Internationale Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung
​In ihrem heute veröffentlichten Bericht zu den internationalen Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung stellt die GPK-S fest, dass es an klaren strategischen Vorgaben für die Kooperationen fehlt und dass offen ist, inwiefern diese zu den gesetzlichen Aufträgen der Armee beitragen. Probleme ortet die GPK-S insbesondere im Rüstungsbereich: Dort mangelt es an Transparenz, an einer an-gemessenen Steuerung der Kooperationen sowie an einem Bewusstsein für die Verbindlichkeit und die aussenpolitische Bedeutung der Kooperationsverträge.

​Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) haben die Parlamen-tarische Verwaltungskontrolle (PVK) 2013 beauftragt, die internationalen Kooperationen im Bereich der militärischen Ausbildung und Rüstung zu evaluieren. Die PVK untersuchte dabei die Klarheit der rechtlichen und strategischen Vorgaben für die Kooperationen, die Einhaltung dieser Vorgaben in der Praxis sowie die Abstimmung der Kooperationen mit anderen aus-senpolitischen Interessen. In ihrem Evaluationsbericht vom 11. März 2015 zeigte die PVK verschiedene Mängel auf und äusserte sich insbesondere kritisch zur Situation im Bereich der Rüstungskooperationen: Neben anderen Mängeln fehle es dort grundsätzlich an einer Steuerung der Kooperationen. Dies zeigt sich gemäss der PVK auch darin, dass es im VBS und in der armasuisse, welche für die Rüstungskooperationen verantwortlich ist, keine Stelle gibt, die den Überblick über die einzelnen Kooperationsaktivitäten hat und prüft, ob diese den rechtlichen und strategischen Vorgaben entsprechen.

Die GPK-S teilt die Feststellungen der PVK und insbesondere die Kritik am Rüstungsbereich. Sie stellt fest, dass es dort – anders als im Ausbildungsbereich – nicht nur an klaren strategi-schen Vorgaben mangelt, sondern auch an einer Steuerung der Kooperationen, an Transpa-renz und teilweise sogar an einer angemessenen Einschätzung der rechtlichen Verbindlich-keit der Abkommen und Vereinbarungen. Diese Kombination bzw. das gleichzeitige Vorhan-densein der erwähnten Mängel ist aus Sicht der GPK-S besonders kritisch. Denn wenn zu relativ offenen strategischen Vorgaben, einem Mangel an Steuerung und Unwissen in Bezug auf die Verbindlichkeit der Abkommen noch die ungenügende Transparenz über die Koope-rationen kommt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kooperationen eingegangen wer-den, die nicht den gesetzlichen Aufträgen der Armee entsprechen oder die aussenpolitisch bedenklich oder sogar schädlich sind. Diese Risiken finden aus Sicht der GPK-S im Bereich der militärischen Rüstung zu wenig Beachtung.

Die GPK-S fordert den Bundesrat mit fünf Empfehlungen auf, diese Mängel zu beheben. Einerseits soll er präzisere strategische Vorgaben für die Kooperationen in beiden Bereichen erarbeiten. Andererseits soll er Massnahmen treffen, um die Mängel im Rüstungsbereich zu beheben (Erhöhung der Transparenz, bessere Steuerung der Kooperationen, Klarheit über die Verbindlichkeit der Abkommen und angemessener Einbezug des EDA). Damit soll ge-währleistet werden, dass Kooperationen künftig besser auf ihren Nutzen für die Schweizer Armee und auf ihre aussenpolitische Opportunität geprüft werden.

Die GPK-S bittet den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis am 15. Ja-nuar 2016 Stellung zu nehmen. Sie hat am 6. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.

 

Beilage: Materialien zum Bericht der PVK zuhanden der GPK-S vom 11. März 2015

 

 

Bern, 9. Oktober 2015 Parlamentsdienste