13.077 Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet
​Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels aus. Im Rahmen der Detailberatung möchte sie sich insbesondere vertieft mit der Frage einer Tunnelgebühr befassen.

​Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beantragt der Bundesrat mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (13.077 s) gesetzlich festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, diese aber nach der Sanierung nur einspurig betrieben werden darf. Nach Ansicht des Bundesrates soll damit der Alpenschutzartikel in der Verfassung gewahrt und eine finanziell und funktional sinnvolle Lösung gefunden werden, die auch den Anliegen des Kantons Tessin Rechnung trägt.

Nachdem der Ständerat die Vorlage vergangene Woche mit 25 zu 16 Stimmen gutgeheissen hat, beantragt auch die KVF-N ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels die strassenseitige Anbindung des Tessins ohne Vollsperrung sichergestellt werden kann. Sie weist darauf hin, dass mit der Inbetriebnahme des zweiten Tunnels die Sicherheit gesteigert und die Zahl der Unfallopfer reduziert werden kann, da durch die richtungsgetrennte Verkehrsführung die Gefahr von Frontal- und Streifkollisionen gebannt wird. Für die Mehrheit sprechen zudem langfristig betrachtet auch finanzielle Gründe für den Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels. Die heutige Verkehrskapazität bleibt durch die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet gesetzlich garantiert. Durch die Unterstellung der Vorlage unter das fakultative Referendum ist nach Meinung der Mehrheit auch die Mitsprache der schweizerischen Bevölkerung gewährleistet.

Eine Minderheit der Kommission hingegen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie macht geltend, dass sich das Volk bereits mehrfach gegen den Bau einer zweiten Röhre ausgesprochen hat und weist dabei insbesondere auf die Avanti- und die Alpen-Initiative hin. Zudem ist sie der Ansicht, dass der Bau eines zweiten Tunnels die Gefahr birgt, dass nach der Sanierung der bestehenden Röhre sowohl im Inland als auch von Seiten der EU Forderungen hinsichtlich der vollständigen Öffnung der vorhandenen Fahrspuren gestellt werden könnten. Eine Aufrechterhaltung des Alpenschutzes würde sich unter diesen Bedingungen schwierig gestalten. Schliesslich weist die Minderheit darauf hin, dass für die Sanierung keine zweite Röhre benötigt wird und diese auch mit Vollsperrung und Sommeröffnung des bestehenden Tunnels zu realisieren wäre, womit die Verlagerungspolitik der Schweiz unterstützt würde.
Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, die Verwaltung damit zu beauftragen, bis zur Sitzung im Juni weitere Abklärungen zur Ausgestaltung einer Tunnelgebühr vorzunehmen. Anschliessend wird sie die Detailberatung aufnehmen, so dass die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt werden kann.

Im Jahr 2006 haben die eidgenössischen Räte den Infrastrukturfonds (05.086) geschaffen und mit 20.8 Milliarden Franken dotiert. Der Infrastrukturfonds hat vier Aufgaben: 1. Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8.5 Milliarden), 2. Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz (5.5 Milliarden), 3. Beiträge an Verbesserungen der Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen und Städten (6 Milliarden) und 4. Beiträge an Hauptstrassen in Randregionen und Berggebieten (0.8 Milliarden). Zur Umsetzung der Aufgaben 2 (Engpassbeseitigung) und 3 (Agglomerationsprogramme) hat der Bundesrat bisher in regelmässigen Abständen Bauprogramme vorgelegt. Erste, dringliche Projekte in den Agglomerationen wurden direkt mit der gesetzlichen Grundlage 2006 bewilligt, weitere Projekte wurden im Jahr 2009 für die Agglomerationen und die Nationalstrassen gutgeheissen (09.083 und 09.084). Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat nun zwei weitere Programmbotschaften verabschiedet. Mit der Botschaft 14.027 Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe von Mitteln beantragt der Bundesrat die Finanzierung von prioritären und baureifen Engpassbeseitigungen im Raum Genf, Bern-Solothurn, Waadt und Zürich in einem Gesamtvolumen von 1035 Millionen Franken. In der Botschaft 14.028 Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2015 sieht der Bundesrat Beiträge an Agglomerationsprojekte im ganzen Land für einen Gesamtbetrag von 1681.32 Millionen Franken vor.

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen auf beide Vorlagen einzutreten. Die Engpassbeseitigung (14.027) hat die Kommission in der Version des Bundesrates in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Eine Rückweisung der Agglomerationsprogramme (14.028) wurde mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit einer Änderung mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Bei beiden Vorlagen wurden diverse Anträge zur Priorisierung oder Finanzierung von regionalen Anliegen gestellt, welche mit einer Ausnahme alle abgelehnt wurden. Einzig in der Region Chablais sollen gemäss Entscheid der Kommission (11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) drei kleinere Agglomerationsprojekte zusätzlich mit einem maximalen Bundesbeitrag von 2.9 Millionen Franken unterstützt werden. Beide Vorlagen sollten in der Sommersession vom Nationalrat behandelt werden können.

Bundesrat und die eidgenössischen Räte haben sich in den Jahren 2012/3 für einen neuen Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz („Netzbeschluss“) ausgesprochen und beschlossen, die absehbaren Mehrkosten für den Bund über eine Erhöhung der Autobahn-Vignette zu finanzieren (12.018). Das Stimmvolk hat sich im November 2013 gegen eine Preiserhöhung bei der Vignette ausgesprochen. Damit ist auch der an sich unbestrittene Netzbeschluss hinfällig geworden. Aus Sicht des Bundesrates ist damit die Sache vorläufig erledigt (siehe u.a. Stellungnahmen zu den Motionen Eberle 13.4186 und Caroni 13.4218).

Aus Sicht der Kantone präsentiert sich die Lage allerdings etwas anders, wie der Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), Regierungsrat Jakob Stark, vor der Kommission ausführte.

Handlungsbedarf erkennen ebenfalls die beiden Nationalräte Felix Müri und Markus Hutter. Beide schlagen in ihren parlamentarischen Initiativen vor, dass das Parlament in dieser Sache selbst tätig wird (13.440 Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz und 13.480 Integration der Nationalstrassenergänzungen Morges und Glattal in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz). Die Kommission hat die beiden Initianten angehört. Sie hat mit 17 zu 6 Stimmen entschieden, der Initiative von Nationalrat Hutter keine Folge zu geben. Den Entscheid zur Initiative von Nationalrat Müri wird die Kommission an ihrer Sitzung im September fällen. Vorher möchte sie insbesondere von den Kantonen verbindlichere Auskunft darüber enthalten, inwieweit sich diese an der Finanzierung eines allfälligen neuen Netzbeschluss beteiligen würden.

 

Bern, 25. März 2014 Parlamentsdienste