Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates an den Bundesrat
​Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat am 7. Oktober 2014 gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) ihre Inspektion zum Beizug von externem Personal in der Bundesverwaltung abgeschlossen. In ihrem Bericht - welcher sich auf die Analyse der diesbezüglichen Praxis von neun Verwaltungseinheiten stützt - fordert die Kommission den Bundesrat auf, seine Praxis des Externenbeizugs in der Bundesverwaltung so rasch wie möglich zu verbessern. Mit sechs Empfehlungen ersucht sie ihn insbesondere, für den Beizug von externem Personal eine Gesamtstrategie auszuarbeiten, eine klare Regelung einzuführen und die diesbezügliche Transparenz gegenüber dem Parlament zu verbessern.

​Im Januar 2012 beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte die PVK mit einer Evaluation über den Beizug externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung. Am 10. April 2014 legte die PVK ihren Evaluationsbericht vor. Daraus geht hervor, dass die Verwaltung parallel zu den Bestrebungen des Parlamentes, den Personalaufwand des Bundes zu verringern, weiterhin auf externes Personal zurückgegriffen hat. Diese Beschäftigungsform ist zwar grundsätzlich nicht verboten und in gewissen Fällen aufgrund ihrer Flexibilität auch ratsam. Die GPK-S beurteilt jedoch das fehlende Konzept und die mangelnde Transparenz als problematisch. So erscheinen externe Mitarbeitende, obschon in der Verwaltung tätig, nicht in den Personalstatistiken des Bundes. In den Rechnungen werden die entsprechenden Kosten nur teilweise unter dem Personalaufwand verbucht, wodurch die Erfassung und Steuerung dieses Personals erschwert wird.

Im Jahr 2012 machten in den neun Verwaltungseinheiten, welche im Rahmen dieser Inspektion der PVK untersucht wurden, die externen Mitarbeitenden rund 500 Vollzeitstellen (d.h. 11% des gesamten Personalbestands) aus und verursachten Kosten von insgesamt 137 Millionen Franken (114 Millionen im Informatikbereich). Davon wurden 70 Millionen Franken (d.h. 51,1%) für amtstypische Daueraufgaben verwendet.

Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die eingehende Untersuchung der PVK hat die GPK-S dem Bundesrat einen Bericht mit sechs Empfehlungen zugestellt. Sie verlangt u.a., für den Beizug externer Mitarbeitender eine für alle Departemente geltende Strategie zu definieren und umzusetzen, in diesem Bereich klare Regeln einzuführen und für eine Verbesserung der internen und externen Transparenz zu sorgen.

Die GPK-S hat den Bundesrat aufgefordert, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen sowie zum Bericht der PVK bis am 31. Januar 2015 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 7. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP. OW) in Bern getagt.

Bern, 10. Oktober 2014 Parlamentsdienste