Mineralölsteuergesetz. Teilrevision
​Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, nicht auf den Entwurf zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes einzutreten. Die Mehrheit ist insbesondere der Meinung, dass die Vorlage zur teilweisen Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer administrativ zu aufwändig wäre.

​Die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes (15.028) geht zurück auf die Motion Baumann 12.4203 «Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer». Diese Gesetzesrevision bezweckt, Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, vom strassengebundenen Anteil der Mineralölsteuer und vom Mineralölsteuerzuschlag zu befreien. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll die Rückerstattung der Steuer für Diesel-Fahrzeuge zudem differenziert nach der technischen Ausrüstung geregelt werden, so dass für schadstoffarme Fahrzeuge eine höhere Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Der Nationalrat hat die Vorlage anlässlich der Herbstsession klar angenommen. Er hat sich dabei allerdings mit 113 zu 59 Stimmen für eine Rückerstattung ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgesprochen. Die KVF des Ständerates beantragt nun ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass aus finanz- und ordnungspolitischen Gründen keine zusätzliche Ausnahme von der Mineralölbesteuerung geschaffen werden soll. Ausserdem ist das vorgesehene Steuerbefreiungsverfahren in ihren Augen viel zu bürokratisch, ohne dass es für die betroffenen Berggebiete eine entscheidende Unterstützung bieten würde.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet es als wichtig, dass die Bergregionen, die sich derzeit in einer schwierigen Lage befinden, finanziell unterstützt werden.

 

Anlässlich der Herbstsession 2015 ist der Ständerat auf die Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) eingetreten und hat sie an die KVF zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Netzbeschluss 2012 in die Vorlage zu integrieren sowie dessen Finanzierung vertieft abzuklären und sicherzustellen. Die Kommission hat nun beschlossen zur Thematik des Netzbeschlusses die Kantone zu einer erneuten Stellungnahme einzuladen und die Beratung des Geschäfts im 1. Quartal 2016 wieder aufzunehmen.

 

Die zweitägige Sitzung fand unter dem Vorsitz von Ständerat René Imoberdorf im Kanton Wallis statt. Am Rande ihrer ordentlichen Sitzung in Visp verschaffte sich die Kommission vor Ort ein Bild vom Baufortschritt und den noch bevorstehenden Herausforderungen beim Bau der A9 im Oberwallis.

 

 

Bern, 13. Oktober 2015 Parlamentsdienste