Pa. Iv. Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi)
​Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss und nicht als alkoholabhängig gilt, soll die Behandlungskosten auch selber tragen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) schickt den Vorentwurf für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung.

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 10.431 Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi) hat die SGK-NR einen Vorentwurf für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ausgearbeitet. Dieser geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie – und nicht die Versichertengemeinschaft – ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken. Weiter sieht der Vorentwurf die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.

Der Vorentwurf der SGK-NR sieht Ausnahmen von diesem Regelfall vor: so soll die neue Kostenbeteiligung nicht erhoben werden, wenn eine Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen Alkoholkonsum erbracht werden mussten.

Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Mit der Umsetzung dieser Initiative würde ein eigentlicher Paradigmenwechsel in der obligatorischen Krankenversicherung eingeleitet, mit dem das Verschuldungsprinzip eingeführt und das Solidaritätsprinzip abgeschafft würde.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 31. Oktober 2014 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die Internetseiten http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder http://www.parlament.ch/r/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/10-431/Paginas/default.aspx abgerufen werden.

Bern, 3. Juli 2014 Parlamentsdienste