Allgemeine Teile des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes
​Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts in den Allgemeinen Teilen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes angenommen.

​Die Kommission hat die Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts (12.046) mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates an: Die Geldstrafe wird auf 180 Tagessätze herabgesetzt; die kurze Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten wird wiedereingeführt; der Vorrang der Geldstrafe anstelle kurzer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten wird aufgegeben. Hingegen will die Mehrheit der Kommission die bedingte Geldstrafe wieder einführen, allerdings nur, wenn besonders günstige Umstände vorliegen; die teilbedingte Geldstrafe soll ausgeschlossen werden. Der Mindesttagessatz soll auf 30 Franken festgelegt werden (eine Minderheit sprach sich für den Vorschlag des Bundesrates, d.h. für einen Mindesttagessatz von 10 Franken aus). Eine Minderheit der Kommission beantragt, im Bereich von bis zu sechs Monaten am grundsätzlichen Vorrang der Geldstrafe festzuhalten; zudem will sie präzisiert haben, dass auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten erkannt werden kann, wenn dies geboten scheint, um den Täter von der Verübung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Spezialprävention; Art. 41 E-StGB). Die Mehrheit der Kommission beantragt zudem einen beschleunigten Vollzug der Geldstrafe, wenn diese in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden kann; die Möglichkeiten in Artikel 35 und 36 StGB zur Verlängerung der Zahlungsfrist, zur Herabsetzung des Tagessatzes, zur Umwandlung in gemeinnützige Arbeit und zur Anordnung der Betreibung werden gestrichen; die Zahlungsfrist wird auf maximal sechs Monate festgesetzt.

Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass das geltende Recht zu kompliziert und zu unverständlich ist und deshalb keinen generalpräventiven Effekt hat. Sie lehnt die Geldstrafe ab; in ihren Augen hat sich das Bussensystem des vor dem 1. Januar 2007 geltenden Rechts als einziges bewährt, dies insbesondere aufgrund seiner einfachen Handhabe und seiner Transparenz, und sollte deshalb wieder eingeführt werden.

Die Kommission sprach sich mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Antrag aus, die gemeinnützige Arbeit wieder als Vollzugsform und nicht als eigenständige Strafe auszugestalten. Eine Minderheit lehnt diese Änderung ab.
Mit 15 zu 8 Stimmen sprach sie sich auch für den Antrag des Bundesrates aus, die strafrechtliche Landesverweisung wieder einzuführen (Art. 67c E-StGB). Eine Minderheit beantragt, im Zuge dieser Revision Artikel 121 Absätze 3 bis 6 der Bundesverfassung betreffend die Ausweisung krimineller Ausländer umzusetzen.

Mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung schliesslich stimmte die Kommission dem Einsatz elektronischer Fussfesseln als Alternative zum Strafvollzug in einer Vollzugsanstalt zu (Art. 79b E-StGB).

Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Die Kommission hat die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention; 12.066) ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen. Sie beantragt, weitestgehend den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Eine Minderheit will verschiedene in der Vorlage vorgesehene Sanktionen verschärft haben. Beim heiklen Thema des «Groomings» (Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen in Diskussionsforen im Internet) hat die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, eine parlamentarische Initiative (13.442) einzureichen. So kann sie weiter abklären, ob im geltenden Recht Lücken zu schliessen sind, ohne die Arbeiten zum Lanzarote-Konvention zu verzögern.

Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen
Mit 18 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen hat die Kommission einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen verabschiedet. Vom Gesetz erfasst werden Personen, welche bis 1981 von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“ oder „Liederlichkeit“ in Anstalten (oftmals Strafanstalten) eingewiesen wurden. Ihnen war der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt. Mit dem Erlass, welchen die Kommission in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (11.431) ausgearbeitet hat, soll dieses Unrecht als solches anerkannt und ein Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung geleistet werden.

Häusliche Gewalt
Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen die Annahme der Motion 12.4025 «Opfer häuslicher Gewalt besser schützen». Die Motion verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden, welche dazu tendieren, offene Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt provisorisch einzustellen, verpflichtet werden, das Opfer nochmals anzuhören und seine Äusserungen zu berücksichtigen, bevor sie den definitiven Einstellungsentscheid treffen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da diese Massnahme keine nützliche Hilfe für die Opfer darstelle.

Harmonisierung des elektronischen Rechtsverkehrs
Die Motion 12.4139 des Ständerates verlangt, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Behörden und Gerichten vereinheitlicht wird und der Bund zur Sicherstellung dieser Harmonisierung die entsprechenden Vorkehrungen trifft. Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, die Motion anzunehmen, dabei aber die Punkte 2 bis 4 in Prüfungsaufträge umzuwandeln, wie dies auch der Bundesrat vorschlägt. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion unverändert anzunehmen.

Schutz der Geschädigten beim Betrugstatbestand
Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 12.438 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass das Erfordernis der Arglist beim Betrugstatbestand im Strafgesetzbuch eingeschränkt respektive aufgehoben wird. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Freitodbegleitung
Die Kommission beantragt mit 16 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 12.457 keine Folge zu geben, welche verlangt, dass Sterbehilfeorganisationen die Kosten übernehmen, die der öffentlichen Hand durch die Freitodbegleitungen anfallen. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.

Teilrevision des Militärstrafprozessrechts
Einstimmig hat die Kommission einen Vorentwurf zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (10.417), welche die Stärkung der Parteirechte der geschädigten Person im Militärstrafprozessrecht fordert, angenommen. Zum Vorentwurf wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Die Kommission hat am 15. und 16. August 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 16. August 2013  Parlamentsdienste