Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin"
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hält beim direkten Gegenvorschlag geschlossen an der Version des Ständerats fest

​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates behandelte die Differenzen beim direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s), die der Nationalrat in der Frühjahrssession geschaffen hatte. Dabei ging es insbesondere um zwei Bestimmungen, mit denen man dem Initiativkomitee weiter entgegenkommen wollte: Zum einen sollten Bund und Kantone explizit die Steuerungsfunktion der Hausärzte stärken (Art. 117a Abs. 1bis). Diese Ergänzung lehnte die Kommission ohne Gegenstimme ab, da die Bestimmung zu vage und die Verfassung der falsche Ort dafür sei. Zum anderen soll der Bund subsidiäre Kompetenzen in den Bereichen der medizinischen Grundversorgung und des verfügbaren Aus- und Weiterbildungsangebots erhalten. Mit Blick auf den Widerstand der Kantone und der zu wenig klaren Terminologie („ausreichend“) hält die Kommission auch hier ohne Gegenstimme an den Beschlüssen des Ständerates fest. Die Kommission liess sich darüber hinaus über den Stand bei der Umsetzung des Masterplans zur Stärkung der Hausarztmedizin orientieren.

Anhörung zur Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung

Nachdem der Ständerat am 12. März 2013 den Antrag der SGK-SR ablehnte, die Vorlage KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (12.092 ns) an den Bundesrat zurückzuweisen, begann die Kommission heute die Detailberatung. Zur Frage, inwieweit die Beschlüsse des Nationalrates mit den Prinzipien des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU übereinstimmen, hörte sie Prof. Astrid Epiney, Professorin für Europa- und Völkerrecht an der  Universität Freiburg, sowie  Prof. Thomas Cottier, Ordinarius für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht, an der Universität Bern an. Die Beratung wird an der Sitzung vom 2./3. Mai 2013 weitergeführt.

Weitere Geschäfte

Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion Nationalrat (SGK-NR). Rahmengesetz für Sozialhilfe (12.3013) abzulehnen. Sie will das Thema an einer der nächsten Sitzungen im Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates „Soziale Sicherheit. Schwelleneffekte und ihre Auswirkungen“ (09.3161, Po. Hêche)  wieder aufnehmen.

Mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion Nationalrat (SGK-NR) (08.473). Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons in der NFA berücksichtigen (12.3970). Sie will den Bundesrat nicht verpflichten, eine aufgabenbezogene Kompensation in die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) aufzunehmen, um ein Präjudiz zu vermeiden. Eine Kompensation hatten mehrere Kantone gefordert, die bereits Zentrumslasten zu tragen haben und in der Sozialhilfe voraussichtlich ab 2017 finanziell stärker belastet werden.

Die Kommission tagte am 28. März 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 28. März 2013  Parlamentsdienste