Mitberichte
Die Finanzkommission (FK) verfasste im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens zahlreiche Mitberichte an Legislativkommissionen. In diesen macht sie auf die neue finanzpolitische Ausgangslage, welche in den nächsten Jahren erhebliche strukturelle Defizite vorsieht, aufmerksam. Diese neue Ausgangslage wird verursacht durch einen starken Einbruch bei den Steuereinnahmen. Für die Finanzkommission ist bei der Beratung künftiger Vorlagen, welche neue Aufgaben oder Ausgaben (Finanzierungsvorlagen) zum Inhalt haben, diese neue Situation unbedingt zu berücksichtigen. Für die FK macht es wenig Sinn, neue Aufgaben oder Ausgabenerhöhungen zu beschliessen, wenn diese nicht nachhaltig finanziert sind. Insbesondere ist bei Ausgaben, die über den geltenden Finanzplan vom 20. August 2014 hinausgehen, grösste Zurückhaltung geboten. Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse (Artikel 126 BV) verlangt, dass die Ausgaben sich nach den Einnahmen zu richten haben. Um die Einhaltung der Schuldenbremse sicherzustellen, muss der Bundesrat dem Parlament nötigenfalls Entlastungsprogramme vorlegen. Der Bundesrat hat in den Weisungen zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019 ein Bereinigungskonzept festgelegt, welches für den Voranschlag 2016 erhebliche Ausgabendrosselungen vorsieht (siehe dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 11. Februar 2015).
Die Mehrheit der FK unterstützt in einem Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) die Weiterentwicklung der Armee (14.069). Mit 14 zu 7 Stimmen lehnte sie es ab, der SiK-N zu beantragen, den Ausgabenplafonds der Armee von 5 Milliarden auf 4 Milliarden Franken zu kürzen. Zustimmung beantragt die FK auch zum Rüstungsprogramm 2015 (15.017). Mit 14 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) sprach sie sich dagegen aus, der SiK zu beantragen, die Beschaffung von 6 Drohnen aus dem Rüstungsprogramm zu streichen. Diese Ausgaben sind so im Finanzplan vorgesehen.
Bei der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 (14.096) beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von rund 1 126 Millionen Franken. Im Mitbericht an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) beantragt die Mehrheit der FK, die Finanzmittel um rund 65 Millionen Franken zu kürzen. Mit diesem Antrag will sie die Ausgaben im Bereich der Kultur auf das Niveau herabsetzen, wie es im Finanzplan vom 20. August 2014 vorgesehen ist. Damit weicht der Antrag der FK vom Beschluss des Ständerates ab, der den bundesrätlichen Antrag sogar um 3 Millionen aufgestockt hat.
Zustimmung findet die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 (15.019). Die Kommission lehnte mit jeweils klaren Mehrheiten 5 Anträge ab, welche in den Finanzierungsbeschlüssen 1, 2, 3, 6 und 7 mit Verweis auf die finanzpolitische Ausgangslage insgesamt rund 177 Millionen Franken kürzen wollten. Diese Vorlage wird von der FK positiv beurteilt, weil sie mithilft, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Unterstützung findet auch die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks (15.031).
Eher kritisch steht die Finanzkommission der Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (15.025) gegenüber. Geringen Mehreinnahmen stehen erhebliche Personalaufstockungen gegenüber. Für die FK ist fraglich, ob die Änderungen steuerpolitisch Sinn machen. Sie lehnte aber mit 15 zu 10 Stimmen einen Antrag ab, der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) zu beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Bei der Botschaft zur Erhöhung der Mietzinsmaxima (14.098) stellt sich für die Mehrheit der Kommission die Frage, ob die Vorlage genügend zielgerichtet ist. Diskutiert wurde, ob die Erhöhung der Mietzinsmaxima aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Mietzinse in allen Fällen gerechtfertigt ist.
Themen der Finanzoberaufsicht
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte der Kommission den Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 über die FINMA und ihre Regulierungstätigkeit, den Bericht des Bundesrates „Too big to fail“ (11.4185) sowie den Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2015. Vorgestellt wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle der Bericht „Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, Prüfung der Governance“. Die Kommission lehnte einen Antrag auf eine Kommissionsmotion mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die Motion wollte den Bundesrat beauftragen, einen Bericht über die finanziellen Risiken der Kosten und die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke zu verfassen. Für die Mehrheit der Kommission besteht kein Handlungsbedarf.
Der Präsident der Finanzdelegation stellte deren Tätigkeitsbericht 2014 vor. Erläutert wurde vom Leiter der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle deren Bericht vom 10. April 2014 betreffend externe Mitarbeitende der Bundesverwaltung. Die Kommission wird die Thematik intensiv weiterverfolgen. Für sie ist entscheidend, dass gegenüber dem Parlament in Bezug auf das Personal und die externen Mitarbeitenden Transparenz herrscht. Schliesslich befasste sich die Kommission mit den sie selbst betreffenden Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Arbeitsgruppe Insieme.
Die Finanzkommission tagte am 30. und 31. März 2015 unter der Leitung ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Mitarbeitende ihres Departements sowie Vertreter des VBS, WBF, UVEK und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Bern, 01. April 2015 Parlamentsdienste