14.071 Modernisierung und Betrieb der Bahnlinie Annemasse-Genf. Abkommen mit Frankreich
​Mit grossem Mehr beantragt die Verkehrskommission den Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen mit Frankreich betreffend die Modernisierung und den Betrieb der Bahnverbindung zu ratifizieren. Damit rückt dieses für die ganze Genferseeregion bedeutsame Projekt der Realisierung einen Schritt näher.

Die Bahnverbindung Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse (CEVA) umfasst in der Schweiz den Bau einer neuen Bahnlinie von rund 14 km Länge bis zur Grenze mit Frankreich, den Umbau von zwei bestehenden Bahnhöfen und den Neubau von vier Stationen. In Frankreich wird ein 2 km langer Streckenabschnitt bis in den Bahnhof Annemasse erstellt. Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf Schweizer Seite auf 1567 Millionen Franken. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung wurde 2011 zwischen dem Kanton Genf, dem Bund und den SBB unterschrieben. Zur Regelung des Baus des Streckenabschnitts auf französischem Boden und zur Anpassung des Bahnhofes Annemasse hat der Bundesrat im Jahr 2014 mit der Republik Frankreich ein Abkommen geschlossen und dieses nun dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt (14.071 Modernisierung und Betrieb der Bahnlinie Annemasse-Genf. Abkommen mit Frankreich). Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, den Bundesrat zur Ratifizierung zur ermächtigen und einen zusätzlichen, einmaligen Pauschalbetrag von 15.7 Millionen Euro zugunsten der baulichen Massnahmen auf französischem Staatsgebiet zu gewähren.

Die Kommission hat Nationalrat Rudolf Joder angehört, der mit einer parlamentarischen Initiative (14.414 Die Post soll sich auf ihren Unternehmenszweck konzentrieren und nicht immer mehr Krimskrams verkaufen) der Schweizerischen Post den Verkauf von postfremden Waren und Dienstleistungen untersagen möchte. Die Kommission hat der Initiative mit 13 zu 12 Stimmen keine Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission möchte dem Unternehmen Post keine operativen Vorschriften auf dem Gesetzesweg machen und erachtet es als wichtig, dass die Post in verschiedenen Geschäftsfeldern rentabel arbeiten kann, um auch weiterhin eine hochstehende Grundversorgung finanzieren zu können. Die Kommission appelliert allerdings an die Post, ihr Angebot im nichtpostalischen Bereich gründlich zu überprüfen und massvoll auszugestalten. Die Minderheit der Kommission ist mit dem Initianten der Ansicht, dass sich der Staatsbetrieb Post auf sein Kerngeschäft konzentrieren und die weiteren Geschäftsfelder den privaten Anbietern überlassen sollte, um ungerechtfertigte Marktverzerrungen zu vermeiden.

Die Eidgenössischen Räte haben sich in den letzten Monaten mit verschiedenen Geschäften befasst, welche eine allzu rigide Regelung im Strassenverkehrsgesetz (SVG) monieren, welche es den Blaulichtorganisationen in gewissen Situationen erschwert, ihre Aufgaben gesetzeskonform wahrzunehmen. Die KVF hat Nationalrat Yannick Buttet angehört, welcher mit einer parlamentarischen Initiative (14.438 Polizeiangehörige nicht mehr ins Gefängnis stecken!) eine entsprechende Änderung des SVG beantragt. Eine Motion aus dem Ständerat mit einem grundsätzlich ähnlichen Anliegen (14.3792 Einsätze von Blaulichtorganisationen. Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung) stand ebenfalls zur Diskussion. Nachdem die Kommission ihrem Rat einstimmig beantragt hat, die Motion anzunehmen, hat Nationalrat Buttet seine pa. Iv. zurückgezogen.

Nach 2010 und 2012 hat der Bundesrat Ende 2014 im Auftrag der beiden KVF einen weiteren Bericht zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt vorgelegt und damit den Startschuss zur Anpassung des Fernmeldegesetzes gegeben. Bis Ende 2015 wird das UVEK eine entsprechende Vorlage erarbeiten. Nach einer Diskussion über diesen Bericht und die gesetzgeberischen Herausforderungen im Fernmeldebereich hat die Kommission über eine Motion aus dem Ständerat beraten (14.3424 Mobilfunkverbindungen. Weniger Gebühren, mehr Investitionen), welche die Richtfunkkonzessionsgebühren bzw. den Frequenzgrundpreis senken möchte, beraten. Die Mehrheit der Kommission geht grundsätzlich mit dem Bundesrat darin einig, dass die Richtfunkgebühren im Gesamtkontext des ganzen Spektrums an Funkfrequenzen gesehen würden müssen und eine allfällige Anpassung im Rahmen einer Gesamtrevision der Gebührenverordnung im Fernmeldebereich erfolgen soll. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, mit 9 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit Stichentscheid der Präsidentin, die Motion abzulehnen.

Schliesslich hat sich die Kommission von den zuständigen Vertretern der Verwaltung über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Motion Baumann (12.4203 Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer) informieren lassen. Aufgrund der Vernehmlassung, welche der Bundesrat per 26. November 2014 in dieser Sache abgeschlossen hat, wurde in der betroffenen Branche die Sorge geäussert, der Bundesrat, plane eine Umsetzung der Motion, welche nicht dem Willen der Eidgenössischen Räte entspreche. Die Kommission fordert den Bundesrat per Brief auf, den Wortlaut der angenommen Motion vollumfänglich umzusetzen.

 

Bern, 20. Januar 2015 Parlamentsdienste