Erbschaftssteuerinitiative
Die WAK-S schliesst sich der Beurteilung der SPK-S an und hält an ihrem Beschluss vom 27. März 2014 fest.

1. 13.107 Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative

Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2014 mit 25 zu 14 Stimmen und 5 Enthaltungen beantragt, die Vorlage an die WAK-S zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Frage der Gültigkeit vertieft zu prüfen und einen Mitbericht der Staatspolitischen Kommission (SPK) einzuholen. Der Mitbericht der SPK wurde in der heutigen Sitzung diskutiert. Wie die SPK kommt auch die WAK-S wiederum zum Schluss, dass die Volksinitiative gemäss den heute geltenden Kriterien und der Praxis der Bundesversammlung gültig erklärt werden muss. Sie hält folglich an ihrem Beschluss vom 27. März 2014 fest und beantragt ihrem Rat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen (Siehe auch Medienmitteilung WAK-S vom 28. März 2014).

2. 14.051 Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Bundesgesetz

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die auf eine Motion von Ständerat Alex Kuprecht zurückgeht (Mo. 09.3343). Mit der Vorlage wird eine Ausweitung gegenüber den heute bestehenden Steuerbefreiungstatbeständen vorgenommen. Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne 20‘000 Franken nicht überschreiten, sollen für die direkte Bundessteuer nicht besteuert werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen ideellen Zwecken gewidmet sind. Die Kantone sollen die Höhe der Freigrenze selbst festlegen können.

Die Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne weitere Anträge mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

3. 12.3172 Mo. Müller Leo. Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
12.476 Pa.Iv. Müller Leo. Besteuerung von Grundstückgewinnen

Die Kommission hat im Rahmen der Behandlung der Motion und parlamentarischen Initiative von Nationalrat Leo Müller Vertretungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) sowie des Schweizer Bauernverbandes angehört. Von Seiten der Kommission besteht weiterer Klärungsbedarf; sie beauftragte die Verwaltung mit einer detaillierten Aufstellung der Konsequenzen der Motion und der parlamentarischen Initiative. Insbesondere sollen die finanziellen Folgen sowie allfällige Übergangslösungen für die vom Urteil des Bundesgerichts 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 stark betroffenen Personen aufgezeigt werden. Die Kommission entschied deswegen einstimmig, die Entscheidung bis zum nächsten Quartal zu vertagen.

4. Mandatsentwürfe zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit Partnerstaaten

Die Kommission hat an ihrer Sitzung Kenntnis genommen von den Mandatsentwürfen für Verhandlungen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Europäischen Union (EU) sowie den USA und anderen für die Schweiz aus wirtschaftlicher und politischer Sicht wichtigen Staaten.

Die Kommission hat am 25. August unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 25. August 2014 Parlamentsdienste