Unvereinbarkeiten
​Das Büro des Ständerates hat heute Kenntnis genommen von rechtlichen Abklärungen der Parlamentsdienste und der Bundeskanzlei betreffend Vereinbarkeit der Funktion von Ständerat Didier Berberat als Sondergesandter für den Sahel und seinem Mandat als Ständerat.

​Am 23. Oktober 2013 hat der Bundesrat informiert, dass Herr Berberat das EDA bis Ende März 2014 als Sondergesandter der Schweiz für den Sahel unterstützt und berät. Die rechtlichen Abklärungen zur Vereinbarkeit dieses neuen Mandates mit dem Ständeratsmandat von Herrn Berberat kamen zu folgendem Schluss:  Eine Beratungs- oder Expertentätigkeit von Parlamentariern für die Eidgenossenschaft ist grundsätzlich zulässig. Herr Berberat verfügt laut dem Departement in dieser Funktion weder über einen Arbeitsvertrag, noch über Entscheidkompetenzen. Damit ist dieses Mandat mit seiner Funktion als Ratsmitglied vereinbar.

Das Büro des Ständerat ist diesen Schlussfolgerungen gefolgt und hat festgestellt, dass kein Fall von Unvereinbarkeit vorliegt.

Bern, 8. November 2013 Parlamentsdienste