Grüne Wirtschaft
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt, nicht auf die Revision des Umweltschutzgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ einzutreten und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Ziel einer geringeren Umweltbelastung durch den Ressourcenverbrauch sei auch ohne neuen gesetzgeberischen Rahmen und Einschränkung der Wirtschaft möglich.

​Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ (14.019) einzutreten. Sie bejaht zwar grundsätzlich den Handlungsbedarf zur Reduktion der Umweltbelastung durch den Verbrauch von Ressourcen, sieht aber keinen Bedarf, dafür neue Gesetze zu erlassen. Vielmehr solle weiterhin auf freiwillige Massnahmen von Branchen und Unternehmen gesetzt werden, mit denen bis anhin in der Schweiz wesentliche Verbesserungen im Umweltbereich erzielt werden konnten. Die Mehrheit der Kommission will verhindern, dass neue Vorschriften die Wirtschaftsfreiheit unnötig einschränken, die Schweiz einen Alleingang bei Umweltvorschriften macht und unverhältnismässige Kosten in Unternehmen anfallen. Zudem stehen in letzter Zeit bereits einige Geschäfte zum Thema Umwelt mit Auswirkungen auf die Wirtschaft zur Debatte und es gelte, eine Überbelastung des Wirtschaftssystems zu verhindern.

Eine Minderheit verlangt, auf den Gegenentwurf einzutreten. Die Revision des Umweltschutzgesetzes ermöglicht, die bisherige Praxis der freiwilligen Massnahmen auszubauen und weiterzuentwickeln. Die Vorlage sei wirtschaftsfreundlich, da staatliche Vorgaben nur dort geplant sind, wo freiwillige Massnahmen versagen, internationale Standards existieren und wo Massnahmen wirtschaftlich tragbar sind. Der Gegenvorschlag sei zudem hilfreich, die Schweizer Wirtschaft auf die steigenden internationalen Anforderungen im Umweltbereich auszurichten.

Wesentlich weiter als der Gegenvorschlag gehen die Forderungen der Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“. Deshalb beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt die Empfehlung auf Annahme.

Zweitwohnungsgesetz

Die Kommission hat über die letzten hängigen Punkte, namentlich betreffend die Übergangsbestimmungen, entschieden und damit die Beratung des Entwurfs zum Zweitwohnungsgesetz (14.023) abgeschlossen. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die Kommission tagte am 1. September unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Bern, 1. September 2014 Parlamentsdienste