6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates unterstützt den Beschluss des Nationalrates, die Vorlage zur 6. IV-Revision zu teilen. Sie stimmt auch zwei parlamentarischen Initiativen zu, die einen verfeinerten Risikoausgleich in der sozialen Krankenversicherung verlangen.

​Die Kommission hat sich eingehend mit den Beschlüssen des Nationalrates zur 6. IV-Revision und den von diesem geschaffenen  Differenzen zum Ständerat befasst (11.030 s 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket). Sie wird sich dazu an der nächsten Sitzung noch einmal aktualisierte Zahlen liefern lassen. Mit 8 zu 5 Stimmen hat sie einen ersten Entscheid gefällt und die Teilung der Vorlage unterstützt. Damit sollen – auch im Einklang mit dem Bundesrat - die Chancen für die vorgesehenen strukturellen Reformen wie das neue lineare Rentensystem und die so genannte „Schuldenbremse“ politisch besser abgesichert werden. Mit der Teilung werden die Bestimmungen über die Zulage für Eltern (sog. Kinderzulage) und diejenigen über die Reisekosten in eine Vorlage 3 verschoben und gleichzeitig an die Kommission des Nationalrates zurückgewiesen.

Für Verfeinerung des Risikoausgleichs

Mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Kommission dem Beschluss der SGK-NR zu, zwei parlamentarischen Initiativen zur Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern Folge zu geben (Pa. Iv. 11.473 der SP-Fraktion und Pa. Iv. 12.446 der Fraktion FDP.Liberale). Beide verlangen, der Risikoausgleich müsse um geeignete Indikatoren ergänzt werden, welche die Morbidität der Versicherten abbilden. Die SGK-NR kann nun einen Erlassentwurf erarbeiten. Die SGK-SR empfiehlt der SGK-NR, dabei auch die Erfahrungen mit dem Einbezug des Spital- oder Pflegeheimaufenthalts in den Risikoausgleich zu berücksichtigen; diese Neuerung trat Anfang 2012 in Kraft.

Weitere Geschäfte

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, die Motion Nationalrat (Darbellay). Solidaritätsprinzip der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht strapazieren anzunehmen. Demnach sollen auch Dozierende und Forschende aus dem Ausland, die sich für eine bezahlte Lehr- und Forschungstätigkeit in der Schweiz aufhalten, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt werden.

Die SGK-SR befasste sich weiter mit der Motion Nationalrat (SGK-NR). Anreize und Standards für das elektronische Patientendossier (12.3332 n). Die Motion will die Einführung von elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen fördern. Die Kommission befürwortet die Festlegung von verbindlichen Standards für das elektronische Patientendossier (Ziffer 3), lehnt jedoch die staatliche Anschubfinanzierung oder die Schaffung eines Anreizsystems über Taxpunkte ab (Ziffern 1 und 2). Die SGK-SR beantragt mit 10 zu 2 Stimmen, die abgeänderte Motion anzunehmen.

Die Kommission liess sich von Bundesrat Alain Berset des Weiteren über die vom Bundesrat im letzten November beschlossenen Leitlinien der Reform der Altersvorsorge orientieren. In diesem Rahmen beschloss sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative zur Einführung einer so genannten Schuldenbremse bei der AHV. Die Kommission will diese parallel zu den Arbeiten des Bundesrates beraten. Voraussetzung dazu ist aber noch die Zustimmung der Schwesterkommission.

Über die Geschäfte 12.027 s BG betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung und 12.026 s BG über die Krankenversicherung. Revision orientierte die Kommission an einer Medienkonferenz am 22. Januar 2013.

Die Kommission tagte am 21./22. Januar 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 22. Januar 2013  Parlamentsdienste