Das Bundesgericht hat am 15. September 2014 die beiden Vergaben der AlpTransit Gotthard AG (ATG) zur bahntechnischen Ausrüstung des Ceneri-Basistunnels (CBT) vom August 2013 bestätigt (vgl. Medienmitteilung ATG vom 17. September 2014)
Die NAD befasste sich an ihrer heutigen Sitzung mit den Folgen der beiden Gerichtsurteile auf die Termine und Kosten des CBT und liess sich von der ATG über das weitere Vorgehen orientieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass eine Inbetriebnahme des CBT Ende 2019 durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die ATG nach wie vor als möglich eingeschätzt werden. Allerdings sind dazu Beschleunigungsmassnahmen nötig, mit Kostenfolgen in der Grössenordnung von rund 10 Millionen Franken. Die entsprechenden Abklärungen der ATG sind im Gange.
Die NAD legt Wert darauf, dass die weiteren Planungsarbeiten zwar speditiv, jedoch vor allem mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen. Mit den einzelnen Massnahmen, deren Kostenfolgen sowie deren Risiken wird sie sich an ihrer nächsten Sitzung eingehend auseinandersetzen.
Im Hinblick auf die geplante Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts beabsichtigt die NAD, die Beschwerdeverfahren bei der Vergabe von grossen Neat-Losen zu analysieren und ihre Erkenntnisse in die parlamentarische Beratung der Vorlage einzubringen.
Bern, 22. September 2014 Parlamentsdienste