​Treten Mitglieder des Bundesrates von ihrem Amt zurück, so sollen sie inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen annehmen dürfen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat in Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen die entsprechenden Gesetzesänderungen ausgearbeitet.

​Immer wieder hat die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates zu Diskussionen Anlass gegeben. So zum Beispiel als bekannt wurde, dass alt Bundesrat Moritz Leuenberger im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia Einsitz genommen hat. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte sahen deshalb Handlungsbedarf und gaben im Jahr 2011 entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge (10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte sowie 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen, vgl. Medienmitteilungen der SPK-N vom 1. April 2011 und der SPK-S vom 28. Juni 2011).

Die nun ausgearbeiteten und von der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen angenommenen Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sehen vor, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung dafür aus, die Regelung nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates anzuwenden. Ebenso dürfen die zurückgetretenen Bundesratsmitglieder in den zwei Jahren keine bezahlten Mandate von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts annehmen, die von der Finanzierung des Bundes abhängig sind. Hingegen sprach sich die Kommission mit 12 zu 4 Stimmen und 7 Enthaltungen dafür aus, dass ein ehemaliges Bundesratsmitglied in einer Kapitalgesellschaft tätig sein darf, wenn es dort vor Amtsantritt eine Mehrheitsbeteiligung besass.

Mit 15 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung eine entsprechende Karenzfrist vorzusehen, ähnlich dem „Konkurrenzverbot“ in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft. Sie will dazu jedoch noch die Personalverbände des Bundes anhören, bevor sie die Vorlage definitiv zuhanden des Rates verabschiedet.

Die Kommissionsminderheit beantragt, auf den Erlassentwurf nicht einzutreten. Ihrer Ansicht nach bringt die Vorlage eine kaum vollziehbare Überreglementierung. Es werde der unmögliche Versuch unternommen, Anstand gesetzlich zu verordnen.

Stärkung der Internationalen Organisation für Migration

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 17 zu 7 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrats für einen Bundesbeschluss zur Änderung der Satzung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) (12.084 Internationale Organisation für Migration. Änderung der Satzung) zuzustimmen. Die wichtigste Neuerung betrifft das Verfahren für künftige Satzungsänderungen der IOM. Diese treten nicht länger erst dann in Kraft, wenn sie das einzelne Mitglied angenommen hat, sondern wenn sie von zwei Dritteln aller Mitgliedsstaaten gutgeheissen worden sind. Die Kommission begrüsst die Satzungsänderung, weil sie dadurch ein klares Zeichen für die institutionelle Stärkung der IOM geben will, die für die Schweiz namentlich in den Bereichen Rückkehrhilfe und Migrationspartnerschaften von Bedeutung ist.

Ein Teil der Kommission lehnt die Vorlage ab, weil sie insbesondere den Automatismus bei Satzungsänderungen kritisiert. Nach ihrer Einschätzung ist die Mitgliedschaft der Schweiz in der IOM für die schweizerische Migrationspolitik von marginaler Bedeutung und könnte problemlos aufgekündigt werden.

Der grössere Teil der Sitzungszeit war der Beratung der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022) gewidmet. Die Beratungen konnten noch nicht abgeschlossen werden.

Die Kommission tagt am 17./18. Januar 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

 

Bern, 18. Januar 2012   Parlamentsdienste