Gesetz über die elektronische Signatur
​Die Kommission hat sich mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für eine Revision des Gesetzes über die elektronische Signatur ausgesprochen.

​Mit der vorliegenden Totalrevision des ZertES soll dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, nebst der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich ist, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln. Es handelt sich dabei einerseits um die geregelte elektronische Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden und andererseits um das elektronische Siegel, das nur juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. Die gesetzliche Regelung dieser Zertifikate, an der es derzeit fehlt, entspricht einem Bedürfnis der Wirtschaft und der Verwaltung (14.015).

 

Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Die Kommission hat ohne Gegenstimme dem Beschluss ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zugestimmt, eine Revision der gesetzlichen Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) auszuarbeiten. Ziel dabei ist es vor allem, dass die als praktizierende Anwältinnen oder Anwälte tätigen Mitglieder der AB-BA ihre Erfahrungen im Bereich der Strafverfolgung in diese Behörde einbringen können (15.473).

 

Gesetzesentwurf zu Potentatengeldern

Im Rahmen der Differenzbereinigung schliesst sich die Kommission bei den zwei verbleibenden Differenzen dem Ständerat an: mit 16 zu 6 Stimmen bei der Definition von Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen, und mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der Frage der Verjährung (Art. 14 Abs. 3 des Entwurfs). Eine Minderheit beantragt, in diesen beiden Punkten am Beschluss des Nationalrates festzuhalten (14.039).

 

Strafregistergesetz (VOSTRA)

Die Kommission hat heute die Detailberatung zum Strafregistergesetz 14.053 fortgeführt. Dabei hat sie das Thema Löschfristen behandelt. Entgegen dem bundesrätlichen Entwurf will die Mehrheit der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Eintrag bei besonders schweren Delikten (Art. 111, 112, 122, 140 Ziff. 4, Art. 182 Abs. 2, Art. 185 Ziff. 2 und 3, Art. 187 Ziff. 1, Art. 189 Abs. 3, Art. 190, Art. 191, Art. 221 Abs. 2, Art. 264-264j StGB) bis zum Tod des Täters bestehen bleibt. Eine Minderheit will bei der Fassung des Bundesrates bleiben (Art. 32 Abs. 2 Bst. c E-VOSTRA). Die Kommission wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.

 

Stellung der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen

Die Kommission hat mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, einer parlamentarischen Initiative (15.409) Folge zu geben, mit welcher der Beufsgeheimnisschutz der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen gestärkt werden soll.

 

Die Kommission hat am 22./23. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) in Bern getagt.

 

 

Bern, 22. Oktober 2015 Parlamentsdienste