Reorganisation DEZA
​Die verschiedenen Reorganisationsmassnahmen in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit bedürfen einer klaren Strategie. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) verfolgt die bisherigen und laufenden Änderungen in den Organisationen von EDA und DEZA mit Interesse und diskutierte die politische Relevanz der Umstrukturierungen.

​Die Nutzung von Synergien liegt im Interesse der Entwicklungszusammenarbeit. Mehrere Dienste der Direktion für Zusammenarbeit und Entwicklung DEZA wurden in den vergangenen Jahren dem Aussendepartement enger angegliedert und strukturell verändert. Entscheidend ist in den Augen der Kommission, inwiefern  bei  den Reorganisationen, mit welchen eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste und eine Koordination der internationalen Präsenz der Schweiz angestrebt wird, die politischen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit beibehalten worden sind. Die APK-N hörte zwei Experten an, die im Rahmen von externen Berichten die Reorganisation sowie als Teilmassnahme der Umstrukturierungen den Transfer der Personalabteilung der DEZA in die Direktion für Ressourcen begutachtet hatten. Mit dem Bundesrat diskutierte die Kommission anschliessend verschiedene Aspekte der Reorganisation unter Berücksichtigung der Expertenempfehlungen.

Die Kommission stellte mit Blick auf die Umsetzung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit auch bezüglich weiterer Reorganisationsbereiche der DEZA Diskussionsbedarf fest und will an einer kommenden Sitzung mit dem Bundesrat über die Zentralisierung gewisser Dienste im EDA sowie über die integrierten Botschaften diskutieren. In diesem Zusammenhang verschob die APK-N auch die Behandlung zweier Petitionen, die das Aussennetz betreffen (13.2006 Gegen die Schliessung des Schweizer Generalkonsulates in Chicago und 13.2030 Gegen die Schliessung des schweizerischen Generalkonsulats in Jeddah, Saudi-Arabien).



Weitere Entscheide der Kommission
Die Kommission befasste sich mit dem Stand der Dinge bei den Potentatengeldern und mit dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Gesamterlass zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. In diesem Zusammenhang liess sich die APK-N auch über die laufenden Dossiers zu Tunesien, Ägypten und Haiti informieren.

Die Kommission wurde auf ihr Ersuchen hin informiert, aus welchen Gründen das EDA Ständerat Didier Berberat zum Sahel-Beauftragten ernannt hat. Die APK-N hat zur Kenntnis genommen, dass das Büro des Ständerates am 8.November 2013 keine Unvereinbarkeit zwischen dem Mandat des EDA und seiner Funktion als Ratsmitglied festgestellt hatte. Demzufolge hat die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, keine Einwände gegen die zeitweilige Einsetzung von Ständerat Berberat als Sachverständigen anzubringen.

Bern, 14. Januar 2014 Parlamentsdienste