Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen. BG Anpassung (12.039)
Die Botschaft des Bundesrates sieht neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen vor. Damit sollen Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen geschlossen und soll der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden.
Die Kommission des Nationalrates befasste sich an ihrer Sitzung vom 26./27. März 2012 mit der Vorlage des Bundesrates und führte insbesondere dabei eine Bestimmung über die Solidarhaftung zwischen Erstunternehmer und Subunternehmer ein.
Nachdem die Kommission in der letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Vorlage eintrat, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Sie nahm alle Vorschläge des Bundesrates u.a. zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und zu den entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten an. Den Änderungen der WAK-N stimmte sie ebenfalls zu, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Solidarhaftung. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass hier angesichts der zahlreichen offenen Fragen über die Folgewirkungen noch Abklärungsbedarf besteht.
Um die Revision über die flankierenden Massnahmen nicht zu verzögern, hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, die Vorlage zweizuteilen und die Frage der Solidarhaftung in einer zweiten Vorlage separat zu behandeln. Da das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement bald Vorschläge unterbreiten wird, wird diese zweite Vorlage in der Herbstsession behandelt werden können. Die Vorlage 1 kann in der Sommersession im beschleunigten Verfahren behandelt werden.
Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen, da sie befürchtet, dass sonst letzten Endes keine gesetzliche Regelung zur Solidarhaftung zustande kommen wird.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission einstimmig für die Vorlage 1 aus.
Zusammenarbeit im Steuer- und Finanzmarktbereich. Abkommen mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich sowie internationale Quellenbesteuerung. Bundesgesetz (12.050 / 12.051)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates befasste sich mit den Abkommen über die Quellenbesteuerung, welche mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich abgeschlossen wurden, sowie mit dem Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung.
Diese Abkommen bilden einen wichtigen Bestandteil der Finanzplatzstrategie des Bundesrates. Sie ermöglichen es, die Steuerprobleme der Vergangenheit zu lösen und die künftige Besteuerung der Kapitalerträge zu regeln und dabei den Schutz der Privatsphäre sowie die Rechtssicherheit und die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten.
Die Kommission hat mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes eine erste Aussprache geführt und sich dabei über den Inhalt und die Auswirkungen dieser Abkommen orientieren lassen.
Die Kommission wird sich vor einer Beschlussfassung vertieft mit diesem Dossier auseinandersetzen und zu diesem Zweck noch vor der Sommersession Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchführen.
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes) (11.047)
Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip überzugehen. Demgegenüber beschloss der Nationalrat in der Frühjahrssession 2012, zum einen die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und zum andern, in einer Übergangslösung die Pflichtwandelanleihen (Cocos) von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Diese soll 2013 zusammen mit der Too-big-to-fail-Vorlage in Kraft gesetzt werden.
Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Was die Übergangslösung für die Cocos betrifft, beantragt die Kommission eine Änderung der Nationalratsvorlage. Um zu vermeiden, dass mit der Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer der Sicherungszweck der Steuer für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gefährdet wird, sah der Nationalrat für diese Letzteren eine Verkaufsrestriktion vor. Da diese Restriktion in den Augen der Kommission nicht durchsetzbar ist, beantragt sie, diese zu streichen. Zudem will sie vorsehen, dass nur diejenigen Cocos von der Steuer befreit werden sollen, die von der Bank zur Stärkung der Eigenkapitalbasis ausgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Banken Cocos einzig zur Vermeidung der Verrechnungssteuer ausgeben.
Eine Minderheit beantragt, der Vorlage des Bundesrates zu folgen, da in ihren Augen nur so die Ausgabe von Obligationen in der Schweiz gefördert werden kann, ohne den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer in Frage zu stellen.
Steueramtshilfegesetz (11.044)
Die WAK-S hat die in der letzten Sitzung aufgenommene Beratung des Steueramtshilfegesetzes abgeschlossen. Sie beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, in Artikel 4 über die Grundsätze des Gesetzes Absatz 1 zu ändern: Aus „die Amtshilfe wird ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet“ soll der Zusatz „im Einzelfall“ gestrichen werden. Mit der beantragten Formulierung werden Gruppenanfragen nicht mehr ausgeschlossen. Die Schweiz wird jedoch nicht verpflichtet, solche zu akzeptieren.
Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Kollektivanlagengesetz. Änderung (12.037)
Am 20. März 2012 ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Revision des Kollektivanlagegesetzes (KAG) eingetreten. Ziel der Revision ist die Verstärkung des Anlegerschutzes, der Schutz der Reputation des Finanzplatzes Schweiz, der Erhalt von dessen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Gewährleistung des Zutritts auf den europäischen Markt. Vor dem Hintergrund dieser Zielrichtungen hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage durchgeführt.
Sie beantragt ihrem Rat verschiedene Änderungen in der bundesrätlichen Vorlage. Dies insbesondere bei den Definitionen des Geltungsbereichs des Gesetzes sowie des Begriffs des/der qualifizierten Anleger/-in.
Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 7 : 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Vorlage wird in der Sommersession im Ständerat beraten. Die Fahne mit den Anträgen der WAK-S wird Anfang nächster Woche vorliegen.
Kt.Iv. TI. Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin (11.305)
Das Initiativanliegen lässt sich nur mit einer Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens erfüllen, das derzeit von den italienischen Behörden noch blockiert wird. Die Kommission bekräftigt ihr volles Verständnis für den Kanton Tessin, der sich derzeit aufgrund der schwierigen Beziehungen mit Italien, die seit einigen Jahren den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Tessin beeinträchtigen, in einer besonderen Lage befindet. Die Kommission ist überzeugt, dass die Motion 11.3750, welche von beiden Räten angenommen wurde, der richtige Weg ist, um das Problem zu lösen. Sie beantragt deshalb ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen, der kantonalen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 23. und 24. April 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 24. April 2012 Parlamentsdienste