Die Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates (GPK-N) führte 2012 eine zweite Nachkontrolle zu ihrer
Untersuchung betreffend die Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und
Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) durch. Der Bundesrat und das Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) informierten die
Kommission über den neuesten Stand des Projekts des Bundesamtes für Umwelt
(BAFU) zur Aufwertung des BLN. Die Kommission beurteilt die vom Bundesrat und
dem Departement ergriffenen Massnahmen als positiv und im Sinne der von ihr
formulierten Empfehlungen, weshalb sie nun die Arbeiten zu ihrer Untersuchung
definitiv abschliesst.
Die GPK-N hat insbesondere festgestellt,
dass die von ihr empfohlene Neuformulierung der Objektbeschreibungen und die
Definition von gebietsspezifischen Schutzzielen per Ende durchgeführt wurden. Ausserdem
haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA), Kultur (BAK)
und das BAFU eine Empfehlung zur Berücksichtigung der Bundesinventare in der
Richt- und Nutzungsplanung erarbeitet[1]. Dieser
Empfehlung soll bei Arbeiten in verschiedenen Sektorialpolitiken sowie in der
Revision des Gewässerschutzgesetzes Rechnung getragen werden.
Die Kommission hat festgestellt, dass der
partizipative Prozess mit den Kantonen hat bis anhin zwar nicht zu den
erwünschten Resultaten geführt. Der Bundesrat kündete jedoch, wie von der GPK-N
gewünscht, eine engere Zusammenarbeit mit den Kantonen und eine verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Anhörung zur Verordnung zum BLN an.
Im Weiteren ist ein Monitoringkonzept für die langfristige Beobachtung der
Entwicklung des BLN in Ausarbeitung, welches eine effektive und effiziente
Auswertung des Instrumentes BLN und seiner Umsetzung ermöglichen wird.
Im Jahr 2003 hatte die GPK-N im Rahmen
einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) die Wirkungen des
BLN untersucht. In ihrem Bericht vom 3. September 2003 hatte die
Kommission fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet mit Vorschlägen, wie das
BLN auf Bundesebene optimiert werden könnte (Bericht GPK-N BBl 2004 777, Bericht PVK BBl 2004 789). Der Bundesrat hatte Ende
2003 dazu Stellung genommen und sich bereit erklärt, den Empfehlungen der Kommission
mehrheitlich zu folgen. Er hatte das BAFU damit beauftragt, die Empfehlungen in
den nächsten sechs bis acht Jahren umzusetzen, worauf das BAFU das Projekt zur
Aufwertung des BLN initiierte.
Schon bei der ersten Nachkontrolle im Jahr
2006 hatte sich die Kommission positiv zum Stand der Umsetzung der vom
Bundesrat eingeleiteten Massnahmen geäussert und festgestellt, dass ihre
Empfehlungen in das Projekt zur Aufwertung des BLN aufgenommen worden waren. Sie
hatte damals angekündet, sich im Jahr 2012 erneut über den Stand dieses
Projekts zu informieren.
Die Kommission hat am 1. März 2013 unter
dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt.
Bern, 4. März 2013 Parlamentsdienste
[1] „Empfehlung zur Berücksichtigung der Bundesinventare nach Art. 5
NHG in der Richt- und Nutzungsplanung“ Bern, 15. November 2012.