Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates ist der Meinung, dass die Urheberinnen und Urheber der am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» den Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen nicht dem neuen Verfassungsartikel 75b und dessen Ausführungsgesetz (14.023) unterstellen wollten. Sie betonte, es sei nie Absicht des Initiativkomitees gewesen, kommerziell vermietete Ferienwohnungen (Parahotellerie) oder von Privatpersonen vermietete Wohnungen zu verbieten. Deshalb beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweitwohnungen gelten sollen (Art. 2 Abs. 4). Sie präzisierte ausserdem, dass die Gemeinden beim Inventar, das sie erstellen müssen, touristisch bewirtschaftete Wohnungen den Erstwohnungen zurechnen können (Art. 4 Abs. 3). Schliesslich beantragt die Kommission, dass Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil eindeutig unter 20 Prozent liegt, von der Inventarpflicht befreit werden. Verschiedene Minderheiten sprachen sich gegen diese Änderungen an der Version des Ständerates aus.
Vor der Detailberatung führte die Kommission Anhörungen zur Verfassungsmässigkeit der Vorlage durch. Dabei stellte sie fest, dass über den Kerngehalt der Verfassungsbestimmung Einigkeit herrscht, das heisst über das Verbot von neuen «klassischen» Zweitwohnungen (kalte Betten) in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil mehr als 20 Prozent beträgt. In der Diskussion zeigte sich jedoch, dass die Meinungen auseinandergehen in Bezug auf die Konkretisierung der Bestimmungen über die warmen Betten oder den Umbau bzw. die Umnutzung bestehender Wohnungen.
Was die Umnutzung der Hotels angeht, schliesst sich die Kommissionsmehrheit mit 15 gegen 7 Stimmen und einer Enthaltung dem Bundesrat an. Sie möchte ermöglichen, dass alte Hotels, die nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können, in Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzt werden können (Art. 9 Abs. 2). Dabei präzisiert die Mehrheit, dass keine überwiegenden Interessen entgegenstehen dürfen. Diese Ergänzung dient dazu, den Vorgaben der Verfassungsbestimmung besser zu entsprechen. Minderheiten lehnen diese Lösung ab.
Regulierung des Wolfsbestands in der Schweiz
Die Kommission hat die Motion 14.3151 von Ständerat Engler zur Thematik Wolf mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine Bestandsregulierung des Wolfes zu ermöglichen, bereits bevor Schäden an Nutztieren entstanden sind. Die Kommission ist sich einig, dass die von der Motion geforderte Anpassung des Jagdgesetzes ein sinnvoller und gangbarer Kompromiss ist. Damit kommt ihre Haltung zum Ausdruck, dass es in der Zukunft weder eine Schweiz ohne Wolf noch eine Schweiz ohne Wolfsregulierung geben soll. Wo Wölfe unter anderem Herdenschutzmassnahmen umgehen oder das scheue Verhalten gegenüber den Menschen verlieren, sei eine Regulierung sinnvoll.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten am neuen Wolfskonzept sistiert wurden und die Verwaltung stattdessen nach Annahme der Motion Engler im Nationalrat zügig die Revision des Jagdgesetzes in Angriff nehmen wird.
Die Kommission hat am 17. und 18. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.
Bern, 18. November 2014 Parlamentsdienste