Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates übernimmt bei den Beratungen über das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier weitgehend die Vorschläge des Bundesrates.

​Die Kommission hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (13.050 s) zu Ende beraten und das neue Bundesgesetz wie auch den Bundesbeschluss über die Finanzhilfen in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie hat gegenüber dem Bundesrat zwei kleine Änderungen vorgenommen: Der Bundesrat will Finanzhilfen abhängig machen von einer Beteiligung der Kantone in mindestens der gleichen Höhe. Die Kommission will zusätzlich ermöglichen, dass sich hier auch Dritte beteiligen können („Kantone oder Dritte“, vgl. Art. 20 Abs. 2). Zudem beantragt sie, dass der Verpflichtungskredit von höchstens 30 Millionen Franken für die Finanzhilfen nur einmal beschlossen werden darf (ein „einmaliger“ Verpflichtungskredit, vgl. Art. 1 des Finanzierungsbeschlusses).

Mit 5 u 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, die Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG (12.4171 n) anzunehmen, die vom Bundesrat verlangt, Anreize zu schaffen, um den Beitritt zu einem Case Management-Programm für kostenintensive Patienten attraktiver zu machen.

Mit 7 zu 3 Stimmen verweigerte sie die Zustimmung zur Pa. Iv. Cassis. Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen (12.472 n), der die Schwesterkommission am 8. November 2013 mit 20 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen bereits Folge gab. Die positiven Auswirkungen von Managed Care und integrierten Netzwerken bleiben zwar unbestritten, doch sei es nach der massiven Ablehnung der Managed Care-Vorlage durch die Stimmberechtigten am 17. Juni 2012 zu früh, um das Thema bereits in der gleichen Form wieder aufzugreifen. Auch seien die Details nicht so unbestritten, wie der Titel der Initiative suggeriert. Es sei zum heutigen Zeitpunkt zudem nicht sinnvoll, die vielfältigen, laufenden Arbeiten des Bundesamtes für Gesundheit und die Projekte Bundesrates mit einer Gesetzesinitiative des Parlaments zu konkurrenzieren.

Einstimmig beantragt die SGK-SR, die Mo. Nationalrat (Lüscher). Für eine wirksame Bekämpfung des Drogenkleinhandels (12.4072 n) abzulehnen. Die Kommission erachtet es nicht als zielführend, generell eine gesetzliche Mindeststrafe für den Verkauf von Drogen einzuführen. Zudem laufe eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe dem geltenden Sanktionensystem des Strafgesetzbuches zuwider.

Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Humbel). Keine Kassenpflicht für Folgekosten nach nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen (12.3246 n) abzulehnen. Es wäre in der Praxis schwierig zu belegen, dass ein schönheitschirurgischer Eingriff die Ursache für eine in der Folge notwendige Behandlung bilde, so die Kommission. Auch will sie das im KVG geltende Solidaritätsprinzip nicht durchbrechen; bisher wird im KVG das Verschulden der versicherten Person für die Übernahme von Leistungen nicht berücksichtigt.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (de Buman). Klare Kennzeichnung der Art von Pflanzenöl in Lebensmitteln (12.4035) abzulehnen, da das Anliegen der Motion bereits erfüllt ist.

Schliesslich nahm die SGK-SR den Bericht des Bundesrates „Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub. Auslegeordnung und Präsentation unterschiedlicher Modelle“ zur Kenntnis, der in Erfüllung des Postulats Fetz (11.3492) erarbeitet wurde. Sie möchte sich anfangs 2015 grundsätzlich über die Strategie des Bundesrates im Bereich der Familienpolitik orientieren lassen.


Die Kommission tagte am 15. Mai 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 16. Mai 2014  Parlamentsdienste