Bundesstrafgericht
​Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zieht die Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht der Erweiterung der Kognition des Bundesgerichtes bei Beschwerden in Strafsachen vor. Sie beantragt deshalb ihrem Rat die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.

​Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage 13.075 eingetreten. Mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat aber die Rückweisung an den Bundesrat. Dieser wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um am Bundesstrafgericht eine Berufungsinstanz in Form einer eigenständigen und neu zu schaffenden Berufungskammer einzurichten. Dadurch würde eine Entlastung bzw. auf jeden Fall keine Mehrbelastung des Bundesgerichts herbeigeführt. Zudem würde diese Lösung im Einklang mit dem Bundesgerichtsgesetz und der Schweizerischen Strafprozessordnung stehen, insbesondere deshalb, weil damit das Prinzip der sog. "double instance" erfüllt wäre. Ziel der Vorlage bleibt nach wie vor die Verbesserung des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit Urteilen des Bundesstrafgerichts. Eine Minderheit beantragt keine Rückweisung.

Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen

Die Kommission sprach sich einstimmig für die Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen (14.021) aus. Der Bundesrat will mit der Ratifizierung dieser Änderungen die Respektierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots verbessern und die Begehung von Kriegsverbrechen eindämmen.

Zivilprozess

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative 13.441 Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Kantone – wie dies im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist (Art. 7 ZPO) – ein Gericht bestellen können, das als einzige Beschwerdeinstanz für Streitigkeiten betreffend Zusatzversicherungen zur obligatorischen Unfallversicherung dient. Wie schon bei der Strafprozessordnung spricht sich aber die Kommission auch bei der Zivilprozessordnung, die erst seit 1. Januar 2011 in Kraft ist, gegen punktuelle Änderun¬gen aus. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 14.4008 «Anpassung der Zivilprozessordnung» anzunehmen. Diese lautet wie folgt: «Der Bundesrat wird beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Zivilprozessordnung die erforder-lichen Gesetzesanpassungen dem Parlament bis Ende 2018 zu beantragen.» Am 22. September 2014 hatte der Ständerat eine gleichlautende Motion zur Strafprozessordnung angenommen (14.3383).

Mietrecht

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, der Initiative 14.403 nicht zuzustimmen («Mietrecht. Entkopplung des zulässigen Ertrags vom hypothekarischen Referenzzinssatz»). Sie erinnert daran, dass in den letzten Jahren mit nur beschränktem Erfolg mehrere Mietrechtrevisionen lanciert worden sind. In ihren Augen ist die vorgeschla-gene Entkoppelung, ohne dabei ein anderes Mittel vorzusehen als die quartier- oder ortsüblichen Referenzmietzinse, nicht sinnvoll. Zudem bezweifelt sie, dass eine solche Revision auf dem Weg der parlamentarischen Initiative möglich ist.

Genugtuung bei unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen

Die Kommission will nicht, dass Genugtuungsansprüche aufgrund von unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen mit den Gerichtskosten verrechnet werden können. Mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen spricht sie sich gegen die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Initiative 13.466 aus. Sie betont, dass entsprechende Entschädigungen nur bei sehr problematischen Haftbedingungen ausgerichtet werden. In diesen Fällen sei es wichtig, dass die geschädigte Person die ihr zugesprochene Genugtuung tatsächlich erhält.

Haftung bei Strafvollzugslockerungen

Mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten stimmte die Kommission dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative 13.430 Folge zu geben. Diese Initiative bezweckt, dass das zuständige Gemeinwesen für Schäden haftet, die bei Strafvollzugslockerungen entstanden sind.

Kindesunterhalt

Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend Kindesunterhalts (13.101) beendet. Sie hat die Vorlage einstimmig angenommen. Dabei ist die Kommission weitgehend dem Nationalrat gefolgt. Neu aufgenommen in die Vorlage hat sie die sog Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht (Art. 89a Abs. 6 Ziff. 4a E-ZGB; Art. 40, 49 Abs. 2 Ziff. 5a, 86a Abs. 1 Bst. abis E-BVG; Art. 24fbis E-FZG). Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Schutz der Personen mit Alimentenanspruch zu verbessern, indem den Inkassobehörden ermöglicht wird, rechtzeitig auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zurückzugreifen, wenn diese sich ihr Guthaben auszahlen lassen.

Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat sich mit den Differenzen betreffend die parlamentarische Initiative 06.441 befasst und die Beratung beendet. Im Gegensatz zum Nationalrat will die Mehrheit der Kommission u.a. Online-Geschäfte weiterhin in der Vorlage behalten (Art. 40c E-OR). Die Minderheit lehnt dies ab und will sich dem Nationalrat anschliessen (vgl. Medienmitteilung der RK-S vom 24. Oktober 2014). Ferner will die Kommission in Art. 16 E-KKG das Widerrufsrecht bei Sachen im Bereich von Konsumkreditverträgen ausdrücklich regeln.

Die Kommission hat am 17. November unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

Bern, 18. November 2014 Parlamentsdienste