DBG und dem StHG in der Praxis nicht besteht. Zudem erachtet sie das Risiko einer doppelten Nichtbesteuerung für gering und das aktuelle System der Besteuerung an Ort für ausreichend effektiv und effizient. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, um das Ausmass der doppelten Nichtbesteuerung sowie mögliche Massnahmen dagegen vertieft prüfen zu können.

8. 10.426 n Pa.Iv. Fraktion V. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch

Im April 2011 hatte die Kommission dieser Initiative Folge gegeben, hingegen verweigerte die WAK-S ihre Zustimmung zu diesem Beschluss. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK-N nun ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit weist insbesondere darauf hin, dass eine weitergehende Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kapitels 2 des Zolltarifs im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz stehen würde.

9. Varia

Die Kommission hat sich im Übrigen über den Zeitplan bezüglich des Fatca-Abkommens sowie über die Fragen rund um ausländische Steuerbeamte in der Schweiz informieren lassen.  Der Zeitplan für die Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz war ebenfalls Gegenstand der Diskussionen mit der Vorsteherin des EFD.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf am 12. und 13. November 2012 in Bern getagt.

 

Bern, 13. November 2012  Parlamentsdienste