Agrarpolitik 2014-2017
Die WAK-S ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten und hat die Detailberatung begonnen.

12.021 n Agrarpolitik 2014-2017

Mit der Vorlage des Bundesrates über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017 (12.021)werden die Weichen für die Landwirtschaftspolitik in den kommenden Jahren gestellt und der entsprechende Zahlungsrahmen festgelegt. Nachdem der Nationalrat das Geschäft in der Herbstsession beraten hat, beugt sich nun für den Ständerat die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) darüber. Mit ihrem einstimmigen Entscheid (12 : 0) für Eintreten auf die Vorlage anerkennt die WAK-S die Notwendigkeit, die Landwirtschaft für die kommenden Herausforderungen fit zu machen. und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission hat die Detailberatung begonnen und erste Beschlüsse gefasst: So hat sie mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung der gesetzlichen Verankerung des Grundsatzes der Ernährungssouveränität (Art. 2 Abs. 4 eLWG) zugestimmt und folgt damit Bundesrat und Nationalrat.
Wichtige Beschlüsse hat die Kommission im Bereich des Milchmarktes gefasst: Entgegen dem Beschluss des Nationalrates unterstützt sie mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Bereich der Milchkaufverträge (Art. 36b, 37 und 43 Abs. 3 eLwG) das Konzept des Bundesrates, wonach die Branchenorganisation des Milchsektors einen Standardmilchkaufvertrag mit gewissen Mindestvorgaben beschliessen soll, welcher vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Lösung als praxistauglich und zukunftsgerichtet, da sie den Branchenorganisationen die Verantwortung für das gute Funktionieren des Marktes überlässt und die staatliche Bürokratie minimiert. Der Vorschlag des Bundesrates lässt subsidiär aber auch zu, dass der Bundesrat im Bedarfsfall, Vorschriften für den Verkauf von Rohmilch erlässt. Eine Minderheit der Kommission spricht sich für das Konzept des Nationalrates aus, welches die Festlegung der Standardverträge sowie die Überwachung derselben und die allfällige Sanktionierung bei Verstössen dem Bund überlassen will.
Schliesslich hat sich die Kommission gemäss dem Nationalrat und gegen den Bundesrat mit 9 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung für die Verankerung der Zulagen für die verkäste Milch und für die Fütterung ohne Silage ausgesprochen (Art. 38 und 39 LwG). Eine Erhöhung der Zulage für Fütterung ohne Silage auf Kosten der Verkäsungszulage wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch eine Befristung der Zulage auf vier Jahre wurde mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Die WAK-S wird die Beratung der Agrarpolitik 2014-17 am 6. November 2012 fortsetzen und will die Vorlage dem Ständerat in der Wintersession unterbreiten.
 

12.028 s Kartellgesetz. Änderung

11.3984n Mo. Birrer-Heimo. Kartellgesetzrevision gegen unzulässige Preisdifferenzierungen
Die Kommission hat die Detailberatung zu dieser Gesetzesrevision weitergeführt. Wie sich bei der Beratung des Teilkartellverbots herausgestellt hatte, setzt hier eine Beschlussfassung einen vorgängigen Entscheid zur Motion 11.3984 (Birrer-Heimo) voraus. Dieser Motion zufolge «soll der Grundsatz definiert werden, dass Unternehmen, die ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertreiben als in der Schweiz, sich unzulässig verhalten, wenn sie sich weigern, Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz über die im Ausland gelegenen Vertriebsstellen zu den dort geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen zu beliefern, oder wenn sie Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte auf Nachfrage hin in die Schweiz liefern können».
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Motion zu einschränkend ist und dass solche Eingriffe im Widerspruch zur international üblichen Wettbewerbskonzeption stehen. Sie beantragt deshalb mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Angesichts der negativen Auswirkungen der Abschottung des schweizerischen Marktes durch gewisse Hersteller, die dank dieser Abschottung im Inland merklich höhere Preise als im umgebenden Ausland durchsetzen, und des Verbesserungsbedarfs bei der bundesrätlichen Formulierung über unzulässige Abreden hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und unzulässige Praktiken marktbeherrschender Unternehmen eine neue Formulierung vorzuschlagen.
Die Institutionenreform als eines der zentralen Themen der bundesrätlichen Vorlage wurde von der Kommission intensiv diskutiert. Aus der Kommissionsdebatte ging hervor, dass eine Neuordnung bzw. Optimierung der Institutionen notwendig ist. Sie verfolgt dabei die Idee eines effizienten sowie beschleunigten und wenn möglich kostengünstigen Verfahrens, welches der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt. Intensiv diskutiert wurde insbesondere die Frage, ob die Reform mehr auf eine Verstärkung der jetzigen Institutionen auf Verwaltungsebene (Wettbewerbskommission) abzielt oder der Schwerpunkt gemäss Vorschlag des Bundesrates auf der Stärkung gerichtlicher Verfahren (Wettbewerbsbehörde bzw. Wettbewerbsgericht) liegen soll. Da die Kommission nicht überzeugt ist, dass neben dem bundesrätlichen Lösungsvorschlag nicht auch andere Modelle die obgenannten Kriterien erfüllen, hat sie das Departement beauftragt, andere Lösungen zu prüfen und eine Gegenüberstellung der meist diskutierten Modelle vorzunehmen.
Die Kommission hat entschieden, dass im Sinne des zweiten Teils der Motion 07.3856 Schweiger im Kartellgesetz Strafsanktionen für natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern verankert werden sollen. Im Gegensatz zum strafrechtlichen Modell des Bundesrates, schlägt sie eine Strafverfolgung auf Antrag des Geschädigten vor.
 

