Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

1. 13.107 s Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative
Die Volksinitiative möchte dem Bund die Kompetenz zur Erhebung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer übertragen und Nachlässe von über 2 Mio. Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuern. Die Einnahmen sollen zu zwei Dritteln für die AHV verwendet werden. Ein Drittel soll den Kantonen verbleiben.
In der Anhörung mit Vertretern des Initiativkomitees, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, der economiesuisse, des Schweizerischen Gewerbeverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Treuhand-Kammer wurde u.a. die Frage der Gültigkeit der Initiative gestellt. Die Kommission ist sich einig, dass die Initiative gemäss der Praxis der Bundesversammlung die Anforderungen an die Einheit der Materie erfüllt. Die Kommission beantragt ihrem Rat aber mit 8 zu 3 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. In ihren Augen stellt die Initiative einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar. Des Weiteren ist sie der Meinung, dass die rückwirkende Anrechnung der Schenkungen ab 1. Januar 2012 und die noch offene Ausgestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge der Rechtssicherheit und damit dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden. Zudem würde die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer aufgrund ihrer Ausgestaltung als Nachlasssteuer zu einer Rechtsungleichheit führen, da beispielsweise bei einem Nachlass von 2 Mio. Franken und einem einzigen Erben keine Steuern anfallen, wohl aber bei einem Nachlass von 2,1 Mio. Franken und vier Erben, die je 525 000 Franken erhalten.
Eine Minderheit ist der Auffassung, dass die Initiative der Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger entgegenwirkt und die intransparente und ungleiche Besteuerung von Kanton zu Kanton beseitigt. Zudem wird die Initiative im Sinne der Chancengleichheit als gerecht und effizient beurteilt. Die Minderheit beantragt ihrem Rat deshalb die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
 
 
2. 13.095 s Energie- statt Mehrwertsteuer. Volksinitiative
Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Die steuerliche Mehrbelastung soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer kompensiert werden. Die Kommission beantragt dem Ständerat mit einer klaren Mehrheit von 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Sie ist effizient, hat sich bewährt und gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Finanzierung der Sozialversicherungen. Ihre Abschaffung kommt für die Kommission nicht in Frage. Die von der Volksinitiative vorgeschlagene Energiesteuer würde zudem durch ihre Lenkungswirkung das Steuersubstrat reduzieren und so die Bundeseinnahmen gefährden. Obwohl sich die Kommission klar gegen die Volksinitiative geäussert hat, ist sie offen für fiskalische Instrumente zur Erreichung der Klima- und Energieziele. Diesbezüglich erwartet sie vom Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2016 das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Die Vorlage wird den Übergang von Fördermassnahmen hin zu Lenkungsabgaben vorschlagen. Im Gegensatz zu Steuern werden Lenkungsabgaben an Haushalte und Unternehmen rückverteilt. Aus Gründen der kurzen Behandlungsfrist von Volksinitiativen hat der Bundesrat seine Vorlage nicht als direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative präsentieren können.
Eine Minderheit der Kommission (Abstimmungsresultat: 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen) möchte prüfen, ob nicht schon jetzt ein direkter Gegenentwurf ausgearbeitet werden könnte und beantragt dem Ständerat die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission. Ihrer Ansicht nach könnte ein Gegenvorschlag des Parlaments das Initiativkomitee zu einem Rückzug der Volksinitiative bewegen und somit verhindern, dass eine allfällige Ablehnung der Initiative durch das Volk als allgemeines Signal gegen fiskalische Massnahmen zur Erreichung der Klima- und Energieziele gedeutet wird.
 
 
3. 09.503 n Pa. Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen. 2. Phase – Punkt 1
Anlässlich der Frühjahrssession 2013 hatte der Nationalrat den Entwurf seiner WAK zum ersten Punkt der parlamentarischen Initiative ohne Änderung gutgeheissen und damit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zugestimmt. Der Ständerat ist in der Wintersession 2013 ebenfalls auf die Vorlage eingetreten, hat aber oppositionslos beschlossen, sie zu sistieren. Damit schloss sich die kleine Kammer dem Antrag des Bundesrates an. Die Mehrheit des Nationalrates hingegen möchte an einer möglichst raschen Abschaffung der Emissionsabgabe festhalten und hat daher die Sistierung in der Frühjahrssession 2014 abgelehnt. Die WAK-S beantragt nun ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, an der Sistierung festzuhalten, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III integriert werden kann. Eine Minderheit unterstützt die Argumente des Nationalrates. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession erneut mit der Vorlage befassen. Folgt er dem Antrag der WAK-S, wäre das Geschäft definitiv sistiert.
 
 
4. 12.028 s Kartellgesetz. Änderung
Während der Ständerat in der Frühjahrssession 2013 der Änderung des Kartellgesetzes zustimmte, lehnte es der Nationalrat ab, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission beantragt nun ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, an seinem Eintretensbeschluss festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass nach wie vor Gesetzgebungsbedarf besteht, auch wenn die vom Ständerat angenommene Vorlage in gewissen Punkten noch verbessert werden kann. Die Kommission musste sich aus Verfahrensgründen auf die Eintretensfrage beschränken und konnte nicht auf eine allfällige Anpassung der Vorlage eingehen. Sie betonte hierbei, dass der Ball zur Lösungsfindung beim Nationalrat liegt.
 
 
5. 13.044 n Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten. Abkommen mit der EU
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Entwurf zum Bundesbeschluss zuzustimmen. Dieser soll allerdings mit einer Bestimmung im Kartellgesetz ergänzt werden, welche u. a. regelt, unter welchen Bedingungen die Schweiz den ausländischen Wettbewerbsbehörden vertrauliche Informationen liefern kann, wenn die betroffenen Unternehmungen ihre Zustimmung verweigern.
 
 
6. 11.4086 n Mo. Nationalrat (Buttet). Versorgung von Randregionen sichern
Die Kommission lehnt die Motion mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen ab. Die Motion fordert Änderungen des Arbeitsrechts, die für kleine Läden in Randregionen die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt hätten. Mit ihrem Beschluss weist die Kommission darauf hin, dass sie am Grundsatz der arbeitsfreien Sonntage festhalten und nicht zu viele Ausnahmen schaffen möchte.
 
 
7. 12.503 Pa. Iv. Vitali. Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen
Die Kommission stimmt dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, einstimmig zu. Die Initiative bezweckt, Kleinstversicherer von der Aufsicht durch die FINMA zu befreien, sofern sie mit einem Verein oder Verband verbunden sind, dessen Hauptzweck nicht das Versicherungsgeschäft ist. Mit dem Beschluss der WAK-S geht das Geschäft nun für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes zurück an die WAK-N.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 
Bern, 28. März 2014  Parlamentsdienste