Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanz-delegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Die Finanzdelegation übt ihre Tätigkeit im Rahmen von rund 12 bis 15 Sitzungen pro Jahr aus, allenfalls ergänzt durch Informationsbesuche vor Ort. Ihre Diskussionen und Entscheide basieren auf Unterlagen der EFK oder der Verwaltung sowie auf regelmässigen Aussprachen mit Departements- und Amtsvertretern. Daraus resultieren gegebenenfalls Empfehlungen an die beaufsichtigten Stellen. Die Finanzdelegation orientiert die Finanzkommissionen laufend über ihre Tätigkeit und verfasst jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht über die Schwerpunkte ihrer Arbeiten.
Zu betonen ist, dass die Finanzdelegation ihre Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidg. Gerichte und die anderen Träger von Bundesaufgaben selektiv wahrnimmt und Schwerpunkte setzt. Die Verantwortung für die umfassende Aufsicht über die Verwaltung und für seine Entscheide und Weisungen liegt ausschliesslich beim Bundesrat. Er trägt damit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die operative Führungsverantwortung.
Der Tätigkeitsbericht 2013 steht auf der Internetseite der Finanzdelegation zur Verfügung (http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-delegationen/berichte-der-finanzdelegation/Seiten/default.aspx).
Auf die einleitend erwähnten Geschäfte sei zusammenfassend kurz hingewiesen:
Bei der Informatikstrategie Bund konzentriert sich die Finanzdelegation auf deren Ausrichtung, Umsetzung und Weiterentwicklung. Konkret befasste sie sich mit der Führungs-, Steuerungs- und Kontrollverantwortung aller Beteiligten bei Grossprojekten sowie mit der strategischen Ausrichtung der Finanzoberaufsicht über die Bundesinfor-matik. Sie formulierte eine Reihe von Empfehlungen zu Handen des Bundesrates. So ist in den IKT-Weisungen künftig klar festzuhalten, wer die Umsetzung und Einhaltung solcher Weisungen zu kontrollieren hat und wer für das Reporting zuständig ist. Zudem fordert sie, bei Grossprojekten zuerst einen separaten Planungskredit anzubegehren. Sie erwartet im Weiteren, dass der Bundesrat sämtliche Informatikprojekte in das Auswahlverfahren als Schlüsselprojekte mit einbezieht, unabhängig von ihrer Finan-zierungsart. Weitere Empfehlungen richten sich auf die Weiterentwicklung im Bereich der Projektführung, der Amtsführung, des Portfoliomanagements sowie des Reportings. Den Finanzkommissionen beantragt die Finanzdelegation, einzelne Informatikvorhaben im Rahmen der Beratung von Voranschlag und Rechnung regelmässig zu hinterfragen und zu prüfen
Informatikprojekte: Beim Projekt GEVER Bund (Geschäftsverwaltung) richtete die Finanzdelegation ihren Fokus einerseits auf dessen Umsetzung in den drei Departementen, in denen aus verschiedenen Gründen noch kein standardisiertes Produkt im Einsatz ist, anderseits auf Aspekte des Beschaffungsrechts und der Projektführung. Sie konnte zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat die Verantwortlichkeiten für das weitere Vorgehen klar geregelt hat. Im Sinne der Effizienz ist aber zu prüfen, ob tatsächlich alle Arbeitsplätze des Bundes mit GEVER ausgestattet sein müssen. Zudem sollte ihrer Meinung nach dieses Projekt als IKT-Standarddienst definiert und für dessen Realisierung ein Verpflichtungskredit anbegehrt werden.
Im VBS soll das Informatikvorhaben NEO als konzeptionelle Zusammenstellung mehrerer Projekte die Armee in die Lage versetzen, flexibel und zielgerichtet auf veränderte Situationen und Aufgaben zu reagieren. Das VBS rechnet für den Zeitraum 2013 bis 2021 mit Kosten von rund 2,5 Milliarden Franken. Die Eidg. Finanzkontrolle äusserte sich 2012 in einem Prüfbericht kritisch zu diesem Vorhaben. Die gegenseitigen Abhängigkeiten der Projekte sind gross, der Verzicht auf einzelne Systemteile kann andere Systeme massiv beeinträchtigen und zu hohen Mehrkosten führen. Ein Standbericht des VBS zeigt, dass noch sehr viele Probleme zu lösen sind. NEO muss vom Departement sehr eng geführt werden. Die Finanzdelegation forderte deshalb vom VBS ergänzende Angaben zu den finanziellen Rahmenbedingungen sowie klare Aussagen zu Projektführung und –verantwortung.
Zum Projekt FISCAL-IT der Eidg. Steuerverwaltung verlangte die Finanzdelegation vom Bundesrat ein halbjährliches schriftliches Reporting. Diese Berichte sollen insbesondere Stand, Prognose und Zielerreichung von Leistungen, Ressourcen, Kosten, Terminen und Finanzierung aufzeigen. Wesentlich ist zudem eine unabhängige Gesamtbe¬urteilung und Risikoanalyse aus Sicht des Departementes. Aufgrund des ersten Berichts per Ende 2013 wird die Finanzdelegation den Stand des Projektes vertieft prüfen.
Vergabewesen Bund: Die Finanzdelegation legt grössten Wert auf die strikte Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes, um einen zweckmässigen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Bundesmitteln zu fördern. Dazu beurteilt sie insbesondere, ob die Aufsichts-, Steuerungs- und Führungsinstrumente sowie die einschlägigen Weisungen zweckmässig sind und im Alltag auch umgesetzt und kontrolliert werden. Im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts richtete sie verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat, insbesondere bezüglich Sanktionierung fehlbarer Anbieter, Veröffentlichung von Aufträgen sowie Einsichtsrecht der Eidg. Finanzkontrolle bei Monopolsituationen. Besonders beschäftigte sie sich im Berichtsjahr mit dem Beschaffungscontrolling und den freihändigen Vergaben. Dabei stellte sie fest, dass die Prozesse und Zuständigkeiten im zuständigen Bundesamt zweckmässig organisiert sind. Die Kontrollen im Beschaffungsprozess des Bundes erachtet sie aber als verbesserungswürdig. Zudem kommt der Umsetzung des von ihr verlangten umfassenden Vertragsmanagements grösste Bedeutung zu, nicht zuletzt im Lichte verschiedener Vorfälle in der Bundesverwaltung.
Bern, 4. April 2014 Parlamentsdienste