In ihrer Rolle als Konsultativorgan innerhalb der EFTA-Institutionen pflegt die parlamentarische EFTA/EU-Delegation mit dem EFTA-Ministerrat und dem EFTA-Gerichtshof einen regelmässigen Austausch. Die parlamentarische EFTA/EU-Delegation unterhält auch Beziehungen zum Europäischen Parlament und zu Vertretern weiterer Europäischer Institutionen. Vor diesem Hintergrund hat die Delegation am 16./17. November sowohl mit Prof. Dr. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, als auch mit Prof. Dr. Koen Lenaerts, Präsident des EuGH, Gespräche über die Funktionsweise beider Institutionen geführt.
Seit Frühjahr 2014 verhandeln die Schweiz und die Europäische Union über ein Rahmenabkommen, das neue Verfahrens- und Verhaltensregeln für die selektive Teilnahme am Binnenmarkt definieren soll. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates vom 18. Dezember 2013 sieht u.a. vor, dass im Streitfall sowohl die Schweiz als auch die EU in Fragen betreffend die Auslegung des EU-Rechts, das in einem Marktzugangsabkommen übernommen wurde, an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelangen können.
Bei den Gesprächen wurde den Mitgliedern der EFTA/EU-Delegation gegenüber bekräftigt, dass der EuGH auch in einem solchen Streitbeilegungsverfahren nur Entscheidungen trifft, die für beide Seiten verbindlich sind. Vor diesem Hintergrund stelle sich im Falle einer Anrufung des EuGH im Rahmen der Streitbeilegung die Frage der konkreten Umsetzung des verbindlichen Entscheids; zu verhandeln gibt es dann nichts mehr. Die Kommission wird entsprechend handeln. Die Lage ist insoweit vergleichbar mit der Situation der EU-Staaten und der EFTA-Staaten nach Erlass eines Vertragsverletzungsurteils in EU oder EWR.
Im EWR werden die EU-Staaten von der EU-Kommission überwacht und gegebenenfalls vom EuGH verurteilt. Die Überwachung der EWR-EFTA-Staaten obliegt hingegen einzig der EFTA-Überwachungsbehörde. Letztere ist auch dann zuständig, wenn eine Vertragsverletzung die EU betrifft. Zur Beurteilung ist ausschliesslich der EFTA-Gerichtshof kompetent. Hauptbeispiel ist der Fall Icesave.
EFTA-Staaten sind aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der EWR-EFTA im Entscheidungsgremium der EFTA-Überwachungsbehörde, dem sog. College, vertreten. Zudem stellen sie im Gegensatz zur EuGH-Lösung einen Richter am EFTA-Gerichtshof sowie Personal in beiden Institutionen. Bei einer sog. EuGH-Lösung würde die Schweiz zumindest faktisch von der EU- Kommission überwacht und wäre weder in der Lage einen Vertreter in der EU-Kommission noch am EuGH zu stellen. Zudem würde kein schweizerisches Personal in den beiden Institutionen beschäftigt. Überwachung und gerichtliche Beurteilung erfolgten somit durch die Institutionen der Gegenpartei, welche aus Sicht der EFTA/EU-Delegationsmitglieder keine neutrale Position vertreten können.
Nationalrätin Kathy Riklin zeigte sich auch an der Frage möglicher Sanktionen im Falle einer Nichtumsetzung eines Gerichtsentscheids interessiert. In der EWR-EFTA folgt dann eine neue Vertragsverletzungsklage mit erneuter Verurteilung des EWR-EFTA-Staates durch den EFTA-Gerichtshof. Anderweitige Sanktionen wären möglich, wurden jedoch noch nie ausgesprochen. Unter dem EuGH-Modell müsste die Schweiz hingegen bei Nichtumsetzung eines EuGH-Urteils Sanktionen einschliesslich des Dahinfallens eines Abkommens befürchten.
Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH), Vorsitzende des EFTA-Parlamentarierkomitees und Präsidentin der EFTA/EU-Delegation und Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) haben die Schweizerische Bundesversammlung an den oben genannten Treffen vertreten.
Bern, 17. November 2015 Parlamentsdienste