Kapitaleinlageprinzip

12.3315 s Mo. Fetz. Ertragsausfälle erheblich verringern
12.3316 s Mo. Bischof. Kapitaleinlageprinzip anpassen
Die Kommission befasste sich erneut mit zwei Motionen (12.3315 Fetz und 12.3316 Bischof), die auf eine Verringerung der Steuerausfälle abzielen, welche auf das im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eingeführte Kapitaleinlageprinzip (KEP) zurückzuführen sind.
Dieses Prinzip stellt bekanntlich Reserven aus Kapitaleinlagen aus steuersystematischen Gründen dem einbezahlten Grund- oder Stammkapital gleich. Rückzahlungen unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer. Dies hat zur Folge, dass einige Unternehmen derzeit darauf verzichten, steuerbare Dividenden auszurichten und stattdessen steuerfreie Kapitalrückzahlungen tätigen.
Um dieser Situation abzuhelfen, hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft vorzulegen, die sich an folgenden Rahmenbedingungen orientiert:
  1. Am Grundsatz, wonach Kapitaleinlagen steuerfrei an die Anteilsinhaber zurückbezahlt  werden können, ist festzuhalten.
  2. Die damit verbundenen Ausfälle an Steuereinnahmen, die wesentlich höher sind als in der Abstimmungsbroschüre publiziert, sind durch eine Gesetzesänderung oder im    Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III ganz oder teilweise zu kompensieren. Den geschätzten Steuermehreinnahmen ist dabei Rechnung zu tragen.
  3. Allenfalls sind Alternativen oder weitergehender Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Nimmt der Ständerat die Kommissionsmotion an, sind die Motionärin und der Motionär bereit, ihre Vorstösse zurückzuziehen.
 

12.313 s Kt.Iv. FR. Kein Palmöl auf unseren Tellern

Im Weiteren prüfte die Kommission eine Standesinitiative des Kantons Freiburg (12.313), welche ein Importverbot von Palmöl sowie eine Kennzeichnung von Palmöl auf Lebensmitteln fordert. Die Kommission beantragte mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie argumentierte, dass ein Importverbot von Palmöl gegen internationale Handelsabkommen verstossen würde und der Bundesrat bereits eine Revision der Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln plant.
 

10.3508 n Mo. Germanier. Freie Sonntage. Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen, die Bodenpersonal beschäftigen

Die Kommission hat die Vereinbarung, welche zwischen den Sozialpartnern in Bezug auf die Anzahl freier Sonntage für das Bodenpersonal der Luftfahrt gefunden wurde, zur Kenntnis genommen und befürwortet sie einstimmig. Die Kommission erwartet, dass der Bundesrat die betreffende Verordnung im Sinne dieser Vereinbarung ändert. Erst danach kann die Motion erledigt werden.
 
Die Kommission hat am 15. und 16. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
 
Bern, 16. Oktober 2012  Parlamentsdienste