​Krankenkasse - Kommission will Ausgleich zu viel bezahlter Prämien beerdigen

​(sda) Die in einigen Kantonen zu viel bezahlten Krankenkassenprämien werden wohl nicht ausgeglichen. Die Gesundheitskommission des Ständerats ist zum Schluss gekommen, dass es keine gerechte Lösung gibt. Sie prüfte Vorschläge des Bundesrates und der Kantone.

Die Gesundheitskommission (SGK) beantragt dem Ständerat, nicht auf die entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, wie Kommissionspräsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) am Dienstag vor den Medien in Bern erklärte. Der Entscheid dazu fiel mit 10 zu 3 Stimmen.

Weil einige Krankenkassen zu hohe Reserven angehäuft hatten, bezahlten Versicherte in zahlreichen Kantonen in der Vergangenheit höhere Prämien, als sie Kosten verursachten. Auf Drängen dieser Kantone schlug der Bundesrat vor einem Jahr eine Kompensation über die Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Versicherten vor.

Dieser Vorschlag traf jedoch bei den Kantonen auf Widerstand, weil die Versicherten in jenen Kantone den Ausgleich bezahlt hätten, in denen zu tiefe Prämien angesetzt worden waren. Ein Kantonsvorschlag hätte vorgesehen, dass die Versicherer zur Kasse gebeten worden wären, was wiederum bei diesen auf Kritik stiess.

Die Kommission habe lange mit den Beteiligten diskutiert und nach Alternativen gesucht, sagte Egerszegi. "Durch Wohnorts- und Kassenwechsel der Versicherten gab es aber so grosse Veränderungen, dass ein gerechter Ausgleich nicht möglich ist." Es gebe keine Lösung, die nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen würde.

Altersvorsorge - Ständeratskommission will rasch Schuldenbremse für die AHV

(sda) Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) befürchtet, dass die AHV früher in Schieflage gerät als der Bundesrat glaubt. Sie will deshalb rasch eine Schuldenbremse einführen.

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SGK eine entsprechende Kommissionsinitiative beschlossen. Stimmt die nationalrätliche Schwesterkommission zu, kann sie einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Die Details sind noch offen.

Eine Schuldenbremse ist auch in den Plänen von Sozialminister Alain Berset für die Reform der Altersvorsorge vorgesehen. Den bürgerlichen Parteien geht dies jedoch zu wenig rasch. Eine Allianz von FDP, CVP, SVP, BDP und GLP hatte bereits angekündigt, auf ein rascheres Tempo zu pochen.

Neben der Schuldenbremse ist es das Rentenalter 65 für Frauen, das die Bürgerlichen schneller als der Bundesrat verwirklicht sehen möchten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits in Arbeit, da die Kommissionen beider Räte zugestimmt haben.

Berset für Gesamtpaket

Der Bundesrat will die erste und die zweite Säule - die AHV und die Berufliche Vorsorge - in einem Gesamtpaket reformieren, wie Sozialminister Alain Berset im November bekannt gab. Die Massnahmen sollen 2019 oder 2020 in Kraft treten. Das Vorziehen einzelner Punkte lehnt Berset ab. Er zeigte sich im November überzeugt, dass nur ein Gesamtpaket mehrheitsfähig ist.

Für die Schuldenbremse schwebt Berset eine ähnliche Regelung vor, wie sie bei der IV geplant ist: Sinkt der AHV-Fonds unter eine bestimmte Schwelle, muss der Bundesrat Sanierungsmassnahmen vorschlagen. Wird eine weitere Schwelle erreicht, werden automatisch die Renten gekürzt und die Lohnbeiträge erhöht.

Invalidenversicherung - Ständeratskommission will auf Kürzung der Kinderrenten verzichten

(sda) Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollen vorläufig nicht gekürzt werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Sozialkommission des Ständerates (SGK) dafür ausgesprochen, die umstrittene Massnahme aus der laufenden IV-Revision auszuklammern.

Die Ständeratskommission empfiehlt ihrem Rat mit 8 zu 5 Stimmen, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen, wie Kommissionspräsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Bei den Beratungen im Nationalrat hatte auch Sozialminister Alain Berset für dieses Vorgehen plädiert.

Nach seiner Einschätzung erlaubt es die finanzielle Situation der IV, vorläufig auf eine Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Zudem erhöhe dies die Chancen für die übrigen Massnahmen. Dies hat die Mehrheit der Ständeratskommission überzeugt: Die SGK sei der Ansicht, das damit die Chancen für die Reform politisch besser abgesichert seien, sagte Egerszegi.

Vorlage aufgeteilt

Neben den Kinderrenten sollen auch die Reisekostenbeiträge für IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht angetastet werden. Folgt der Ständerat dem Nationalrat, werden beide Massnahmen ausgegliedert und an die Kommission zurückgewiesen. Damit könnten die Räte später darauf zurückkommen.

Zu den anderen umstrittenen Massnahmen des zweiten Teils der 6. IV-Revision hat die Ständeratskommission noch keine Entscheide gefällt. Sie will dies an ihrer nächsten Sitzung tun. Der Nationalrat hatte in der Wintersession die Sparschraube in verschiedenen Punkten gelockert.

Volle Rente ab 70 Prozent

So soll nach dem Willen der grossen Kammer auch in Zukunft eine volle Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent und nicht erst ab 80 Prozent zugesprochen werden. Die Ratsrechte kritisierte vergeblich, so bringe der Systemwechsel von einem vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem keine Einsparungen.

Der Ratsrechten gefolgt war der Nationalrat in einer anderen heiklen Frage: Er will das neue System nicht nur für neue, sondern auch für laufende Renten einführen. Der Ständerat hatte in der ersten Beratung beschlossen, die heutigen IV-Rentnerinnen und -Rentner zu verschonen.

Mit der Revision will der Bundesrat unter anderem erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute kommen IV-Rentner manchmal schlechter weg, wenn sie eine Teilzeitstelle annehmen.

 

SDA, 22.01.2013